Debatte um Cannabis-Legalisierung: Bekenntnisse zur Tüte

Unter dem Hashtag #WirSindNichtKriminell teilen zahlreiche Menschen auf Twitter ihre Erfahrungen mit Cannabis. Sie fordern die Legalisierung.

Ein ehanfpflanze.

Wächst und gedeiht, so wie wie die Debatte um die Legalisierung in Deutschland Foto: Herwig Czizek/imago

Eine Diskussion, die seit einigen Wochen immer neue Schleifen dreht: Kommt mit einer Ampel-Koalition die Legalisierung von Cannabis in Deutschland? In ihrem Bundestagswahlprogramm haben die Grünen angekündigt, „einen regulierten Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften“ ermöglichen zu wollen. Die FDP forderte in ihrem Programm die kontrollierte Freigabe von Cannabis, und auch die SPD befürwortet eine „regulierte Abgabe“ an Erwachsene, erst einmal in Modellprojekten.

Welche Gründe dafür oder dagegen sprechen, das wird gerade wieder stark in den sozialen Netzwerken diskutiert. Unter dem Hashtag #WirSindNichtKriminell bekennen sich Nut­ze­r*in­nen zu ihrem Cannabis-Konsum und berichten von Kriminalisierungserfahrungen. Manche erzählen von ihren Krankheitsgeschichten, andere beschreiben ihren Alltag. Manche teilen auch stolz Fotos ihrer eigenen Cannabis-Pflanzen. Der Tenor: Cannabis-Konsum mache jemanden nicht zu einem verantwortungslosen oder gar kriminellen Menschen.

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„Seit 4 Jahren therapiere ich Schmerz und Spastik der MS ausschließlich mit Cannabisblüten. Seither kein Schub, keine Kopfschmerzen mehr, die Fatigue bessert sich, keine neuen Narben im Gehirn. Meine Ärzte verschreiben es nicht“, schreibt eine Nutzerin. Ein anderer Nutzer schreibt eher rechtfertigend: „Ich bin hochqualifiziert, meine Arbeit wird im In- und Ausland gelobt und gepriesen, ich war keine Sekunde meines Lebens arbeitslos und zahle horrende Steuern. Und zwar gerne. Am Wochenende rauche ich gerne mein Cannabispfeifchen. #WirSindNichtKriminell“

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Unter den Bekenntnissen finden sich zum Teil kontroverse Diskussionen. Etwas, was die Be­für­wor­te­r*in­nen auch wollen: Die Diskussion über eine mögliche Legalisierung nicht wieder abebben zu lassen. Zuspruch für die Debatte gibt es auch vom NRW-Landesverband der Linken.

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Richter für Legalisierung

Eine der lautesten Stimmen für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Menschen ab 18 Jahren war in den vergangenen Wochen der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller. Durch seine klare Positionierung trendete der Hashtag #RichterMüller gemeinsam mit #WirwollenCannabis. Andreas Müller hofft, dass durch einen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP eine kontrollierte Abgabe erlaubt wird.

Am Cannabis-Kontrollgesetz der Grünen habe der Jurist nach eigenen Angaben mitgearbeitet. Seiner Ansicht nach müsse Präventionsarbeit in Schulen geleistet werden und die Abgabe an unter 18-Jährige weiter unter Strafe stehen. Doch die gesamte Problematik um Cannabis und Hanf sei keine Sache des Strafrechts, sondern der Gesundheitspolitiker*innen, so der Jurist.

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Müller fordert seit vielen Jahren eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsum und sieht in einer Legalisierung auch eine Entlastung für die Polizei: Etwa sechs Prozent aller Fälle seien Drogendelikte, außerdem würde sich das „Klima zwischen Polizei und Jugendlichen enorm ändern, wenn die Polizei die Konsumenten in Ruhe lässt“, so Müller. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, hatte derweil kürzlich vor einer Legalisierung gewarnt und Cannabis mit dem altbekannten Argument der „Einstiegsdroge“ als Gefahr für Jugendliche dargestellt.

Vergangene Woche hatte sich auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach für eine Legalisierung von Cannabis durch eine mögliche Koalition von SPD, Grünen und FDP ausgesprochen. Er habe seine frühere ablehnende Haltung dazu geändert, da Kon­su­men­t*in­nen durch eine geordnete Abgabe vor gefährlichen verunreinigten Substanzen, die illegal vertrieben werden, geschützt werden könnten.

In Deutschland ist die Verordnung von medizinischem Cannabis, Cannabisblüten oder Cannabisextrakten seit mehr als vier Jahren auf Rezept möglich. Ärztlich verordnet werden die Wirkstoffe etwa bei manchen Formen der Epilepsie, schmerzhafter Spastizität bei Multipler Sklerose sowie bei Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie.

Für die Behandlung von anderen Erkrankungen sowie von Schmerzen mit Cannabis braucht es ein besonderes Antragsverfahren. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, für die andere Behandlungsmethoden bereits ausgeschöpft sind. (mit dpa, afp)

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