Rechtsextreme Hasskriminalität: Für Entwarnung ist es zu früh

Der Rechtsextremist, der Dutzende Gewaltdrohungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll, ist gefasst. Das ist gut. Doch es bleiben offene Fragen.

Polizeiauto mit Hessen Wappen

Selbst wenn die Po­li­zis­t:in­nen keine Mit­tä­te­r:in­nen waren, sind sie doch eine Gefahr Foto: imago

Im Kern gibt es zwei gute Nachrichten. Zum einen wurde der Drohbriefschreiber, der unter dem Kürzel „NSU 2.0“ für eine Serie von 115 Hassnachrichten verantwortlich ist, mutmaßlich identifiziert und festgenommen. Es ist ein 53-jähriger rechtsextremer Arbeitsloser aus Berlin.

Noch wichtiger ist: Der Mann war (soweit bisher ersichtlich) nicht Teil eines rechtsextremistischen Netzwerks in der Polizei – obwohl er mehrfach Informationen aus Polizeicomputern benutzen konnte. Er soll diese vielmehr durch Anrufe als vermeintlicher Kollege und ähnliche Amtsanmaßung herausgelockt haben.

Wenn es so war, dann ist das wichtig. Denn es war eine fast unerträgliche Vorstellung, dass Menschen wie die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die sich schutzsuchend an die Polizei wandten, dann ausgerechnet von Be­am­t:in­nen dieser Polizei mit Informatio­nen aus dem Polizeicomputer bedroht werden.

Es ist auch durchaus plausibel, dass der verhaftete Berliner keine Mit­tä­te­r:in­nen bei der Polizei hatte. Schließlich hat er nur bei einer Handvoll seiner 115 Hassnachrichten interne Polizei­informationen benutzt. Er hätte damit sicher öfter Verunsicherung erzeugt, wenn er darauf einfachen Zugriff gehabt hätte.

Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Wie kann es sein, dass ein Rechtsextremist mit einfachen Anrufen bei hessischen Polizeidienststellen sensibel persönliche Daten von bedrohten Personen erhält? Selbst wenn die auskunftsfreudigen Po­li­zis­t:in­nen keine Mit­tä­te­r:in­nen waren, sind sie doch offensichtlich eine Gefahr.

Außerdem wurden seit Beginn der Drohbriefserie – teilweise im Zuge der Ermittlungen hierzu – immer wieder rechtsextreme Chatgruppen unter Po­li­zis­t:in­nen und Po­li­zei­schü­le­r:in­nen bekannt.

Ein Grund zum Frösteln

Auch das ist für alle, die auf den Schutz der Polizei angewiesen sind, ein Grund zum Frösteln – vor allem wenn sie selbst ins rechtsextreme Feindbild passen. Vielleicht war es eben doch auch eine Frage der Gesinnung, dass hessische Po­li­zis­t:in­nen dem Berliner Arbeitslosen so bereitwillig Auskunft über schutzbedürftige Menschen wie Seda Başay-Yıldız gaben.

Leider ist auch die Hoffnung, dass die Drohbriefserie des „NSU 2.0“ nun zu Ende ist, nicht realistisch. Es ist zwar zu hoffen, dass der festgenommene Berliner nun mit seinen Einschüchterungen aufhört.

Doch es gab bereits mehrere Trittbrettfahrer, darunter ein pensionierter Polizist. Das wird vermutlich nicht aufhören. Innenminister Horst Seehofer hat am Dienstag mitgeteilt, dass die Hasskriminalität in Deutschland weiter zugenommen hat. 87 Prozent der Tä­te­r:in­nen sind Rechtsextremist:innen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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