Gesperrtes Nachrichtenportal in Belarus: Bye, bye „tut.by“!

Die Behörden in Belarus haben das meistgelesene unabhängige Nachrichtenportal gesperrt. Ein Vorwurf: Steuerhinterziehung in großem Stil.

Eine Frau läuft vor einer Wand mit der Aufschrift "Tut.By"

Am Dienstag sollen 13 Mit­ar­bei­te­r*in­nen von „tut.by“ vorübergehend festgenommen worden sein Foto: Natalia Fedosenkto/imago

BERLIN taz | In Belarus geht der Kampf gegen unabhängige Medien weiter: Am Dienstag erwischte es wieder einmal das unabhängige Nachrichtenportal tut.by. Bereits am Morgen hatten die Behörden die Seite, die vor allem in Belarus gelesen wird und rund drei Millionen Le­se­r*in­nen hat, gesperrt. Zur Begründung hieß es, tut.by habe Informationen nicht registrierter Organisationen verbreitet und damit gegen das Gesetz über Massenmedien verstoßen.

Doch das belarussische Staatliche Kontrollkomitee (KGK) hatte noch einen zweiten Vorwurf parat: Angeblich soll die gleichnamige Mediengruppe seit 2019 Steuern in großem Stil hinterzogen haben. Am frühen Dienstagmorgen hatten sich Sicherheitskräfte gewaltsam Zugang zu den Privatwohnungen der Chefredakteurin Marina Solotowa sowie weiterer Kol­le­g*in­nen verschafft und dort sowie in Redaktionsräumen und Tochterfirmen von tut.by Hausdurchsuchungen durchgeführt. Wie das russische Investigativportal insider.ru berichtet, seien mindestens 13 Mit­ar­bei­te­r*in­nen von tut.by vorübergehend festgenommen worden.

Waleri Tsepkalo, der bei der Präsidentenwahl am 9. August 2020 hatte antreten wollen, nicht zugelassen wurde und jetzt im Ausland lebt, sprach von einem politisch motivierten Schritt. Die Oppositionspolitikerin Swetlana Tichanowskaja nannte das Vorgehen gegen tut.by einen „vorsätzlichen Mord“ an der unabhängigen Presse und forderte die EU auf, unverzüglich zu reagieren. Es brauche sofort Programme, um unabhängige Medien zu unterstützen, sagte Tichanowskaja.

Peter Stano, Sprecher der EU, nannte die Sperrung von tut.by einen Akt fortvgesetzter Repression und Einschüchterung von unabhängigen Medien. „Die Schikanen gegen Jour­na­lis­t*in­nen müssen sofort beendet und alle Inhaftierten frei gelassen werden, zusammen mit den politischen Gefangenen.“ Die EU werde die Menschen in Belarus in ihrem Ruf nach Respekt grundlegender Menschenrechte sowie die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien weiter unterstützen, sagte er.

Status aberkannt

Die Staatsmacht hat es seit Längerem auf tut.by abgesehen. Im Dezember vergangenen Jahres wurde dem Onlineportal der Status eines Massenmediums aberkannt. Zu den angeblichen Falschinformationen gehören auch mehrere Berichte über die Stiftung BYSOL, die Opfer von Repressionen finanziell unterstützt.

Im November wurde die tut.by-Journalistin Katarina Borisewitsch festgenommen. Sie hatte über Roman Bondarenko berichtet, der verstorben war, nachdem er in Minsk von Sicherheitskräften zusammengeschlagen wurde. Laut offizieller Version soll er betrunken gewesen sein.

Borisewitsch hatte unter Berufung auf medizinische Gutachten geschrieben, dass Bondarenko nüchtern gewesen sei. Im März wurde sie wegen Verstoßes gegen das Arztgeheimnis zu sechs Monaten Strafkolonie und einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 950 Euro verurteilt. Am Mittwochmorgen kam sie frei. Die Zeit in Haft habe sie nicht brechen können. Sie sei nicht eine Person ins Gefängnis gegangen und als eine andere wieder heraus gekommen, sagte Borisewitsch gegenüber Jour­na­lis­t*in­nen nach ihrer Freilassung. Derzeit sitzen 15 Me­di­en­ver­trete­r*in­nen in Haft.

Unterdessen hat Noch-Präsident Alexander Lukaschenko ein Gesetz unterzeichnet, dem zufolge Polizisten und Angehörige von Sicherheitskräften mit scharfer Munition auf De­mons­tran­t*in­nen schießen dürfen.

Freie Hand

Das Gesetz sieht vor, dass Sicherheitskräfte nicht für Schäden, die sie De­mons­tran­t*in­nen durch physische Angriffe oder Feuerwaffen zufügen, zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihre ihre Aktion eine legale Grundlage haben.

Zudem ist es Sicherheitskräften erlaubt, Aufnahmen von der Auflösung nicht genehmigter Protestaktionen zu unterbinden und dabei auch persönliche Gegenstände und Fahrzeuge einzelner Personen zu durchsuchen sowie deren persönliche Daten zu verlangen. Einer besonderen Anordnung dafür bedarf es nicht.

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