Gewalt bei der Polizei: 181 Tote in Gewahrsam

Offizielle Zahlen zu Todesfällen in Gewahrsam gibt es bisher nicht. Die Kampagne Death in Custody hat die Fälle nun erstmals zusammengetragen.

Gefängniszelle mit vergittertem Fenster, zwei Einzelbetten, Regal, Tisch und Telefon

Zelle für Untersuchungshäftlinge in der JVA Moabit in Berlin Foto: Rolf Kremming/imago

BERLIN taz | Minutenlang soll Ferhat Mayouf an die Tür seiner brennenden Zelle geschlagen und um Hilfe geschrien haben. Die Wär­te­r*in­nen in unmittelbarer Nähe seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Moabit reagierten darauf ebenso wenig wie auf Rufe weiterer Häftlinge. Als die Zellentür schließlich geöffnet wurde, war der 38-jährige Algerier schon tot. So schildern seine Mitgefangenen die Ereignisse des 23. Juli 2020 in Protokollen, die im Netz veröffentlicht wurden.

181 Todesfälle im Gewahrsam seit 1990 zählt die neue Recherche der Kampagne Death in Custody, die anlässlich des Tags gegen Polizeigewalt am Montag veröffentlicht wird. Denn offizielle Statistiken darüber, wie viele Menschen mit Rassismuserfahrungen in deutschen Gefängnissen sterben, gibt es nicht. Auch ihre Todesumstände bleiben meist ungeklärt.

Informationen liefern lediglich Recherchen von Angehörigen und antirassistische Initiativen sowie Medienberichte. Die infos aus diesen Quellen hat Death in Custody nun erstmalig zusammengetragen, kategorisiert und in einem Online-Archiv dokumentiert.

Kriterien für die Aufnahme in die Zählung ist, dass die Getöteten von Rassismus betroffen waren und sich gegen ihren Willen in einer Gewahrsamssituation befanden – beispielsweise im Gefängnis oder im Abschiebeflugzeug. Zudem wurden Fälle von Menschen, die durch physische Gewaltanwendung der Polizei oder auf der unmittelbaren Flucht vor den Be­am­t*in­nen ums Leben kamen, in die Zählung aufgenommen.

Indirekt in den Tod getrieben?

Zwischen staatliche Institutionen auf der einen Seite, Angehörigen und Rechercheinitiativen auf der anderen Seite geht die Darstellung der Todesumstände oft weit auseinander. Wie in 78 weiteren Fällen gehen die Behörden auch im Fall Ferhat Mayouf von Suizid aus. Mayouf habe das Feuer selbst entzündet und nicht um Hilfe gebeten, sagt die Berliner Senatsverwaltung für Justiz.

„Neben direkter Gewaltausübung wie Erschießen oder zu Tode prügeln gibt es zahlreiche Fälle, in denen Menschen systematisch in den Tod getrieben werden, auch wenn diese häufig als Suizid ausgegeben werden“, erklärt hingegen Katharina Schoenes von der Recherchegruppe der Kampagne Death in Custody gegenüber der taz.

Darunter seien etwa Fälle, in denen Menschen trotz langer Krankheit der Zugang zu Medikamenten verweigert wurde. Oder solche, in denen Gefangene psychologische Unterstützung erbaten, diese aber nicht gewährt wurde.

Über die genauen Todesumstände gibt es in vielen Fällen kaum Informationen. Auch, weil selten ermittelt würde, so Schoenes. Die Behörden begründeten dies damit, dass es sich ohnehin um Suizid gehandelt habe. „Finden dann doch Ermittlungen statt, wird das Verfahren oft ergebnislos eingestellt. Und wenn es mal zur Verurteilung kommt, dann stimmt der Straftatbestand nicht mit den Tatsachen überein“, sagt die Sozialwissenschaftlerin. Zum Beispiel werde von unterlassener Hilfeleistung anstatt von Mord gesprochen.

Stadtstaaten bewegen sich

„Seit den 1990ern fordere ich, dass jede Polizeidienststelle vom Flur bis zur Gefangenenzelle und jeder Polizeitransporter videoüberwacht werden muss“, sagt Biplab Basu, der in der Berliner Beratungsstelle Reach Out Betroffene von Polizeigewalt betreut und Death in Custody mitbegründet hat.

Die Kampagne setzt anstelle „kleinteiliger Reformen“ darauf, zu verhindern, dass Menschen in Gewahrsam kommen, der im schlimmsten Fall tödlich endet – beispielsweise indem Abschiebehaft, Ersatzfreiheitsstrafen und verdachtsunabhängige Polizeikontrollen abgeschafft werden.

Was verdachtsunabhängige Polizeikontrollen angeht, die häufig von Racial Profiling motiviert sind, bewegt sich zurzeit immerhin etwas in den Stadtstaaten. Mit der Novelle des Berliner Polizeigesetz sollen anlasslose Polizeikontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“ eingeschränkt werden. Laut dem neuen Bremer Polizeigesetz dürfen die Be­am­t*in­nen grundsätzlich nur noch anlassbezogen kontrollieren

„Da lassen sich zumindest auf Landesebene Lerneffekte beobachten“, sagt Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland. Nun müsse man sehen, wie sinnvoll die Gesetze in ihrer Umsetzung tatsächlich sind. Effektive Maßnahmen wie eine Nachweispflicht, zur schriftlichen Begründung jeder einzelnen Kontrolle, fehlten bisher, so Della.

Dunkelziffer wohl höher

Fraglich ist mancherorts auch, wie es um den politischen Willen steht: In Berlin ließ sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) Anfang März dabei filmen, wie er einen Polizeieinsatz im Görlitzer Park begleitete, bei dem Schwarze Menschen kontrolliert wurden. Von antirassistischen Initiativen hagelte es Kritik.

„Was wir dringend brauchen, sind unabhängige Studien zu Polizeigewalt und rassistischen Normen und Vorgaben in der Polizeiarbeit“, fordert Tahir Della, „aber beim Innenministerium fehlt jegliches Problembewusstsein“. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte einer Studie zu rechtsextremen Einstellungen bei der Polizei eine Absage erteilt. Stattdessen gab er im Dezember bekannt, dass in einer Studie die Berufsmotivation, der Berufsalltag und Gewalt gegen Be­am­t*in­nen untersucht werden sollten.

Death in Custody geht davon aus, dass die Dunkeziffer der Todesfälle im Gewahrsam noch viel höher liegt, viele Zeitungsarchive seien noch nicht durchforstet. Doch für eine tiefergehende Recherche habe bislang schlicht die Zeit gefehlt. Die Kampagne will ihre Zählung von nun an jährlich aktualisieren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.