Kunststreit in Sachsen: Ganz mieses Kino

Görlitz darf die Installation der Künstlerin Lisa Maria Baier abbauen. Ihre nachträglichen Veränderungen ihres Werkes verletzten den Vertrag.

Pferdetroß, Menschen in Barockkostümen

So gefällt sich Görlitz: als Kulisse für Historienschinken Foto: Jens Trenkler/picture alliance

Die Stadt Görlitz darf das Kunstwerk von Lisa Maria Baier mit dem Titel „Kulisse“ auf dem Platz vor der Stadthalle entfernen, entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Montag. Ein Eilantrag der Künstlerin gegen den Abbau ihrer Installation wurde abgewiesen.

Das Grundrecht der Kunstfreiheit, das Baier ins Feld geführt hatte, um die nachträglichen Veränderungen am Konzept ihrer Arbeit zu rechtfertigen, sei nicht berührt, so das Gericht. Die Künstlerin habe freiwillig einen Vertrag geschlossen und sich damit den vertraglichen Bindungen unterworfen.

Der alte Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) gelte für alle Personen und daher auch für Konzeptkünstler:innen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Kino verkehrt

Die Installation der Dresdner Meisterschülerin sollte fünf Kinosessel und eine Plexiglasscheibe mit dem eingravierten Wort „Kulisse“ zeigen, in ihr sollte die Situation im Kino umgedreht werden, dort sitzt man im Sessel um zu betrachten, in Görlitz vor der Stadthalle würde man betrachtet werden. Michael Wieler, der Kulturbürgermeister von Görlitz, hatte die Arbeit als eine von neun weiteren für die Görlitzer ART 2021/2022 ausgewählt, die als Hommage an die Filmstadt Görlitz gedacht ist.

Nun schauen die Personen in den fünf Kinosesseln nicht mehr auf das Wort Kulisse, sondern auf ein Protestbanner gegen das totale Abtreibungsverbot in Polen. Man könnte das Banner als Kinoplakat interpretieren, das einen Film ankündigt, der, obwohl er ein ganz mieser Film ist, immer wieder aufgeführt wird, jetzt eben in Polen.

Verstößt Lisa Maria Baier überhaupt gegen den Vertrag? Wo ihre Installation doch das filmische Thema wahrt? Sie weist nur mit dem auf Polnisch formulierten Aufruf „aborcja bez granic“, Abtreibung ohne Grenzen, darauf hin, dass die Filmstadt Görlitz auch eine Stadt ist, in der Abtreibungen legal vorgenommen werden können. Und das gereicht der Stadt verdammt noch mal nicht weniger zum Ruhm, als Kulisse für historische Filmstoffe zu sein.

Solange das Grundgesetzt gilt, gilt auch die Kunstfreiheit

Der Kulturbürgermeister versteht das offenbar nicht. Er versteht anderes Grundlegendes nicht. So schreibt er in einer Entgegnung auf einen offenen Brief der Studierenden der Hochschule für Bildende Künste Dresden, die Freiheit der Kunst sei immer eine Errungenschaft, nichts Gegebenes. Vielleicht sollte er doch mal ins Grundgesetz schauen. Dort steht sie, obwohl wie ein liberales Abtreibungsrecht eine Errungenschaft, sehr wohl als gegeben.

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