Windrush-Skandal in Großbritannien: (Zu) späte Entschädigung

Tausende Ein­wan­de­r*in­nen wurden Opfer von britischer Behördenwillkür. Nun zeigt ein Bericht: Entschädigt wurde nur wenige von ihnen.

Eine große Gruippe von Menschen demonstriert

Demonstration in London für Gerechtigkeit im Windrush-Skandal Foto: Imago

LONDON taz | Großbritannien hat seit 2018 an nur 5 Prozent der Opfer von Rassismus und Behördenwillkür im sogenannten Windrush-Skandal Entschädigungen gezahlt. Das geht aus dem Bericht eines Parlamentsausschusses hervor. Eine unabhängige Untersuchung hatte 2018 festgestellt, dass Vorgehensweisen bei Abschiebungen zwischen den Jahren 2012 und 2018 rassistisch waren. Deswegen sollte das Innenministerium an bis zu 15.000 Menschen Entschädigungen auszahlen.

Bei den Betroffenen handelt es sich vor allen um Mi­gran­t:in­nen aus englischsprachigen Karibikstaaten. Der Windrush-Skandal, benannt nach dem 1948 offiziell ersten Schiff, das Mi­gran­t:in­nen aus der Karibik zur Arbeit nach England gebracht hatte, betrifft auch zahlreiche Ein­wan­de­r:in­nen aus anderen Ländern des ehemaligen britischen Empires. Wenn sie bis zum 1. 1. 1973, dem Beitrittsdatum zu Europäischen Gemeinschaft, eingereist waren, galten sie als Staats­bür­ge­r:in­nen des Vereinigten Königreichs. Das Innenministerium verlangte dennoch von ihnen Beweise, ihre Legalität im Land zu dokumentieren. Viele konnten das Jahrzehnte nach ihrer Ankunft in Großbritannien nicht eindeutig nachliefern. Es kam zu Festnahmen und Abschiebungen, verwehrtem Wohn- und Arbeitsrecht und verweigerter medizinische Versorgung.

Nachdem der Skandal aufgeflogen war, hatte Innenministerin Priti Patel Entschädigungen für alle Betroffenen versprochen. Doch wie sich zeigt, haben viele diese bisher nicht erhalten. Die meisten der Betroffenen sind über 50 Jahre alt. 23 Personen seien inzwischen ohne die Wiedergutmachung verstorben, heißt es nun im Bericht.

Unter den Entschädigungberechtigten bestehe zudem großes Misstrauen gegenüber dem Ministerium. Aus diesem Grund hätten demnach sogar nur 20 Prozent von ihnen einen Antrag gestellt. Manchmal seien An­trag­stel­le­r:in­nen zudem gebeten worden, Arbeit zu dokumentieren, obwohl ihnen das Arbeiten wegen der Maßnahmen der Einwanderungsbehörden verwehrt war. Das habe sie erneut zu Opfern gemacht, erklärt der Ausschuss. Er fordert, dass die Entschädigungen deswegen von einer anderen Stelle bearbeitet würden. Als erster Schritt solle eine Grundentschädigungssumme in Höhe von 10.000 Pfund an alle Berechtigten ausgezahlt werden und mehr rechtliche Hilfe angeboten werden.

Das Innenministerium gab an, dass Änderungen im letzten Dezember bereits zu einer rascheren Bearbeitung geführt hätten. So sei unter anderem die Zahl der Sach­be­ar­bei­te­r:in­nen weiter erhöht worden. Angehörige von inzwischen Verstorbenen könnten ebenfalls Entschädigungen beantragen.

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