Maskenaffäre bei CDU und CSU: Unions-Fraktionsspitze setzt Frist

In CDU und CSU herrscht weiter Aufregung. Bis Freitag sollen alle Abgeordneten erklären, sich nicht mit Pandemie-Geschäften bereichert zu haben.

Das Plenum ist der Mittelpunkt des Deutschen Bundestages - verwischte Darstellung

Die persönlichen Erklärungen der Fraktionsmitglieder sollen bis Freitag um 18 Uhr eingereicht sein Foto: Christian Spicker/imago

BERLIN taz | Die Fraktionsführung der Union macht Druck: Ralph Brinkhaus (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) fordern in einem Brief an alle Fraktionsmitglieder von diesen eine persönliche Erklärung, keine finanziellen Vorteile im Rahmen der Coronapandemie erzielt zu haben. Einzureichen bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr. So heißt es in dem Brief, der der taz vorliegt. Beschlossen habe dies der Fraktionsvorstand.

Dieser reagiert damit auf die sogenannte Maskenaffäre der Union, bei der die Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolaus Löbel (CDU) bei der Vermittlung von Geschäften mit Corona- Schutzmasken sechsstellige Provisionen kassiert haben sollen. Beide sind inzwischen aus ihren Parteien ausgetreten, Löbel hat auch sein Bundestagsmandat niedergelegt. Bei der Union herrscht kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen am kommenden Sonntag Alarmstimmung.

Die Erklärung der Abgeordneten soll, so heißt es in dem Schreiben, beinhalten, dass direkt oder über Gesellschaften aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung, Test- und Impfbedarf im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie keine finanziellen Vorteile erzielt wurden oder werden. Dies gelte ebenso für die Vermittlung von Kontakten, der Weiterleitung von Angeboten oder Anfragen und der Unterstützung oder Beratung Dritter bei solchen Tätigkeiten.

Für den Fall, dass eine solche Erklärung nicht abgegeben werden kann, wird zum persönlichen Gespräch gebeten. Die entsprechenden Mitglieder, heißt es in dem Brief weiter, sollen sich gegenüber den Parlamentarischen Geschäftsführern „erklären“.

Die Grünen machen Druck

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündig, die Namen aller Abgeordneten öffentlich machen zu wollen, die an der Vermittlung von Maskengeschäften beteiligt waren. Er habe die Bundestagsdirektion gebeten, mit seinem Ministerium ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln, so Spahn. Diese aber hat inzwischen auf den Brief aus dem Gesundheitsministerium geantwortet und sich für nicht zuständig erklärt.

Der Bundestagsdirektor macht aber deutlich, dass Abgeordnete nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit personenbezogener Daten hätten, die von der Freiheit des Mandats geschützt seien. „Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden“, so ein Sprecher. Rechtlich unbedenklich erscheine die Herausgabe, wenn dem Ministerium eine Einwilligung der Betroffenen vorliege.

Unterdessen haben sich die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, und Bundesgeschäftsführer Michael Kellner mit einem Brief an die anderen Fraktionen im Bundestag gewendet und sie aufgefordert, strengere Regeln und Veröffentlichungspflichten schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

„Es muss jetzt darum gehen, verlorenes Vertrauen in die demokratischen Institutionen wiederherzustellen“, schreiben sie. „Uns ist es ein deshalb ein großes Anliegen, dass wir zeitnah bis zum Sommer wirkungsvolle Maßnahmen für klare und striktere Regeln und mehr Transparenz beschließen.“

Brinkhaus und Dobrindt hatten bereits am Montag einen neuen Verhaltenskodex für die Unionsabgeordneten angekündigt. Auch solle es mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und einen gesenkten Grenzwert für die Veröffentlichungspflicht von Spenden geben. Für die Union, die in diesen Fragen bislang vor allem auf der Bremse stand, sind dies erste Schritte. Nach Meinung von SPD und Opposition, aber auch von Organisationen wie Transparency International und LobbyControl reichen sie bei weitem nicht aus.

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