Illegale Parteispenden für Alice Weidel: AfD soll fast 400.000 Euro blechen

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt die Geldstrafe, die gegen die AfD verhängt wurde. Hintergrund sind illegale Parteispenden für Alice Weidel.

Alice Weidel im Bundestag mit Gesichtsmaske hält sich die Hand an die Stirn

Alice Weidel war im Jahr 2017 Spitzenkandidatin im AfD-Kreisverband Bodensee Foto: Political-Moments/imago

BERLIN taz | Die AfD muss eine Strafe in Höhe von 396.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Partei hatte gegen einen Strafbescheid des Bundestages geklagt, der die Summe fordert. Hintergrund ist eine illegale Spende im Jahr 2017 an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem Alice Weidel Spitzenkandidatin war. Die Klage der AfD wurde nun abgewiesen.

Vor Gericht argumentierte die AfD-Seite, dass es sich nicht um eine Parteispende gehandelt habe, sondern um eine persönliche Zuwendung an Weidel, eine sogenannte „Direktspende“. Das Parteiengesetz könne also gar nicht greifen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Geld sei auf das Parteikonto des Kreisverbandes eingegangen und der Partei verfügbar geblieben. Somit handele es sich um eine Parteispende.

„Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten Rechtsauffassung“, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter als Reaktion auf die Entscheidung. Er werde dem AfD-Bundesvorstand empfehlen, Berufung einzulegen.

Der Fall hinter dem Urteil ist verzwickt. Damals erhielt der AfD-Kreisverband Bodensee eine Spende in Höhe von insgesamt 132.000 Euro. Das Geld kam gestückelt in mehreren Tranchen von dem Züricher Pharmaunternehmen Pharmawholesale (PWS), versehen mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Im April des darauffolgenden Jahres überwies der Kreisverband das Geld zurück.

Auch Weidel selbst könnte noch angeklagt werden

Die AfD hatte dem Bundestag eine Liste mit 14 Namen übermittelt, die hinter der Spende des Pharmaunternehmens stehen sollten. Laut den Recherchen von Spiegel, WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung handelte es sich bei diesen Spendern jedoch wohl um Strohleute.

Später kam heraus, dass der Firmenchef von PWS lediglich für einen Bekannten gespendet hat, der selbst anonym bleiben wollte. Da Parteien laut Parteiengesetz aber keine Zahlungen über 500 Euro von anonymen Spendern annehmen dürfen, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Strafe über das Dreifache der unzulässig angenommenen Spende.

Während die Klage der AfD gegen diese Strafe nun abgewiesen wurde, läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen Alice Weidel und drei weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodensee noch immer. Man habe in alle Richtungen ermittelt. Eine verfahrensabschließende Entscheidung sei noch nicht getroffen, sagt Andreas Mathy von der Konstanzer Staatsanwaltschaft. Ob Anklage gegen Weidel erhoben wird, ist damit noch offen.

Auch in zwei anderen Fällen bekam die AfD einen Strafbescheid der Bundestagsverwaltung. Dabei ging es um Leistungen und Sachspenden des Schweizer Unternehmens Goal AG für den Wahlkampf von Jörg Meuthen und den von Guido Reil. Meuthen klagte gegen den Bescheid – und verlor. Im Fall um Reil zahlte die AfD direkt.

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