Hausdurchsuchung Rigaer Straße 94: Polizei besorgt Personalien

Auf Antrag des Eigentümers hat die Polizei die Rigaer94 durchsucht. Die Daten von 26 Personen wurden aufgenommen, als Vorbereitung für Räumungsklagen.

Vermummte Person guckt aus einem Fenster

Hallo, wer ist da? Foto: dpa

BERLIN taz | Auf dem Dach des Nachbarhauses der Rigaer Straße 94 lümmeln zwei Vollvermummte mit Kletterausrüstung, noch ein Haus weiter drücken sich schon seit den Morgenstunden drei dunkle Gestalten in den Häusereingang. Und auf der Straße röhren die Dieselmotoren der Wannen vor den Absperrungen. Am Mittwochmorgen ist die Polizei mal wieder in das autonome Hausprojekt im Friedrichshainer Nordkiez eingerückt und blockiert von allen Seiten mögliche Fluchtwege der Bewohner:innen.

320 Beamte sind an dem Einsatz beteiligt, der dazu dient, die Personalien aller sich im Haus befindenden Menschen aufzunehmen. Die Anwälte der Eigentümerin des Hauses, der britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited, hatten dies bei der Polizei zum Schutz der Eigentümerrechte beantragt. Lafones Argumentation: Weil ihnen die Tür versperrt ist und Eigentümervertreter auch schon vor dem Haus attackiert wurden, können sie nicht selbst herausfinden, wer in ihrem Haus wohnt.

Nach ihrem Antrag Ende Juni, der sich auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) beruft, wonach der Schutz privater Rechte dann der Polizei obliegt, „wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde“, wendete sich die Polizei ans Amtsgericht und beantragte einen Durchsuchungsbeschluss. Ohne Anhörung der Gegenseite gab das Gericht dem Antrag Mitte September statt, zumindest teilweise.

Die Polizei war demnach dazu befugt, die Identitäten aller Personen im Haus festzustellen. Nicht erlaubt wurde ihr die Durchsuchung von vier Wohnungen, deren Mie­te­r:in­nen der Lafone bekannt sind, von Gemeinschaftsflächen wie dem Dachgeschoss oder den Kellerräumen und die Suche nach Gegenständen. Laut Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune hielten sich die Po­li­zis­t*in­nen aber nicht daran. So sei in WG-Ordnern gewühlt worden. Auch zeigen Bilder, dass die Polizei ein – wohl frei verkäufliches – Luftgewehr beschlagnahmte.

Geheime Einsatzplanung

Der Einsatz wurde anscheinend unter höchster Geheimhaltung geplant. Anders als bei bisherigen Großeinsätzen war wohl auch die Eigentümerseite nicht informiert worden – vor Ort war sie jedenfalls nicht. Via Twitter forderte die Polizei die Be­woh­ne­r:in­nen am Morgen auf, in ihren Wohnungen zu bleiben und sich ruhig zu verhalten.

Bis zum Ende des Einsatzes gegen 12 Uhr wurden 25 Wohnungen durchsucht, eine mehr, als der Durchsuchungsbeschluss zunächst genannt hatte. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilte, habe sie sich für eine Dachgeschosswohnung im Hinterhaus noch eine Beschlusserweiterung vom Gericht besorgt. Insgesamt wurden 26 Personen angetroffen, viele Wohnungen seien leer gewesen. Sowohl das Eingangstor als auch zwei Wohnungstüren haben Po­li­zis­t:in­nen gewaltsam geöffnet, ein Fenster im ersten Stock des Seitenflügels eingeschlagen. Widerstandshandlungen oder Verletzte habe es nicht gegeben.

Die ganze Aktion dient dem anonymen Eigentümer, der sich hinter der Briefkastenfirma versteckt, dazu, das Haus zumindest langfristig zu räumen. Einige Räumungsklagen wegen Mietrückständen oder nicht gestatteter Untervermietung sind bereits bei den Gerichten anhängig. Mithilfe der nun festgestellten Identitäten sollen weitere zivilrechtliche Räumungsklagen gegen Einzelpersonen angestrengt werden. Anwalt Lukas Theune spricht jedoch von einem „relativ hilflosen Versuch“. Unklar sei etwa, ob die festgestellten Personen in dem Haus wohnen oder nur zu Gast sind.

Theune verweist zudem auf eine Räumungsklage gegen einen vermeintlichen Bewohner, die zurzeit vor dem Amtsgericht Kreuzberg verhandelt wird. In dem Verfahren hatte Theune wie bereits in vielen Verfahren zuvor die Prozessvollmacht des Eigentümeranwalts Markus Bernau gerügt – und damit bezweifelt, dass ein ordnungsgemäß berufener Geschäftsführer der Firma den Anwalt ordentlich beauftragt habe tätig zu werden.

Das Gericht teilte daraufhin in einem Schriftsatz mit, dass eine „reine Glaubhaftmachung“ in einem Hauptsacheverfahren nicht ausreiche, und forderte einen „vollen Nachweis“ über die ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Klägervertreters. Es setzte damit höhere Anforderungen als das Kammergericht, das im Februar nach einem eingereichten Gutachten der Eigentümerseite erstmals die Prozesstauglichkeit der Briefkastenfirma und ordnungsgemäße Bestellung ihres Rechtsbeistandes bestätigte.

Von der Rigaer zur Köpi

Die Rigaer 94 äußerte sich am Mittwochmittag auf ihrem Blog. Ziel der Durchsuchung sei „die Vorbereitung von Räumungsklagen gegen alle besetzten Räume oder im Hinterhaus gemietete Wohnungen“. Weiterhin schrieb das Projekt, es gebe „keinen Zweifel, dass die Durchsuchung angesetzt ist, um die rebellischen Strukturen eine Woche vor der Räumung des Köpi Wagenplatz zu schwächen“. Der Wagenplatz soll am 15. Oktober geräumt werden. Aus Protest dagegen will das Interkiezionale-Bündnis am Samstagabend von der Rigaer zur Köpenicker Straße ziehen.

Der bislang letzte Großeinsatz der Polizei im Haus fand Mitte Juni statt. Anlass war eine Brandschutzbegehung, um die es zuvor eine lange rechtliche Auseinandersetzung gegeben hatte. Ein weiteres Verfahren hat der Eigentümer gegen die Autonomenkneipe Kadterschmiede im Seitenflügel angestrengt. Einen von der Verteidigung gestellten Befangenheitsantrag gegen die Richter am Landgericht hatte das Kammergericht in einem Beschwerdeverfahren vergangene Woche endgültig zurückgewiesen. Demnach steht dem Verfahren nichts mehr im Wege. Sollte es zu einem Räumungsbescheid kommen, kann die Verteidigung noch in die nächste Instanz ziehen.

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