Afghanische Ortskräfte der Deutschen: Am Hindukusch vergessen

Afghanische Hel­fe­r werden nach dem Bundeswehr-Abzug sich selbst überlassen. Ortskräfte der deutschen Entwicklungshilfe sind schlechter dran.

Silhouetten zweier Männer vor einer Moschee in der Abenddämmerung

Blaue Moschee in Masar-e Scharif: Afghanische Helfer wechseln oft ihren Aufenthaltsort – aus Angst vor den Taliban Foto: Rahmat Gul/ap

BERLIN taz | Rohab Abusi* fürchtet um sein Leben. Der Elektriker arbeitete sieben Jahre lang bis 2017 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Afghanistan. Er installierte etwa Kameras und Alarmsysteme. Nun ist er in Kabul und wechselt immer wieder seinen Aufenthaltsort – aus Angst vor den Taliban. Er sei nur einer von vielen Afghanen, die aufgrund ihrer Arbeit für die GIZ in Lebensgefahr seien, meint er.

„Einige von uns haben Drohbriefe erhalten, einige Anrufe oder SMS von den Taliban und anderen extremistischen Gruppierungen. Darin werden wir beschuldigt, mit den Fremden, den Deutschen und den Besatzern Afghanistans zu kollaborieren und für sie zu spionieren“, schreibt Abusi in einer Mail. „Einige unserer Kollegen wurden sogar mehrfach angegriffen und von bewaffneten, maskierten Männern zusammengeschlagen.“ Auf Abusi und seine Familie wurden schon geschossen. Trotzdem dürfen sie nicht nach Deutschland kommen.

Wurde direkt nach dem Abzug der deutschen Sol­da­t:in­nen aus Afghanistan vor allem darüber berichtet, wie wenig sich Deutschland um afghanische Hel­fe­r:in­nen der Bundeswehr kümmert, wird durch Abusi jetzt klar: Auch die Ortskräfte des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ), in dessen Auftrag die GIZ Projekte in Afghanistan durchführt, werden offenbar im Stich gelassen. Für sie ist es noch schwieriger in Deutschland Zuflucht zu finden. Die taz hat per Mail mit Abusi kommuniziert. Dokumente, die seine Behauptungen stützen liegen der taz vor.

Eigentlich soll das sogenannte Ortskräfteverfahren gefährdete Hel­fe­r:in­nen der Deutschen in Sicherheit bringen. Seit 2013 dürfen afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie eine Gefährdungsanzeige stellen. Darin müssen sie nachweisen, warum sie einer Gefahr ausgesetzt sind, die auf ihr Beschäftigungsverhältnis mit deutschen Ministerien zurückzuführen ist. Abusi hat diesen Antrag gestellt, zweimal. Und zweimal wurde er abgelehnt.

Schuss durchs Fenster

Ende 2020 hatte die GIZ laut Webseite 1.031 nationale Mit­ar­bei­te­r:in­nen in Afghanistan. Die Entwicklungszusammenarbeit läuft auch nach dem Abzug der deutschen Truppen weiter. Nach Angaben des BMZ haben seit 2013 insgesamt 176 Ortskräfte eine Gefährdungsanzeige im Rahmen des Ortskräfteverfahrens gestellt. Fast alle davon waren für die GIZ tätig. Nur 45 hatten bisher Erfolg.

Abusi meint, dass derzeit noch 30 bis 40 andere eine Gefährdungsanzeige gestellt hätten. Einige, die noch eine Antwort vom BMZ auf ihre Gefähdungsanzeige erwarteten, würden es nicht wagen, sich öffentlich zu äußern. Sie hätten Angst, abgelehnt zu werden. Abusi vermutet, dass insgesamt 70 Prozent der ehemaligen und aktuellen GIZ-Mitarbeiter:innen nach Deutschland kommen wollten. Das sind Vermutungen des Afghanen, überprüfen lassen sich diese Zahlen nicht.

