Massenüberwachung mit Gesichtserkennung: Wen die Kamera erkennt

Von der Gesichtserkennung bis zum Fingerabdruck – die biometrische Überwachung nimmt zu, so der Report einer Bürgerrechts-NGO.

Gesichtserkennungstechnologie

Die biometrische Überwachung, z.B. mit Gesichtserkennung, ist auch in Europa auf dem Vormarsch Foto: Gary Waters/imago

BERLIN taz | Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) sieht die Überwachung mit biometrischen Methoden wie Gesichtserkennung in Europa auf dem Vormarsch. „Die Nutzung von biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum ist in den vergangenen Jahren zunehmend und stillschweigend zu einer gängigen Methode geworden“, schreibt die Organisation in einem am Mittwoch vorgelegten Report. Dabei gehe es sowohl um Überwachung durch staatliche Stellen als auch durch private Akteure.

Grundsätzlich verbietet die Datenschutz-Grundverordnung biometrische Überwachung. Nur in Ausnahmefällen ist sie erlaubt, zum Beispiel, wenn die Betroffenen ausdrücklich und freiwillig zugestimmt haben. So musste kürzlich etwa der Berliner Zoo seine Pläne, Ja­hres­kar­ten­nutzer:innen anhand biometrischer Gesichtserkennung zu identifizieren, stoppen.

Der Bericht beleuchtet einzelne Länder in Fallbeispielen, darunter auch Deutschland. Hier kritisieren die Au­to­r:in­nen unter anderem eine zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Für die Gesichtserkennung führt der Report ein Beispiel aus Köln an, wo die Polizei Kameras installiert habe, die „biometric-ready“ seien, also tauglich für die Live-Gesichtserkennung.

Im Blickfeld dieser Kameras seien nicht nur Personen, die sich auf Plätzen oder Straßen bewegen, sondern auch Arztpraxen, Kanzleien und religiöse Orte – und damit auch die Personen, die sie betreten oder verlassen. Die NGO kritisiert dabei grundsätzlich den Einsatz von Kamera­über­wachung im öffentlichen Raum, weil sie das verdeckte Sammeln persönlicher Daten normalisiere.

„Während die EU-Gesetze sagen, dass jeder von uns unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist, stellt die Verbreitung biometrischer Massenüberwachungspraktiken in ganz Europa das auf den Kopf“, kritisiert Ella Jakubowska von EDRi. In der Logik dieser Überwachungspraktiken sei je­de:r so lange verdächtig, bis die Unschuld mittels der zur Überwachung gehörenden Datenbanken und Systeme nachgewiesen werde.

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