Teures Telefon-Monopol in der Haft: Hamburg soll Gebühren offenlegen

Wie teuer Gefangene den Kontakt zur Außenwelt bezahlen, hält Hamburg geheim. „Frag den Staat“ will die Herausgabe von Verträgen einklagen.

Szene aus Orange is the new black am knasttelefon

Ob im TV oder im echten Leben: Telefone im Knast sind die Verbindung nach draußen Foto: Imago

BREMEN taz | Die Internetplattform „Frag den Staat“ verklagt gemeinsam mit einer Privatperson die Stadt Hamburg. Der Grund: Sie verweigert die Herausgabe von Verträgen, die die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand mit dem Kommunikationsunternehmen Telio ausgehandelt hatte. Telio betreibt Telefonanlagen in Gefängnissen. Die Verträge würden „Aufschluss geben, zu welchen Preisen In­sas­s*in­nen sich den Kontakt zur Außenwelt erkaufen müssen“, heißt es in einer Mittwoch veröffentlichten Erklärung von „Frag den Staat“.

Die Stadt Hamburg jedoch, sagen die Be­trei­be­r*in­nen des Portals weiter, stelle sich quer – mit dem Argument, dass die Preise für Telefongespräche „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens“ seien und „deren Bekanntwerden die Wettbewerbsposition von Telio schmälern könnte“. Das wollen die Klä­ge­r:in­nen nicht hinnehmen. Vor dem Verwaltungsgericht wollen sie nun die Herausgabe der Verträge erzwingen.

Das Hamburger Unternehmen ist nach eigenen Angaben „globaler Marktführer“ bei der Aufstellung von Telefonen in Gefängnissen – Frag den Staat nennt es einen „de facto Monopolisten“. In mehr als 650 Haftanstalten in 20 Ländern betreibe es die Telefon-Infrastruktur, klärt Telio auf seiner Website auf.

Belia Brückner ist formal die Klägerin im laufenden Verfahren, wird dabei von Frag den Staat unterstützt. Laut Frag den Staat-Projektleiter Arne Semsrott ist sie über ihre Kunstprojekte mit der JVA Hahnöfersand verbunden. Bei ihrer ersten Anfrage nach den Verträgen im August 2020 verwies sie auf das Hamburgische Transparenzgesetz: Laut dem Gesetz müssen Behörden amtliche Informationen aktiv bereitstellen – Hamburg ist damit transparenter unterwegs als andere Länder, landete bei einem entsprechenden Ranking aus dem Sommer sogar auf Platz eins.

Ausgerechnet die Tarife wurden geschwärzt

Wenige Länder, darunter Niedersachsen, haben kein solches Gesetz; viele andere lediglich ein Informationsfreiheitsgesetz. Dieses ermöglicht es Bürger*innen, amtliche Informationen zu erhalten, auch wenn sie selbst nicht davon betroffen sind: etwa Gutachten, Haushaltsbeschlüsse oder die Jahresbilanz von staatlichen Unternehmen. Die Anfragen dazu können über das Portal Frag den Staat laufen.

Die Korrespondenz von Brückner mit verschiedenen Behörden der Stadt ist dort einsehbar. In der ersten Antwort der Justizbehörde ist von „strikten und umfassenden Geheimhaltungsklauseln“ die Rede. Später habe die JVA verschiedenen Dokumente geschickt, doch nur Teile der Verträge mit Telio, sagt Semsrott, „und geschwärzt war immer das, was eigentlich relevant ist“. Also die Tarife. Zu der Begründung der Stadt, sich zu weigern, sagt Semsrott: „Gefangene sind gegenüber dem Staat in einer besonders vulnerablen Position. Das macht die Möglichkeit zur Kontrolle besonders wichtig.“

Wie vulnerabel, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2013: Ein Häftling der JVA Burg in Sachsen-Anhalt hatte gegen eine Rechnung von Telio über 12.000 Euro geklagt. Das Landgericht Stendal urteilte, dass die Gebühren nicht deutlich über dem Niveau außerhalb des Gefängnisses liegen dürften. Es forderte die JVA auf, die Kosten entsprechend anzupassen. Ein Sachverständiger berechnete, dass die Kosten für den Kläger 272 Prozent über dem Angebot des günstigsten Anbieters lagen.

Vor vier Jahren urteilte auch das Bundesverfassungsgericht zum Kostenproblem: Ein Häftling in der JVA Lübeck hatte nach einem Tarifwechsel des Telefonanbieters Telio versucht, gegen die Kosten vorzugehen. Doch erst wies das Landgericht Lübeck seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurück; seine darauffolgende Rechtsbeschwerde verwarf auch das Oberlandesgericht. In beiden Begründungen ging es auch darum, dass das Justizministerium nun einmal in einem Vertrag sei, daher die Kosten nicht senken könne und eine Neuausschreibung bereits geplant sei.

Das reichte dem Bundesverfassungsgericht nicht: Eine Vertragsbindung sei „nicht maßgeblich“ für die Beurteilung, ob Preise marktgerecht seien. „Auch erfolglose Bemühungen um Tarifanpassungen entbinden die Justizvollzugsanstalt nicht von ihrer Fürsorgepflicht für die Gefangenen.“ Zumal die In­sas­s*in­nen ja keine Alternative zur Auswahl hätten. Außerdem verletze die Entscheidung des Oberlandesgerichts das Grundrecht des Häftlings auf Resozialisierung.

Anbieter wechselt im Frühjahr

Reichlich Material also, welches das Unrecht zeigt, das In­sas­s*in­nen durch hohe Telefonkosten erfahren. „Ob die Bundesländer als Reaktion auf die Gerichtsentscheidungen wirklich angemessen die Telefongebühren in den Gefängnissen gesenkt haben, ist fraglich“, sagt nun Frag den Staat. Im Fall der JVA Hahnöfersand lasse sich eben nicht ohne die Verträge prüfen, welche Gebühren Häftlinge dort derzeit zahlen.

Der Sprecher der Hamburger Justizbehörde, Dennis Sulzmann, bestätigte der taz, dass Telio in mehreren Hamburger JVAs seine Dienstleistungen erbringe. Der Vertrag mit der JVA Hahnöfersand bestehe seit 2004. „In Nachverhandlungen wurden noch günstigere Tarife mit dem Anbieter ausgehandelt“, sagt Sulzmann.

Wie hoch die Tarife sind und ob die Stadt diese, gemessen an der bisherigen Rechtsprechung, für angemessen hält, sagt er hingegen nicht. Man wolle sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. Aber: Inzwischen wurde die Dienstleistung für die Gefangenentelefonie für alle Hamburger JVAs neu ausgeschrieben. Die taz berichtete bereits.

Den Zuschlag habe das Unternehmen Gerdes Communications GmbH erhalten; die Vertragslaufzeit beginne im April nächsten Jahres. Sulzmann sagt: „Die Tarife werden sich noch einmal reduzieren.“ Solange die Tarife aber nicht veröffentlicht werden, bleibt die Höhe der Reduktion unbekannt.

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