Politik gegen die Erderhitzung: Klimaklagen gegen Bundesländer

Nach dem Erfolg auf Bundesebene: Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen wollen vor Gericht eine bessere Klimapolitik in Bayern, Brandenburg und NRW erstreiten.

Demonstration gegen das umstrittenen neue Steinkohlkraftwerk Datteln IV - Demonstreirende halten vor dem Kraftwerk ein Banner mit der Aufschrift "How dare you"

Ein neues Kohlekraftwerk im Jahr 2020? Mit Datteln 4 in NRW so geschehen Foto: Björn Kietzmann

BERLIN taz | Jetzt steht die juristische Prüfung für die Klimapolitik der Bundesländer an – zumindest beispielhaft für drei von ihnen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Schü­le­r:in­nen und Stu­den­t:in­nen Klimaklagen und Verfassungsbeschwerden gegen Bayern und Brandenburg eingereicht, wie die Umweltorganisation am Montag mitteilte.

Sie kündigte zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen Nordrhein-Westfalen an. Die komme dann, wenn das gerade erst beschlossene Klimaschutzgesetz des Landes auch im Gesetzblatt auftauche.

Die Klä­ge­r:in­nen fordern die Politik zu mehr Klimaschutz auf – aus Angst um ihre Zukunft, aus Solidarität für Menschen des globalen Südens sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Ihre Bundesländer sehen sie dabei jeweils in besonderer Verantwortung. „In NRW fallen fast 30 Prozent des deutschen CO2 an“, sagte zum Beispiel der Bonner Jurastudent Jannis Krüßmann, der auch bei Fridays for Future aktiv ist.

Was die Klä­ge­r:in­nen fordern, ist an sich nichts Neues: Die Länder sollen dafür sorgen, dass es mehr Windräder gibt, mehr Fahrradstraßen und Pop-Up Radwege, mehr klimafreundliche Gebäudesanierung und mehr Busse und Bahnen.

Verbindliche Ziele, plausible Maßnahmen

In Brandenburg geht es auch darum, ein eigenes Landesklimaschutzgesetz zu erstreiten. Bisher wird dort nur an einem rechtlich unverbindlichen Klimaschutzplan gearbeitet, der auch erst 2022 verabschiedet werden soll.

In Bayerns Klimaschutzgesetzen fehlen den Klä­ge­r:in­nen zufolge konkrete Umsetzungspläne für die gesetzten Ziele. Ähnlich in NRW: Dort wurden mit dem neu gefassten Klimaschutzgesetz zwar die Klimaschutzziele angehoben, sämtliche Instrumente mit konkreten Fristen aber gestrichen, wie die Klä­ge­r:in­nen kritisieren.

Ende April hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einen vernichtenden Beschluss über die Klimapolitik des Bunds gefällt. Das deutsche Klimaschutzgesetz sei in Teilen verfassungswidrig.

Zu viel Klimaschutz werde auf die Zeit nach 2030 verlagert, die das Gesetz nicht einmal behandelte. Erwähnt wurde lediglich, dass es dabei helfen solle, Deutschlands internationales Versprechen zur Klimaneutralität im Jahr 2050 einzulösen. Das jedoch würde laut Gericht die Freiheit der Klä­ge­r:in­nen stark einschränken.

Geklagt hatten vier Zusammenschlüsse von Kindern und Jugendlichen, teilweise waren auch Umweltverbände beteiligt. Die allerdings, hielt das Karlsruher Gericht fest, könnten diese Freiheitsrechte nicht einklagen – im Gegensatz zu den einzelnen Personen.

Der Beschluss verlangte ein Klimaschutzgesetz, das darlegt, wie es ab 2031 weitergehen soll. Eine solche Reform brachte die Bundesregierung danach schnell auf den Weg. Ende Juni passierte sie bereits Bundestag und Bundesrat.

Klimaneutral soll die Bundesrepublik danach schon 2045 werden. Das Zwischenziel für 2030 wurde deutlich erhöht: Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent sinken, nicht nur um 55 Prozent. Das ist aber nicht unbedingt auf den Gerichtsbeschluss zurückzuführen, sondern auch auf neue Vereinbarungen auf EU-Ebene, denen die Bundesregierung zugestimmt hatte.

Ganz neu hinzugekommen sind wie von Karlsruhe gefordert Zwischenziele für die Zeit nach 2030. Zum Beispiel soll 2040 eine Reduktion der Treibhausgase um 88 Prozent erreicht sein.

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