In der Absage, die Abusi Ende Juni auf seine zuletzt gestellte Gefährdungsanzeige erhielt, heißt es: Die deutschen Behörden „konnten nicht feststellen, dass Sie momentan einer spezifischen Gefahr ausgesetzt sind, die aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis mit der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der GIZ resultiert“. Es ist wohl eine standartisierte Absage. „Please do not reply to this e-mail“, steht dick in roter Schrift unter der Mail.

Abusi dagegen wähnt sich sehr wohl in Gefahr. Er sei nicht nur bedroht, sondern auch angegriffen worden. Ein Mal wurde auf ihn geschossen. Er habe am Fenster gestanden, mit seiner kleinen Tochter im Arm. „Die Kugel durchbohrte das Fenster und drang in das Dach ein. Glücklicherweise wurde niemand von uns verletzt.“ Seitdem er seine Gefährdungsanzeige gestellt habe, verstecke er sich. Seine Frau habe ihr Studium abbrechen müssen, seine Tochter könne nicht zur Schule gehen. Dass ihnen etwas passiere, sei nur noch eine Frage der Zeit.

„Diese Regelung ist absurd“

Wieso Abusi trotz alldem abgelehnt wurde, bleibt unklar. Das BMZ will sich auf Anfrage der taz nicht näher zu dem Fall äußern. Zu Gefährdungsanzeigen könnten „keine personenbezogenen Angaben gemacht werden“.

Bernd Mesovic, ehemaliger Vizechef von Pro Asyl und Afghanistanexperte, kritisiert die Entscheidungspraxis im Rahmen des Ortskräfteverfahrens als intransparent. „Die Kriterien, nach denen über die Gefährdungsanzeigen entschieden wird, wurden nie offengelegt.“

Für die Ortskräfte des BMZ gelten offenbar auch andere Regeln, als für solche der Bundeswehr und Bundespolizei. Während bei Letzteren das Beschäftigungsverhältnis bis 2013 zurückliegen darf, gilt für GIZ-Mitarbeiter:innen eine Ausschlussfrist von zwei Jahren.

„Diese Regelung ist absurd“, meint Mesovic. „Wenn die Taliban jemanden im Visier haben, dann spielt die Frage, wie lange und wann eine Person angestellt war, keine Rolle.“

Gekündigt, um zu schützen?

Abusi arbeitet seit 2017 nicht mehr für die GIZ – ob deswegen sein letzter, zweiter Antrag auf Ausreise nach Deutschland zurückgewiesen wurde, ist unklar. Was aber klar ist: Sein erster Antrag wurde nicht aus diesem Grund abgewiesen. Denn den stellte er 2017 – bevor die GIZ das Arbeitsverhältnis mit ihm beendete. Und das war kein Zufall.

Denn der Fall Abusi bringt auch ans Licht: Nachdem die Ortskräfte der GIZ eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, wird ihnen routinemäßig gekündigt. „Wenn nationale GIZ-Mitarbeitende angeben, aufgrund ihrer Beschäftigung bei der GIZ gefährdet zu sein, wird das Beschäftigungsverhältnis zu deren eigenen Schutz aufgehoben“, heißt es aus der GIZ auf taz-Nachfrage. Am Ortskräfteverfahren könnten die Entlassenen trotzdem teilnehmen.

Afghanistanexperte Mesovic hält dieses Vorgehen der GIZ für skandalös. „Kündigung zur Gefahrenabwehr – mit oder ohne Abfindung – ist nicht das, was in Sachen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ausreicht.“ Viele dürften auch abgeschreckt werden, eine Gefährdungsanzeige zu stellen, wenn sie dann ihren Job verlieren.

Die GIZ dagegen teilt mit, man sei sich der Pflicht um die Fürsorge der Mitarbeitenden bewusst und nehme sie wahr. Betroffene könnten sich an das sogenannte Risk Management Office wenden und bekämen Hilfe.

Auch das hat Abusi versucht. Er sagt, was ihm dort an Hilfe angeboten worden wurde, sei nicht über Tipps zur Risikominimierung hinausgegangen. Er hat inzwischen einen Facebookpost initiiert, der auf die Situation von GIZ-Mitarbeiter:innen aufmerksam machen will: „Lasst niemanden zurück!“, wird darin gefordert. Doch genau danach sieht es aus.

*Name von der Redaktion geändert

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