Bundeskabinett beschließt Pestizidregeln: Ein bisschen Insektenschutz

Die Koalition will auf einigen Äckern den Pestizideinsatz einschränken. Doch es gibt viele Ausnahmen. Das Parlament könnte den Beschluss verwässern.

Zeichnung eines Schmetterlings

Die Menge und Vielfalt von Insekten ist laut Umweltministerium stark zurückgegangen Foto: Maria Sibylle Merian/Artokoloro/imago

BERLIN taz | Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf Schritte gegen das Insektensterben geeinigt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die Pestizide auf einem kleinen Teil der Agrarfläche ganz oder teilweise verbietet. Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat soll in Deutschland ab 2024 untersagt sein – falls dann, wie viele erwarten, die EU-Zulassung des Wirkstoffs ausläuft. Zudem verabschiedeten die Minister ein Gesetz, das auch insektenschädliche Lichtverschmutzung begrenzen soll.

Sowohl Menge als auch Vielfalt der Insekten ist laut Umweltministerium stark zurückgegangen. Zu den wichtigsten Ursachen zählten, dass Arten ihre Lebensräume verlören, die Landwirtschaft weniger vielfältig werde, Pestizide die Tiere oder ihre Nahrungsgrundlage vernichteten. Zudem würden Insekten sterben, weil sie von künstlichen Lichtquellen angelockt werden. „Ohne Insekten kann der Mensch nicht leben. Allein für die Bestäubung von Obst müsste die Menschheit Unsummen aufbringen, wenn es keine Insekten gäbe“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Die Tiere haben auch beispielsweise als Beute für Vögel wichtige Funktionen im Ökosystem.

Deshalb will die Regierung nun in bestimmten Naturschutzgebieten Unkrautvernichtungsmittel und bestäuberschädliche Insektengifte verbieten. Vogelschutzgebiete sind davon nicht betroffen – ebenso wenig „Sonderkulturen“ wie Obst, Gemüse, Hopfen und Wein oder die Saatgutproduktion. Bei allen Kulturen dürfen die lokalen Behörden Ausnahmen genehmigen. Das Verbot betrifft laut Umweltministerium 4,9 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Davon sind ein Großteil Wiesen und Weiden, auf denen ohnehin nur in geringem Umfang Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. In 5 bis 10 Meter breiten Streifen an bestimmten Gewässern sollen alle Pestizide untersagt sein. Die Länder dürfen aber davon abweichen, wenn sie eigene Regelungen haben.

Künftig sollen auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern gesetzlich geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, in Naturschutzgebieten und Nationalparks die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtung, die Insekten anzieht, grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin wird eine Grundlage dafür geschaffen, den Betrieb von Himmelsstrahlern stark einzuschränken.

Vehemente Bauernproteste

Gegen das Insektenschutzprogramm hatten Tausende Bauern demonstriert, auch am Mittwoch gab es vielerorts Proteste mit Traktoren. Deshalb sperrte sich Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) lange gegen einen Kabinettsbeschluss.

Wegen der geplanten Regeln würden der Ernährung mindestens 8 Prozent der Agrarfläche verlorengehen, so die Bauernprotestbewegung „Land schafft Verbindung Deutschland“. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte, dass die Bauern keinen finanziellen Ausgleich bekämen und das Insektenschutzpaket nur einen kleinen Teil der Fläche betreffe. Der Naturschutzbund begrüßte den Beschluss lediglich als „ersten Schritt in die richtige Richtung“.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft zeigte sich gelassen. „Die Biolandwirte können im Ackerbau so weitermachen wie bisher, wenn die Vorschriften zum Insektenschutz wie von der Bundesregierung geplant in Kraft treten. Bei Sonderkulturen kann es im Ausnahmefall eine Betroffenheit geben“, sagte Geschäftsführer Peter Röhrig der taz.

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Agrarnahe Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion haben bereits Änderungsbedarf angemeldet.

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