Ohne Staatsbürgerschaft kein Wahlrecht: Fremd im eigenen Land

Millionen sind von der Wahl ausgeschlossen, weil ihnen die Staatsbürgerschaft fehlt. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft.

Mensche demonstrieren für ein Wahlrecht für alle

Kundgebung von „Die Vielen“ mit dem Motto „Wahlrecht für alle“ vor dem Reichtstagsbäude in Berlin Foto: Christian Mang

BERLIN taz | In wenigen Tagen wird in Deutschland wieder gewählt, die Bür­ge­r:in­nen dieses Landes können mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der neuen Regierung und damit auch über ihre eigene Zukunft bestimmen. Doch nicht allen Ein­woh­ne­r:in­nen Deutschlands ist dieses Recht vorbehalten – circa 10 Millionen von den in Deutschland lebenden, erwachsenen Menschen sind nicht wahlberechtigt.

Das sind 14 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands, denen ihr Menschenrecht auf politische Partizipation verwehrt wird, weil ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt, an welche die Wahlberechtigung gekoppelt ist. Sie wird damit zu einer nur schwer überwindbaren Mauer im Landesinneren, die Mitglieder und Fremde definiert und sie voneinander scheidet.

Diese Fremden sind eigentlich keine Fremden mehr, sondern Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt hierher verlagert haben. Obwohl sie bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, ihre Kinder hier geboren sind und zur Schule gehen, dürfen sie nicht über die Zukunft des Landes, dessen Gesetzen sie unterworfen sind, mitentscheiden, weil sie mit ausländischem Pass oder gar als Staatenlose gelistet sind.

EU-Bürger:innen sind immerhin dazu befugt, an Kommunalwahlen teilzunehmen, Angehörigen von Drittstaaten bleibt auch dies verwehrt. Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Besitz mit Pflichten verbunden ist, aber auch Rechte und Schutz gewährt, haben somit keinen Einfluss darauf, von wem sie regiert werden. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft. Die Initiative „Nicht Ohne Uns 14 Prozent“ kritisiert in ihrem Aufruf auf change.org genau diesen Umstand und fordert in einer Petition eine Änderung des Wahlrechts.

Das Problem mit der „politischen Schicksalsgemeinschaft“

Oft ist der Einwand zu hören, weshalb die Betroffenen nicht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie über politische Mitsprache verfügen wollen. Diese kann erst nach 8 Jahren Aufenthalt beantragt werden, zudem ist ihr Erhalt mit Kosten, Zeit- sowie Kraftaufwand verbunden und für Mi­gran­t:in­nen und ihre Kinder an Bedingungen geknüpft, die für Deutsche nicht gelten. Das ist moralisch gesehen eine problematische Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, denen das Wahlrecht gewährt wird – also Staatsbürger:innen, dem sogenannten (Wahl)Volk.

Obwohl sich seine Zusammensetzung seit Jahrzehnten gewandelt hat und durch Einwanderung diverser geworden ist, wird dieses teils noch immer als „politische Schicksalsgemeinschaft“ begriffen, wie es auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 heißt, das eine Reform des Ausländerwahlrechts zugunsten von Mi­gran­t:in­nen ablehnte.

Durch dieses Streben nach Einheit wird es nahezu unmöglich, sich in die „Volksgemeinschaft“ einzufügen. Wie viele Generationen muss Mensch hier gelebt haben, um wirklich „deutsch“ zu sein? Warum ist ein Gastarbeiterenkel, der in dritter Generation in Deutschland gelebt hat, zur Schule gegangen ist und hier gearbeitet hat, vielleicht nicht einmal mehr die Sprache seiner Großeltern spricht, weniger Teil der Gesellschaft als eine Emigrantin, die seit 10 Jahren im Ausland lebt, aber zufällig noch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und somit über die Politik in einem Land bestimmen darf, die sie nicht mehr betrifft?

Warum hat meine Schwester neben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit auch als russische Staatsbürgerin die Möglichkeit in Russland zu wählen, obwohl sie noch nie dort gelebt hat, nur weil ihre Eltern beide aus Russland kommen, während jemand, der seit Jahren den politischen Entscheidungen eines Landes unterworfen ist, aufgrund seines Migrationshintergrunds hier nicht mitentscheiden kann? Anders als Frankreich zum Beispiel, wo der Geburtsort die Staatsangehörigkeit definiert, gilt hierzulande noch immer das Abstammungsprinzip.

