Konservative Richter in Spanien: Spaniens Justiz bleibt rechts

In Spanien regiert eine linke Minderheitsregierung. Doch konservative PP und rechtsextreme VOX bestimmen die Ausrichtung der Gerichte.

Außenaufnahme des spanischen Verfassungsgerichts

Nicht gerade links: das spanische Verfassungsgericht in Madrid Foto: Alejandro Martinez Velez/getty images

Spaniens Justiz hat ein Problem. Sie wird von vielen als völlig politisiert wahrgenommen. Seit Jahren halten Richter, die dem konservativen Partido Popular (PP) oder der rechtsextremen VOX nahestehen, die Mehrheit in den wichtigsten hohen Gerichten und im Gerichtsrat (CGPJ), dem Selbstverwaltungsorgan der Justiz. Zwar einigten sich die beiden großen Parteien auf die Neubesetzung von vier Posten im Verfassungsgericht, doch die Konservativen haben weiterhin die Mehrheit.

Was am schwersten wiegt: Seit der PP-Regierungschef Mariano Rajoy 2018 durch ein Misstrauensvotum die Macht an den Sozialisten Pedro Sánchez verlor, weigern sich die Konservativen, wie in der Verfassung vorgesehen, den CGJP zu erneuern. Dazu braucht es eine Drei-Fünftel-Mehrheit. Diese ist ohne eine Einigung der größten Oppositionspartei mit der Regierung nicht zu erhalten. Die Justiz bleibt in den Händen der Rechten.

Die Blockade lohnt sich: PP und auch VOX rufen immer wieder das Verfassungsgericht an, um dort zu erreichen, was im Parlament nicht möglich ist. So wurden die beiden Corona-Alarmzustände für verfassungswidrig erklärt. Obwohl selbst die Weltgesundheitsorganisation Spanien für seinen Kampf gegen die Pandemie lobte.

In den kommenden Monaten muss das Verfassungsgericht über das Abtreibungsgesetz entscheiden sowie über die Frage, ob erzkatholische Schulen, die Mädchen und Jungen getrennt unterrichten, staatlich gefördert werden müssen.

Friedliche Volksabstimmung oder Aufstand?

Auch am Obersten Gerichtshof gibt die Rechte klar den Ton an. Dort wurde das Urteil gegen die Unabhängigkeitspolitiker und -aktivisten aus Katalonien gefällt. Sieben katalanische Ex-Minister und zwei Aktivisten wurden in Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum 2017 wegen Aufstands zu Gefängnisstrafen zwischen neun und dreizehn Jahren verurteilt.

Andere Beschuldigte leben im Exil; etwa der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont. Der Oberste Gerichtshof fahndet nach ihm per euro­päi­schem Haftbefehl. Doch weder Deutschland noch Belgien oder Italien lieferten Puigdemont bisher aus. Sie sehen in einer friedlichen – wenn auch von der Zentralregierung untersagten – Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens keinen Aufstand. In diesem Verfahren agierte die rechtsextreme VOX als Nebenklägerin. Das Gericht sah darin kein Problem.

Auch auf unteren Gerichtsebenen laufen Verfahren in Sachen Referendum. Gegen weit über 1.000 Menschen wird ermittelt. Darunter katalanische Beamte, denen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen wird, und über 700 Bürgermeister, die Schulen als Wahllokale zur Verfügung stellten. Statt das Referendum politisch aufzuarbeiten, setzt Spanien auf gerichtliche Repression.

Auch von Meinungs- und Kunstfreiheit halten die Richter wenig. Immer wieder werden Rapper wegen Majestätsbeleidigung oder Verherrlichung des Terrorismus zu Haftstrafen verurteilt. So etwa Valtònyc, der mittlerweile in Brüssel lebt. Ausgeliefert wird er nicht. Seine antimonarchistischen Texte sind im Königreich Belgien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der jüngste Fall, mit dem der Oberste Gerichtshof von sich reden machte, ist der des Abgeordneten Alberto Rodríguez aus den Reihen des kleinen Koalitionspartners, der linksalternativen Unidas Podemos (UP).

