Polen und die EU: Vor dem Showdown?

Polens Verfassungsgericht entscheidet, dass nationales Recht Vorrang vor europäischem hat. Das löst eine schwere Krise in den Beziehungen zu Brüssel aus.

Demonstranten mit Europa Flaggen und Plakaten vor dem Verfassungsgericht

Demonstration vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts Foto: Jacek Marczewski/Agencja Gazeta/Reuters

BRÜSSEL taz | Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum EU-Recht hat eine schwere Krise ausgelöst. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass sie „mit allen Mitteln“ gegen die Entscheidung aus Warschau vorgehen werde. Das EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, sagte sie – die Richter am polnischen Verfassungsgericht hatten am Donnerstag das Gegenteil festgestellt.

„Der EU-Vertrag ist im polnischen Rechtssystem der Verfassung untergeordnet, (…) und wie jeder Teil des polnischen Rechtssystems muss er der Verfassung entsprechen“, begründete das polnische Gericht seine brisante Entscheidung. Demgegenüber betonte von der Leyen, dass das EU-Recht auch höher stehe als nationale Verfassungsbestimmungen.

Damit haben beide Seiten Maximalpositionen bezogen, die nicht miteinander vereinbar sind. Die polnischen Richter haben sich praktisch vom EU-Recht losgesagt, weshalb schon von einem „juristischen Polexit“, also einem EU-Austritt Polens, die Rede ist. Die EU-Kommission wiederum stellt sich über die polnische Verfassung – und rüttelt damit an der Souveränität des Landes.

Rückendeckung bekam von der Leyen aus Deutschland und Luxemburg. Die Bundesregierung unterstütze die EU-Kommission bei dem Versuch, „dem europäischen Recht überall in der EU Geltung zu verschaffen“, sagte Bundesaußenminister Heiko Maas. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, die Brüsseler Behörde habe „volles Vertrauen“ der Bundesregierung.

Mittel unklar

Luxemburgs Außenminister Asselborn bezeichnete das Urteil als besorgniserregend. „Der Vorrang des europäischen Rechts ist wesentlich für die Integration Europas und das Zusammenleben in Europa. Wenn dieses Prinzip gebrochen wird, wird das Europa, wie wir es kennen und wie es mit den Römischen Verträgen aufgebaut wurde, aufhören zu existieren“, warnte Asselborn.

Unklar ist, wie es nun weitergeht. Die EU-Kommission will das Urteil zunächst prüfen, bevor sie über die nächsten Schritte entscheidet. Von der Leyens Sprecher wollte jedoch nicht verraten, welche Mittel der Behörde zur Verfügung stehen – und wann sie tätig werden will. Das Europaparlament fordert seit Wochen ein härteres Vorgehen gegen Polen, bisher erfolglos.

Als wahrscheinlichste Antwort gilt ein Vertragsverletzungsverfahren, wie es Brüssel auch schon gegen Berlin eingeleitet hat. Auch bei diesem Verfahren, das noch anhängig ist, geht es um den Vorrang des EU-Rechts. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Vorbehalte geäußert, war jedoch nicht so weit gegangen wie die polnischen Richter.

Ein solches Verfahren kann sich jedoch über Monate hinziehen, ein Erfolg ist nicht sicher. Aus dem EU-Parlament kommt deshalb die Forderung, den Druck auf Warschau zu erhöhen, indem EU-Zahlungen ausgesetzt werden. Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des Europaparlaments, und Grünenpolitiker Sergey Lagodinsky, Vize im Rechtsausschuss, wollen die Hilfen aus dem Corona-Aufbaufonds einfrieren.

Beiträge zurückhalten

„Es gibt jetzt keine anderen wirksamen Mittel mehr als den Geldentzug“, so Lagodinsky. Allerdings hat Brüssel noch gar nicht mit der Auszahlung des polnischen Anteils begonnen. Ursprünglich sollte das erste Geld im November fließen. Wenn die EU-Kommission die Zahlungen weiter hinauszögert, könnte Polen sich wehren – und im Extremfall sogar seine EU-Beiträge zurückhalten.

Die juristische Krise könnte so in eine Finanzkrise umschlagen – in Warschau und in Brüssel. Politisch geht schon jetzt fast nichts mehr zwischen beiden Hauptstädten. Beim nächsten EU-Gipfel am 21. und 22. Oktober droht ein Showdown.

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