Volk und Nation

Das ist nur schwer nachvollziehbar, betrachtet man zum Beispiel die Geschichte des politischen Diskurses um die Zuwanderung in die Bundesrepublik zwischen den 70er und 90er Jahren. Die Verweigerung von Seiten der Öffentlichkeit und politischer Akteure, Zugewanderte als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu akzeptieren, führte zu integrationspolitischen Verwerfungen und Unterlassungen.

Und das, obwohl zu keinem Zeitpunkt die liberale Verfasstheit oder der Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft durch zu viel Zuwanderung gefährdet und diese auch damals schon kulturell heterogen war. Viel eher hat die deutsche Gesellschaft von der Zuwanderung bis heute profitiert.

Seither hat sich die Zusammensetzung der deutschen Gesellschaft weiterhin gewandelt, nur der Begriff von Nation und Volk scheint immer noch der alte. Zeitgemäß ist er nicht. Diejenigen, über deren Aufnahme in die Volksgemeinschaft entschieden werden soll, dürfen nicht mitreden.

Als Bedingung zur Erteilung der Staatsbürgerschaft wird stets eine gelungene Integration verlangt. Doch was versteht man eigentlich darunter und wo hinein soll man sich integrieren? Viel mehr wird eine Art Assimilation an die jeweilige „Leitkultur“ gefordert, im Falle Deutschlands fällt in Verbindung damit oft das Adjektiv „christlich-abendländisch“.

Rassistische Vorurteile

So wird bei Migras besonders und stärker als bei deutschen Staats­bür­ge­r:in­nen darauf geachtet, ob sie und ihre Kinder über gute Sprachkenntnisse, finanzielle Mittel und einen sicheren Job verfügen. Sie müssen sich zum Grundgesetz bekennen, „in deutsche Lebensverhältnisse einordnen“, einen Einbürgerungstest absolvieren und dürfen über keine Vorstrafen verfügen – all diese Bedingungen gelten für Deutsche nicht, um zur Wahl zugelassen zu werden.

Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen sehen sich An­wär­te­r:in­nen für die deutsche Staatsbürgerschaft sowohl gesellschaftlich als auch behördlich nicht selten mit rassistischen Vorurteilen konfrontiert.

Außerdem muss man zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft seine alte ablegen – auch das kann mit vielen Nachteilen verbunden sein. Obwohl der deutsche Pass als der weltweit stärkste Pass gilt, benötigt man dennoch zum Besuch einiger Länder ein Visum. Würde sich beispielsweise mein Vater, der seit 23 Jahren in Deutschland lebt, dazu durchringen, seine russische Staatsbürgerschaft zugunsten einer deutschen abzugeben, könnte er seine Verwandtschaft und Heimat nur noch mit einem Visum besuchen. Außerdem würde er vom dortigen politischen Leben ausgeschlossen und verlöre eventuell seinen Anspruch auf Rente.

Die Staatsbürgerschaft dient schließlich als „Belohnung“ für ausreichende Assimilation, bis zu diesem Punkt werden integrierungsfähige und -willige Menschen auf Distanz gehalten und ausgeschlossen, egal, wie sehr sie sich bereits politisch und sozial engagiert haben. Aktuelle Zahlen belegen, dass immer weniger Ausländer:innen, die alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft erfüllen, sie auch tatsächlich beantragen. Kein Wunder.

Deutschland diskreditiert sich selbst

Der Ausschluss von Mi­gran­t:in­nen aus dem politischen Leben und das grundlegende Misstrauen ihnen gegenüber stellen offensichtlich ein Hindernis für das Einfinden und Wohlfühlen in einer Gemeinschaft dar. Würde man hingegen einer Person, die vorhat sich in Deutschland dauerhaft niederzulassen, die Möglichkeit und das Vertrauen an politischen Entscheidungen teilnehmen und sich als Mitglied der Gesellschaft beweisen zu können zusprechen, könnte man vorherrschende Distanzen und Vorurteile abbauen, anstatt sie zu vertiefen und damit die Entstehung von Parallelgesellschaften zu begünstigen.

Möglich wäre zum Beispiel eine Erleichterung der Kriterien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft oder die Entkoppelung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft.

Ein dauerhafter Ausländerstatus ist nicht nur mit einem freiheitlich-demokratischen Gemeinschaftsverständnis unvereinbar, er stellt überdies auch eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar. Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, müssen all diejenigen, die de facto dazugehören und den Gesetzen eines Staates dauerhaft unterworfen sind, auch die Möglichkeit haben, über sie bestimmen zu dürfen. Das ist einer der Kerngedanken von Demokratien.

Staaten, die sich als solche verstehen, diskreditieren sich selbst, wenn sie Menschen, die moralischen Anspruch auf politische Teilhabe haben, dieses Recht vorenthalten.

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