Bewertungssystem für Gastronomie: Zeigt her eure Küchen

Der Senat will mit einem Gesetz die Hygiene in Küchen transparent machen. Kritik kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen.

Ein Mann steht am Herd in einer mäßig aufgeräumten Küche

Auch Du hältst die Küche sauber, Genosse Foto: dpa

BERLIN taz | Schreibt SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey schon vor der Wahl Gesetze in Berlin? Bei dem Namen „Saubere-Küchen-Gesetz“, das am Donnerstag im Abgeordnetenhaus von der rot-rot-grünen Koalition beschlossen werden soll, könnte man zumindest auf die Idee kommen, erinnert der massenkompatible Begriff doch sehr an das Gute-Kita- oder Starke-Familien-Gesetz, die Giffey als Bundesfamilienministerin auf den Weg brachte.

Zur Beruhigung, so weit ist es noch nicht: Giffey kann zwar schon jetzt Koalitionsvorhaben zu Fall bringen, wie jüngst die Bauordnung, aber mit dem Gesetz zur „Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“, wie es auf Amtsdeutsch auch heißt, hat sie herzlich wenig zu tun. Stattdessen stammt das Gesetz aus dem Haus von Senator Dirk Behrendt (Grüne), der neben Justiz und Antidiskriminierung auch den Verbraucherschutz bearbeitet.

Darum geht es: Ver­brau­che­r*in­nen sollen sich besser informieren können. Wer bislang in einer Kantine oder einem Restaurant essen geht, bei Metzgereien, Bäckereien oder Eisdielen einkauft, kann kaum nachvollziehen, welche Hygienestandards in der Küche bei der Herstellung, Verarbeitung oder dem Verkauf herrschen. Zwar werden Lebensmittelbetriebe schon jetzt regelmäßig durch die bezirklichen Stellen zur amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft, deren Ergebnisse bleiben Kun­d*in­nen aber meist verborgen.

Zukünftig, wenn das Gesetz nach einer Corona-Übergangszeit am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sollen die kontrollierten Betriebe die Ergebnisse sichtbar in den Eingangsbereichen veröffentlichen; ebenso werden die Bewertungen im Netz einsehbar sein. Senator Behrendt begründet dies auf recht drastische Art: „Ich will nicht, dass Berlinerinnen und Berliner am gedeckten Restauranttisch freudig auf ihr Essen warten, während wenige Meter entfernt in der Küche die Kakerlaken zwischen den Töpfen umherkrabbeln.“

Balken von Grün bis Rot

Die Bewertung soll entlang dreier Kategorien erfolgen: das Verhalten der Lebensmittelunternehmer, etwa die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, die Verlässlichkeit von Eigenkontrollen, beispielsweise Temperatureinhaltung, sowie das Hygienemanagement, also die Sauberkeit in der Produktion, Schädlingsbekämpfung und bauliche Beschaffenheit der Produktionsstätte. Aus einer jeweiligen Punktevergabe entsteht dann ein farbliches Balkendiagramm von Grün über Gelb bis Rot.

Das Ganze erinnert an das „Smiley“-System, mit dem der Bezirk Pankow schon vor Jahren arbeitete und es – nach einem zwischenzeitlichen gerichtlichen Verbot – seit einem Jahr wieder tut. Die Debatte über ein solches Warn- und Informationssystem währt allerdings schon über ein Jahrzehnt. Auslöser war 2009 die sogenannte Ekelliste, die Lebensmittelkontrolleure in Pankow öffentlich machten und die bundesweit Aufsehen erregte. Mit Fotos dokumentierten die Prüfer damals Mängel. Daraufhin brachte die in der damaligen rot-roten Koalition für Verbraucherschutz zuständige Senatorin Katrin Lompscher (Linke) das Projekt „Sicher essen in Berlin“ auf den Weg, bei dem Daten von Restaurants im Internet einsehbar waren. Nicht alle Bezirke aber beteiligten sich daran.

Zu verpflichtenden Hinweise am Lokaleingang – ähnlich einem Energieausweis bei Elektrogeräten – kam es aber nicht. Gastwirte protestierten, es gab es Klagen bei Gericht, teilweise auch bei Politikern Angst vor einer „Prangerwirkung“ für die betroffenen Lokale. Der damalige Stadtrat in Pankow, Jens-Holger Kirchner, hielt dem entgegen: „Wenn die tote Ratte auf dem Küchenboden zum Betriebsgeheimnis erklärt wird, kann etwas mit dem System nicht stimmen.“

Vergeblich drängte Lompscher auf eine bundesrechtliche Regelung. Deren Fehlen beklagt Behrendt bis heute, was der Anlass zu dem Gesetz auf Landesebene war. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht im Kleingedruckten nachlesen müssen, ob Hygienestandards eingehalten werden“, sagte Behrendt, als die Landesregierung Anfang Juni den Gesetzentwurf beschloss, um den es nun abschließend im Parlament geht.

Kritik vom Gaststättenverband

Ist nun also alles gut? Nicht für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Die wirft Behrendt Täuschung vor. Demnach soll der Senator versprochen haben, dass die Unternehmen ein Recht auf eine Nachkontrolle haben, ehe Ergebnisse veröffentlicht werden. Nun aber sollen Ergebnisse sofort transparent sein und können erst nach einer beantragten und selbst zu zahlenden Nachkontrolle innerhalb von acht Wochen ausgetauscht werden. Für Dehoga-Geschäftsführer Thomas Lengfelder ist das kein Trost. „Einmal veröffentliche Ergebnisse kriegen sie aus dem Netz nicht mehr raus.“

Kritik kommt auch aus dem Bezirksamt Pankow, das auf Basis der EU-Kontrollverordnung auf einer Website seit Oktober 2020 seine Bewertungen samt Smileys wieder veröffentlicht. Die Essenausgabestelle der Kita Prenzlmäuse etwa wird auf dieser Seite nur als zufriedenstellend bewertet. Beim französischen Feinkostgeschäft Le Flo prankt gar ein trauriger roter Smiley: Gerade noch „ausreichend“ sei die Hygiene dort. Dazu gibt es Fotos, die den Zustand dokumentieren. Das Pankower Projekt war der Gegenentwurf des Rats der Bürgermeister, konnte sich aber nicht gegen den Senat durchsetzen.

Dabei, so heißt es aus dem Bezirksamt, funktioniere die Software für die Pankower Ampel bereits und könnte „sofort berlinweit übertragen“ werden. Sie benötige außerdem keinen größeren Mehraufwand für die aktuell 15 Lebensmittelkontrolleur*innen, die täglich rund 40 Untersuchungen durchführten. Die Smileys seien zudem klarer als das Transparenzbarometer.

In Pankow kritisiert man aber vor allem, dass das neue Gesetz des Senators erneute von den Betroffenen beantragte Kontrollen ermögliche. Dies sei rechtswidrig, da Kontrollen immer unangemeldet stattfinden müssten; beim Senatsgesetz sei der Zeitraum allerdings bekannt. Man gehe deswegen davon aus, dass alle, die es sich leisten können, sich eine bessere Bewertung „erkaufen werden“. Denn die Erfahrung sei, dass Bußgelder bei Hygienevergehen nichts bewirken. „Einen traurigen Smiley will aber keiner im Schaufenster.“

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