Rodríguez soll 2014 auf einer Demonstration einen Polizisten getreten haben. Der Beamte änderte mehrmals seine Aussage. Rodríguez wurde dennoch zu einem Jahr und 15 Monaten Haft verurteilt. Antreten muss er die Strafe nicht. Doch das Oberste Gericht verhängte ein Verbot über ihn, öffentliche Ämter auszuführen. Rodríguez musste seinen Parlamentssitz verlassen.

Beim ehemaligen König ist die Justiz nicht so streng

Wenn es um hohe konservative Politiker oder gar um den ehemaligen König Juan Carlos geht, ist die Justiz bei Weitem nicht so streng. So konnte der nationale Gerichtshof in einer Reihen von Verfahren gegen das weitläufige Korruptionsgeflecht partout nicht ausmachen, wer denn dieser „M.Rajoy“ ist, der im Buch des Parteikassenwartes als Bezieher von Umschlägen mit Schwarzgeld fungierte.

Und die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Juan Carlos wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein, ohne alle Unterlagen der örtlichen Ermittler über Konten in der Schweiz gesehen zu haben.

Am Obersten Gerichtshof wie auch im Gerichtsrat gibt die Rechte klar den Ton an

Immer wieder rügt Europa die spanischen Justiz. So erklärte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg ein Verfahren gegen den baskischen Linksnationalisten Arnaldo Otegi sei „nicht fair“ verlaufen, die Richter seien „nicht unparteiisch“ gewesen. Otegi war als terroristischer Anführer zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zusammen mit anderen eine politische Organisation gegründet hatte. Er saß die Strafe ab, bevor der EGMR entschied.

Der Gerichtshof erklärte zudem ein Urteil gegen zwei junge Demonstranten für ungültig. Sie waren verurteilt worden, weil sie ein Bild des Königs verbrannt hatten. Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärten die Richter in Straßburg.

Der PP schickte zwei eng mit der Partei verbundene Juristen

Jetzt wurden zumindest vier Richterstellen im Verfassungsgericht neu besetzt – zwei auf Vorschlag der regierenden Sozialisten und zwei auf Anraten des PP. Doch die Glaubwürdigkeit des Verfassungsgerichts wird auch das nicht verbessern.

Statt, wie es die Verfassung vorsieht, angesehene Juristen für das Amt vorzuschlagen, schickte der PP eine Richterin und einen Anwalt, die eng mit der Partei verbunden sind und in Korrup­tions­fälle und dunkle Machenschaften zugunsten von Beschuldigten aus den Reihen der PP verwickelt waren.

Der Gerichtsrat bleibt weiterhin bei den Erneuerungen außen vor. PP-Chef Pablo Casado will, dass künftig ein Teil der Posten von den Richtern selbst per Wahlen besetzt wird. Was so aussieht, als ginge es ihm um mehr Unabhängigkeit für die Justiz, ist das genaue Gegenteil. Denn Casado weiß um die Rechtslastigkeit der Richter.

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Reiner Wandler wurde 1963 in Haueneberstein, einem Dorf, das heute zum heilen Weltstädtchen Baden-Baden gehört, geboren. Dort machte er während der Gymnasialzeit seine ersten Gehversuche im Journalismus als Redakteur einer alternativen Stadtzeitung, sowie als freier Autor verschiedener alternativen Publikationen. Nach dem Abitur zog es ihn in eine rauere aber auch ehrlichere Stadt, nach Mannheim. Hier machte er eine Lehre als Maschinenschlosser, bevor er ein Studium in Spanisch und Politikwissenschaften aufnahm. 1992 kam er mit einem Stipendium nach Madrid. Ein halbes Jahr später schickte er seinen ersten Korrespondentenbericht nach Berlin. 1996 weitete sich das Berichtsgebiet auf die Länder Nordafrikas sowie Richtung Portugal aus.

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