Hamburger Millionenimmobilie zum Verkauf: Auch die Stadt soll mitbieten

In Hamburg steht gleich eine ganze Häuserreihe am Schanzenpark zur Auktion. Die Mie­te­r:in­nen fürchten In­ves­to­r:in­nen und hoffen auf den Senat.

Zwei Menschen halten ein Banner mit der Aufschrift "Angucken nicht anfassen!"

Wollen sich nicht verdrängen lassen: Mie­te­r:in­nen aus dem Kleinen Schäferkamp Foto: KS16HH

HAMBURG taz | Dass potenzielle Käu­fe­r:in­nen der Häuserreihe im Kleinen Schäferkamp am Schanzenpark nicht willkommen sind, können sie schon von Weitem sehen. An vielen der Balkone hängen Banner mit Grußbotschaften – „Kein Platz für Spekulanten“ etwa hängt an einem. Ob sie sich vom Kauf abhalten lassen, ist bis kommenden Donnerstag ungewiss: Dann kommt es zur Versteigerung. Weil die Be­woh­ne­r:in­nen beim Verkauf eine Verdrängung befürchten, soll die Stadt zuschnappen, fordern sie.

Die rund 100 Be­woh­ne­r:in­nen der Häuserreihe im Kleinen Schäferkamp hatten sich nach dem Tod des ehemaligen Besitzers in einer Initiative zusammengetan. Weil die Er­b:in­nen sich nicht beim Verkauf einigen konnten, kommt es nämlich zur gerichtlichen Versteigerung.

Das ließ bei der Ini die Angst vor Verdrängung groß werden. „Seit der Bekanntmachung des Versteigerungstermins ist das Aufkommen von investitionsinteressierten Menschen in unserer Straße jedenfalls beachtlich“, sagt Bernd Griesebock von der Ini. Dass sie nach einem Kauf weiter zu vergleichsweise moderaten Konditionen wohnen können, glauben sie nicht.

Denn der anvisierte Verkaufspreis ist enorm: Als Verkehrswert legte ein Gutachter zuvor einen Betrag von 10,1 Millionen Euro fest. Insgesamt 51 Wohnungen, ein Restaurant sowie ein Lager- und Werkstattgebäude stehen am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte zur Auktion. „Unser Ziel ist die Selbstverwaltung des Objekts in Form einer Genossenschaft“, sagt Griesebock.

Anschließende Überführung in Genossenschaft

Doch kurzfristig ließe sich schon aus praktischen Gründen keine Genossenschaft gründen – schon gar nicht eine, die die taxierten 10,1 Millionen Euro für den Kauf aufbringen könnte. Die An­woh­ne­r:in­nen haben nun Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) eine Unterschriftensammlung überreicht.

Für Quartiere, die unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen, kann die Stadt eine soziale Erhaltungsverordnungen beschließen.

Aufwendige Modernisierungen, der Abriss von Gebäuden, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe werden damit erschwert.

In 16 Gebieten, überwiegend in Hamburgs Westen, gilt derzeit die Verordnung.

Ihre Forderung: Die Stadt solle bei der Versteigerung privaten In­ves­to­r:in­nen zuvorkommen. Anschließend könnte eine dann zu gründende Genossenschaft die Wohnungen wiederum von der Stadt übernehmen. Unterstützung kommt dafür von der Linkspartei. „Das wäre ein wichtiges Signal an die vielen Spekulanten, die für steigende Mieten sorgen“, sagt Peter Gutzeit, Linken-Abgeordneter in der Bezirksversammlung Eimsbüttel.

Ob die Stadt bei der Aktion selbst mitbietet, ist unklar. „Wir prüfen behördenübergreifend die städtischen Handlungsoptionen“, sagte Dressel, nachdem ihm die Unterschriftensammlung am Mittwoch übergeben wurde. Allerdings seien die Möglichkeiten der Stadt in diesem Fall begrenzt.

Zwar befinden sie die Häuser im Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung – was der Stadt ein Vorkaufsrecht verschafft –, doch gelte das gerade in dieser Konstellation nicht. „Im Fall einer Zwangsversteigerung greift leider kein städtisches Vorkaufsrecht“, sagt Dressel.

Soziale Erhaltungsverordnung hilft nur bedingt

Doch selbst für den Fall, dass die Häuserreihe am Ende nicht von der Stadt gekauft wird, habe die Stadt noch einige Möglichkeiten. Schließlich erschwere die geltende soziale Erhaltungsverordnung eine grenzenlose Aufwertung der Gebäude, die zur Verdrängung der bisherigen Mie­te­r:in­nen führen würde.

„Es geht ein klares Warnsignal an Spekulanten und Glücksritter, die meinen, sie können in der nächsten Woche mit Mondgeboten und Renditehoffnungen einen Fang machen, um am Schluss sich das von den Mieterinnen und Mieter bezahlen lassen“, sagte Dressel.

Doch der Verweis auf die Verordnung reicht den Mie­te­r:in­nen nicht. „So wären wir auch nur für zwölf Jahre geschützt“, sagt Griesebock. Denn nach Ablauf dieser Zeit steht den Ei­gen­tü­me­r:in­nen eine Ausnahmeregelung für die Umwandlung von Miet- in hochpreisige Eigentumswohnungen zu Gebote. Die Mie­te­r:in­nen könnten dadurch auf mittlere Sicht wohl dennoch verdrängt werden.

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