Polen und die EU: Rote Karte

Warschau will einstweilige Anordnungen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg nicht anerkennen, wenn sie polnische Gerichte betreffen.

Polnische und Europa-Flagge an Fahnenmastem

Der Streit zwischen Polen und der EU steuert auf einen Eklat zu Foto: ZUMA Wire/imago

WARSCHAU taz | Der Streit zwischen Polen und der EU steuert auf einen Eklat zu: „Die einstweiligen Anordnungen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg haben keine Rechtswirkung in Polen, wenn sie polnische Gerichte betreffen“, verkündete Verfassungsrichter Stanislaw Piotrowicz am Mittwochnachmittag in Warschau.

Piotrowicz, der in der kommunistischen Zeit Polens Staatsanwalt war, später als Politiker in der nationalpopulistischen Recht und Gerechtigkeit (PiS) Karriere machte, dabei federführend an der Deformation des polnischen Rechtsstaates durch die PiS mitarbeitete, sitzt nun der fünfköpfigen Richtergruppe des polnischen Verfassungsgerichts vor. „Die einstweiligen Anordnungen des EuGH sind nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar und haben daher keine Rechtswirkung in Polen“, so Piotrowicz abschließend. Polen wird also auch diese Anordnung nicht umsetzen.

Keine Stunde zuvor durchlebten die polnischen Verfassungsrichter einen Schock: Da berieten sie stundenlang über die Frage, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg berechtigt ist, eine „einstweilige Anordnung“ zur umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten (Berufungs-)Gericht zu erlassen.

Doch kurz vor ihrem Urteil meldete sich Rosario Silva de Lapuerta, die stellvertretende Vorsitzende des EuGH, überraschend und lautstark zu Wort. Sie machte klar, dass Polen aufgrund der eingegangenen Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit in der EU dazu verpflichtet sei, die einstweilige Anordnung zur Disziplinarkammer umzusetzen. Die Kammer habe bis zum endgültigen Urteil aus Luxemburg ihre Arbeit vollständig einzustellen.

Falsches T-Shirt

Die Disziplinarkammer, deren Richter ausschließlich von einem politisierten Neo-Landesjustizrat (NeoKRS) ernannt wurden, dient der nationalpopulistischen Regierungspartei PiS als Repressionsapparat gegenüber unabhängigen Richter:innen. Als Vergehen galt bislang schon, wenn Rich­te­r:in­nen in Schulen über die Verfassung informierten oder aber ein T-Shirt mit der Aufschrift „Konstytucja“ (Verfassung) trugen. Anderen Rich­te­r:in­nen wurde die richterliche Immunität aberkannt, um strafrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In den meisten Fällen bedeutet dies das Ende einer Richterlaufbahn.

Schon kurz nach der Gründung der Disziplinarkammer durch die PiS hatte die Vollversammlung aller Richter am Obersten Gericht Polens festgestellt, dass die neue Kammer keinen Gerichtsstatus habe und daher illegal sei, ebenso wie alle ihre Urteile und Entscheidungen.

Doch die Kammer hatte sich nicht darum gekümmert und fleißig andere Rich­te­r:in­nen „diszipliniert“ oder ihnen die Immunität aberkannt. Ziel war es, die rund 10.000 Rich­te­r:in­nen in Polen so einzuschüchtern, dass sie von sich aus Urteile im Sinne der PiS fällten.

Am Donnerstag stehen zwei weitere wichtige Urteile an: In Luxemburg wird sich der EuGH zum wiederholten Mal mit der umstrittenen Disziplinarkammer und dem nicht minder umstrittenen Neo-Landesjustizrat beschäftigen.

Und in Warschau wird kurz nach dem Urteil in Luxemburg wahrscheinlich einen Gegenurteil im Verfassungsgericht fallen. Dann wird Brüssel entscheiden müssen, wie es in dieser verfahrenen Situation weitergehen soll.

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