Neues Pandemiegesetz im Bundestag: Ampel beseitigt alle Klarheiten

Die künftige Koalition zeigt in der Pandemiebekämpfung vor allem Hektik, fehlende Logik und Ungenauigkeiten. Vertrauen weckt das nicht.

Coronatest in einer Pappschale

Coronatest statt Currywurst, nicht erst in der Mittagspause Foto: Daniel Biskup

Die Hektik, mit der die Ampelparteien ihre ursprünglich läppischen Pläne zum weiteren Umgang mit der Coronapandemie von einer Woche auf die nächste der Realität angepasst haben, ist bemerkenswert. Vertrauen in die Regierungsfähigkeit von SPD, Grünen und FDP weckt dieses Agieren nicht.

Es wäre ein besseres Zeichen gewesen, wenn sie die Warnungen der Wis­sen­schaft­le­r:in­nen rechtzeitig ernst genommen hätten, anstatt so zu tun, als ginge es nur noch darum, wann der „Freedom Day“ gefeiert werden kann. Die Folge ist, dass Rot-Grün-Gelb nun an diesem Donnerstag einen überarbeiteten Gesetzentwurf im Bundestag beschließen lassen wird, der zum Glück viele Nachbesserungen enthält, aber gleichwohl unausgegoren ist.

Da hapert es zum einen an der Logik, zum Beispiel bei der Regelung, dass die Länder nun doch alle ihnen bisher zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ergreifen können – aber nur bis zum 15. Dezember. Ab dann wird ihr Spielraum stark eingeschränkt. Was soll diese zeitliche Begrenzung unabhängig von der Entwicklung der Pandemie?

Ein anderes Beispiel: Künftig soll bundesweit in Bussen und Bahnen die 3G-Regel gelten. Das klingt gut. Ein Rätsel bleibt jedoch, wie das wirksam kontrolliert werden soll. Zudem ist fraglich, wie sinnvoll es ist, Schü­le­r:in­nen ohne Altersbeschränkung davon auszunehmen. Warum dann nicht auch Azubis? Aber möglicherweise ist es egal, weil es ohnehin nur um bloße Symbolik geht.

3G-Regel am Arbeitsplatz

Auch bei der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz bestehen zu viele Unklarheiten. Angesichts des dramatischen Pandemiegeschehens ist es überfällig, dass dort, wo Homeoffice nicht möglich ist, Beschäftigte nur noch geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz gehen. Und sicherlich ist es richtig, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, dafür Sorge zu tragen. Aber wie das genau zu geschehen hat, lässt der rot-grün-gelbe Gesetzentwurf leider offen.

Das Bundesarbeitsministerium soll dies erst noch per Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Bundestags und ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen. Doch Gesundheitsinformationen unterliegen aus gutem Grund einem besonderen Schutz. Eigentlich dürfen Arbeitgeber sie daher nicht einfach erfassen und speichern.

Das gilt auch für einen Impf- oder Genesenenstatus. Da müsste es eine klare gesetzliche Regelung geben, unter welchen Bedingungen davon in der gegenwärtigen Ausnahme­situation abgewichen werden darf.

Noch etwas bedarf der Klärung: Bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz geht es um Gesundheitsschutz, nicht um schwarze Pädagogik. Es kann also nicht um einen Lohnabzug durch die Hintertür für Ungeimpfte gehen. Daher ist es erforderlich, dass Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, sich an jedem Arbeitstag kostenlos testen zu lassen.

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Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Buchveröffentlichungen (u.a. „Endstation Rücktritt!? Warum deutsche Politiker einpacken“, Bouvier Verlag, 2011). Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft.

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