Schwangerschaftsabbruch in Ecuador: Abtreibungsverbot gelockert

Künftig gehen alle Frauen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger werden, straffrei aus. Be­für­wor­te­r*in­nen feiern das Gerichtsurteil als Sieg.

Demonstrant*innen halten Buchstaben in die Höhe. Der Text lautet: "Legale Abtreibung jetzt!"

„Legale Abtreibung jetzt!“: Kundgebung im vergangenen September in Ecuadors Hauptstadt Quito Foto: Dolores Ochoa/ap

BUENOS AIRES taz | Erfolg für Ecuadors Ab­trei­bungs­be­für­wor­te­r*in­nen: Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht das strikte Abtreibungsverbot des Landes gelockert. Zukünftig kann jede Frau eine Schwangerschaft, die Folge einer Vergewaltigung ist, abbrechen, ohne das Risiko einer Strafverfolgung einzugehen. Sieben von neun Rich­te­r*in­nen stimmten für die Entkriminalisierung.

Bisher war ein Schwangerschaftsabbruch nur in zwei Ausnahmefällen erlaubt: wenn das Leben der Frau bedroht ist oder, wenn „die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung einer Frau mit geistiger Behinderung ist“, wie es im Gesetzestext heißt. Jeder andere Abbruch kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Dagegen hatten Ab­trei­bungs­be­für­wor­te­r*in­nen das uneingeschränkte Recht auf einen straffreien Abbruch nach einer Vergewaltigung gefordert. Bereits im August 2019 reichten mehrere Frauenrechtsorganisationen eine gemeinsame Verfassungsklage ein, nachdem sich das Parlament zuvor geweigert hatte, den Gesetzespassus entsprechend zu modifizieren.

Auch am Tag der Urteilsverkündung demonstrierten sie vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts für die Streichung der Formulierung. In ihrer Begründung gaben die Rich­te­r*in­nen den Klägerinnen Recht: „Wenn eine Frau mit einer Behinderung vergewaltigt wird, geschieht dies gegen ihren Willen. Aber wenn eine Frau im Vollbesitz ihrer Fähigkeiten ist und vergewaltigt wird, geschieht dies ebenfalls gegen ihren Willen“, stellten die Rich­te­r*in­nen fest und ordneten die Streichung des Passus „mit geistiger Behinderung“ an.

Schmerzen erspart

„Wenn die Nationalversammlung 2019 die Entkriminalisierung der Abtreibung wegen Vergewaltigung, Inzest und Missbildung des Fötus beschlossen hätte, wären den Frauen viele Schmerzen erspart geblieben“, erklärte Virginia Gómez de la Torre, Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation Fundación Desafío in Quito.

Die Gerichtsentscheidung sei ein Erfolg des Kampfes der Frauen. Das Verfassungsgericht habe seine Pflicht zum Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen erfüllt, kommentierte Virginia Gómez de la Torre die Entscheidung. In Ecuador existiere eine Kultur der Vergewaltigung. Jedes Jahr 4.000 Mädchen würden allein aufgrund von inzestuösen sexuellen Missbrauchs schwanger, erklärte sie.

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