Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten: Reparatur- statt Abwrackprämie

Das Thüringer Umweltministerium zahlt einen Bonus, um alte Elektrogeräte zu retten. Damit weckt es das Interesse anderer Bundesländer.

Eine Frau vor einem Stapel Computer.

Anja Siegesmund (Grüne) vor reparaturbedürftigen Computern Foto: Bodo Schackow/dpa

DRESDEN taz | „In der DDR sind wir mit dem knappen Material, mit Ressourcen überhaupt sorgsamer umgegangen!“ Pädagogin Gitta Berrached-Förster hat ihre Selfmade- und Langnutzungsgewohnheiten aber in die heutige Wegwerfgesellschaft übertragen. In Thüringen gehört sie zu den ersten Nutznießern des bundesweit ersten „Reparaturbonus“-Programms für Elektrogeräte, das Mitte Juni vom grün geführten Umwelt- und Energieministerium aufgelegt wurde. Und das auch noch mit dem ältesten geförderten Reparaturobjekt, einer 1979 für einen runden Ost-Tausender erworbenen Veritas-Nähmaschine. Ein Preis, der über dem damaligen Monatsdurchschnittslohn lag.

Eineinhalb Jahre habe sie auf die Erfüllung der Bestellung warten müssen, berichtet Berrached-Förster, und dann nutzte die halbe Verwandtschaft das besondere Freiarm-Modell mit. Nach mehr als 40 Jahren versagte die Veritas nun zufällig in diesem Juni den Dienst, als hätte sie darauf gewartet, dass die Altgerätereparatur in Thüringen mit bis zu 100 Euro Zuschuss stimuliert wird. In Erfurt gibt es tatsächlich noch einen Kurzwarenladen, der ein solch nützliches Museumsstück repariert.

Nach Angaben des E-Waste-Monitors 2020 fallen in Deutschland jährlich 1,6 Millionen Tonnen Elektroschrott an, fast 20 Kilogramm pro Person. Die Menge wächst jährlich um 3 bis 5 Prozent. Mit einem vorerst noch bescheidenen Pilotprogramm von 150.000 Euro steuert Thüringen nun dagegen. Bis Ende 2022 soll der Fördertopf für etwa 2.000 Reparaturaufträge reichen. Doch schon jetzt ist absehbar, dass er sich schneller leeren wird, obschon nur ein Zuschuss pro Jahr beantragt werden kann. Nach einem knappen Monat sind bis Mitte Juli schon etwa 1.000 Anträge eingegangen. „Das Interesse übertrifft meine Erwartungen“, freut sich Umweltministerin Anja Siegesmund von den Bündnisgrünen.

Ingenieur Roland Erdtmann findet das Antragsverfahren relativ unbürokratisch. Mit der Abwicklung ist die Verbraucherzentrale Thüringen betraut. Online lädt man den Antrag herunter, füllt ihn aus und schickt ihn mit dem Reparaturbeleg per Post ein. Bei Erdtmann ging es um sein Handy und das seines Sohnes, dessen Display zerstört war. „Ohne die Förderung hätte ich es für 159 Euro nicht reparieren lassen“, bekennt er. Auf den Bonus war er durch eine Pressemeldung aufmerksam geworden. Der Bonus „setzt den richtigen Anreiz“, sagt er.

Es dominieren die Baujahre 2016 bis 2018

Damit ist er ein typischer Antragsteller, bestätigt Projektleiter Stefan Eisentraut von der Verbraucherzentrale. Denn Mobiltelefone, insbesondere mit Displayschäden, führen die Liste reparierter Geräte an, gefolgt von Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen und Elektroherden. Die Geräte sind im Durchschnitt aber wesentlich jünger als die beinahe unverwüstliche Veritas-Nähmaschine. Es dominieren die Baujahre 2016 bis 2018.

Mittlerweile prüft das ebenfalls grün geführte sächsische Umweltministerium die Übernahme des Thüringer Vorbilds. Auch Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben Interesse bekundet und in Erfurt nachgefragt. Das Bundesumweltministerium sieht sich durch dieses Länderinteresse von Erwartungen an eigene Aktivitäten entlastet.

„Aus der Sicht des Ministeriums bedürfen solche und ähnliche Initiativen nicht zwingend einer bundeseinheitlichen Regelung“, antwortet ein Sprecher auf taz-Anfrage. Er verweist auf die 2018/19 verhandelte europäische Ökodesign-Richtlinie. Seit dem 1. März dieses Jahres müssen demnach Hersteller von Elektrogeräten diese so aufbauen, dass für die Lebensdauer relevante Baugruppen mit herkömmlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können.

Die Bundesregierung möchte diese Kriterien über energieverbrauchsrelevante Geräte hinaus auch auf andere Produktgruppen erweitern. Allerdings müssen Hersteller nach wie vor Wartungs- und Reparaturinformationen nur zwei Jahre nach der Erstauflage eines Modells bereitstellen.

Gleichwohl lobt der Sprecher des Bundesumweltministeriums die Thüringer Initiative und hofft auf Nachahmer in anderen Bundesländern und Kommunen.

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