Urteil zu AfDler-Besuchen bei Rechten: Dabei-Sein ist nicht Teil-Sein

Der Hamburger Verfassungsschutz darf zwei AfDler nicht als Angehörige der „Identitären Bewegung“ bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht.

Andy Grote und Torsten Voß bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichts im März 2021.

Senator Grote und VS-Chef Voß bei der Vorstellung des Hamburger Verfassungsschutzberichts im März Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG taz | Es ist eine peinliche Schlappe für Hamburgs Schlapphüte. Das Verwaltungsgericht hat am Montag einem Eilantrag des AfD-Landesverbands stattgegeben. Demnach muss der Verfassungsschutz Passagen aus seinem aktuellen Verfassungsschutzbericht wieder streichen. Konkret beanstandete die Partei, dass zwei ihrer Mitarbeiter im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 als Angehörige der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ bezeichnet wurden.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AfD und entschied, dass die Behauptung gestrichen werden muss. Zwar habe das Landesamt für Verfassungsschutz über Angehörige der „Identitären Bewegung“ in Hamburg berichten dürfen; auch grundsätzlich, ob und wie sie Verbindungen in die AfD haben.

Dass die beiden betreffenden Personen, die bei der Bürgerschaftsfraktion beschäftigt sind, wirklich der rechtsextremen Gruppe zugehörig sind, war dem Gericht aber eine zu steile These. Die bloße Teilnahme der beiden an Aktionen der „Identitären Bewegung“ von 2017 bis 2019 dürfe die Annahme der Zugehörigkeit zur „Identitären Bewegung“ im damaligen Zeitraum nicht rechtfertigen, befand das Gericht. Das ließe „jedenfalls keinen Rückschluss auf eine (fortbestehende) Zugehörigkeit“ zu, heißt es in einer Mitteilung.

Einen weiteren Erfolg hatte die AfD schon zuvor errungen: Laut dem Ende März zusammen mit Innensenator Andy Grote (SPD) vorgestellten Bericht sei im vergangenen Jahr die Zahl der Rechts­ex­tre­mis­t:in­nen in der Stadt auf 380 Personen angewachsen. Der Zuwachs ergebe sich zum größten Teil aus 40 neu erfassten An­hän­ge­r:in­nen des von der AfD für aufgelöst erklärten extremistischen sogenannten „Flügels“.

Streit um Anzahl der „Flügel“-Anhänger

Auch diese Zahl monierte die AfD. Sie war Bestandteil des Eilantrags vor dem Amtsgericht, aber durch einen Vergleich vorher schon geklärt: Das Landesamt verpflichtete sich, die Textpassagen mit einer Erklärung zu versehen. Nun steht vorerst als Fußnote unter dem Bericht, dass die AfD diese Zahl bestreitet.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, kann sich dies aber noch einmal ändern: Das Gericht wollte dem Eilantrag in diesem Punkt weder zustimmen noch ihn ablehnen, weil es die geschwärzt übermittelten Akten nicht hinreichend beurteilen könne.

Trotzdem ist das Ergebnis ein Erfolg für die AfD. Denn beide Vorgänge musste der Verfassungsschutz laut Gerichtsbeschluss öffentlich mitteilen. Der Verfassungsschutz steht dumm da; die AfD, in der momentan offenbar „Flügel“-nahe Mitglieder versuchen, den Landesvorstand abzusetzen, freut’s.

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