Verband von Holocaustüberlebenden: VVN-BdA wieder gemeinnützig

Dem Verband der Holocaustüberlebenden wurde 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen. Nun lenkt das Finanzamt ein. Ganz ausgestanden ist der Streit nicht.

Ein Anhänger der Vereinigung VVN/BdA mit Fahne vor dem ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald.

Zumindest aktuell wieder gemeinnützig: die VVN-BdA Foto: Eckehard Schulz/imago

BERLIN taz | Es war eine Protestwelle, die sich erhob, als der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) Ende 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Gewerkschaften, Sozialverbände, jüdische Gemeinden, Grüne, Linke und SPD-Chef Norbert Walter-Borjans solidarisierten sich und forderten den Beschluss rückgängig zu machen. Das ist nun erfolgt: Dem Verband wird rückwirkend ab 2019 doch wieder die Gemeinnützigkeit anerkannt.

Nach „eingehender Prüfung“ könne dieser Status wieder gewährt werden, heißt es in einem Schreiben des Berliner Finanzamtes für Körperschaften I vom Mittwoch, das der taz vorliegt. Grund dafür sei, dass der Bundesverband der VVN-BdA nicht mehr vom bayerischen Verfassungsschutz als extremistische Organisation aufgeführt werde. Auch gebe es nach derzeitigem Stand keine Erkenntnisse, dass der Bundesverband anderweitig als extremistisch einzustufen sei. Der Paragraph 51 der Abgabenordnung, der eine Steuervergünstigung für verfassungswidrige Organisationen ausschließt, stehe damit – zumindest für das Jahr 2019 – einer Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Tatsächlich hatte der bayerische Geheimdienst – als einziger bundesweit – in den vergangenen Jahren nicht nur den Landesverband der VVN-BdA als extremistisch eingestuft, sondern auch den Bundesverband. Die Begründung: Der Verband sei die „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ und kooperiere „mit offenen linksextremistischen Kräften“.

Das Berliner Finanzamt hatte auf diese Einstufung in Bayern verwiesen und auf den Passus der Abgabenordnung: Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei damit rechtlich „zwingend“. Daraufhin erfolgte die Aberkennung rückwirkend bis 2016 und eine Steuernachforderung im fünfstelligen Bereich – und der öffentliche Proteststurm. Im aktuellen Jahresbericht des bayerischen Verfassungsschutzes wurde nun aber erstmals nur noch der Landesverband der VVN-BdA als extremistisch aufgeführt.

Bundesvorsitzende reagiert erleichtert

Die VVN-BdA nannte die Vorwürfe von Anfang an haltlos. Nach der Kehrtwende des Finanzamtes spricht deren Vorsitzende Cornelia Kerth von „Erleichterung und Zuversicht“, dass bald auch für die Jahre 2016 bis 2018 eine Lösung gefunden wird. „Hier bleibt ein dicker Brocken, aber wir sind hoffnungsvoll.“ Die breite Solidarität habe jedenfalls gezeigt, welche Bedeutung die VVN-BdA weiterhin habe, sagte Kerth am Donnerstag der taz.

Das Berliner Finanzamt äußert sich zu dem Rechtsstreit nicht. Zu Einzelfällen bei Steuerangelegenheiten dürfe man sich grundsätzlich nicht äußern. Die Verhandlungen über die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 bis 2018 werden nun fortgeführt. Die Steuernachforderungen sind vorerst ausgesetzt.

Die VVN-BdA war 1947 von Holocaustüberlebenden gegründet worden und zählt aktuell rund 7.000 Mitglieder. Inzwischen sind vor allem später geborene Menschen aktiv, welche die Erinnerung und das Anliegen der Zeitzeugen hochhalten. Nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit hatten auch Überlebende wie Esther Bejarano, Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) appelliert, die „unsägliche, ungerechte Entscheidung“ zu ihrem Verband rückgängig zu machen. Nun ist der erste Schritt vollbracht.

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