Coronalockdown verlängert: Maskenpflicht und Schulstreit

Bund und Länder einigen sich beim Coronagipfel auf die Verlängerung des Lockdowns. Arbeitgeber müssen künftig wo immer möglich Homeoffice anbieten.

Eine Frau mit FFP2 Maske auf dem Gesicht steht an einer U-Bahn-Station in München. Die Bahn (eine der neueren, schicken) fährt gerade ein.

Es muss nicht immer (wie hier) FFP2 sein: Maskenpflicht in Bus und Bahn Foto: imago images

BERLIN taz | Am Ende ist es doch wieder spät geworden: Obwohl Ver­tre­te­r*in­nen von Bund und Ländern beim jüngsten Gipfel eigentlich viele Streitpunkte schon im Vorfeld aus dem Weg räumen wollten, dauerten die Beratungen, die teils live im Kanzleramt – für die meisten Teil­neh­me­r*in­nen aber per Videokonferenz – stattfanden, doch wieder fast 8 Stunden.

Erst um kurz vor 22 Uhr trat Angela Merkel vor die Presse und verkündete eine Einigung. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte sie unter Verweis auf die immer noch hohen Infektionszahlen und die Gefahr der Ausbreitung der neuen, ansteckenderen Virus-Mutation. „Jetzt ist die Zeit, der Gefahr vorzubeugen.“ Richtig glücklich dürfte die Kanzlerin mit der Einigung aber nicht sein, denn bei einigen Punkten konnte sich die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen nicht gegen die Länder durchsetzen.

So bleiben Schulen, anders als vom Kanzleramt vehement gefordert, nicht generell bis zum 14. Februar geschlossen; dem Einigungspapier zufolge reicht es alternativ auch, wenn nur die „Präsenzpflicht ausgesetzt“ wird. Falls einzelne Bundesländer das wollen, können also etwa Grundschulen den Betrieb schon früher wieder aufnehmen; ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, war am Abend noch offen.

Ebenfalls nicht zugestimmt haben die Mi­nis­ter­präs­iden­t*in­nen der Forderung, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Infektionszahlen obligatorisch werden. Stattdessen werden weniger verbindlich und spezifisch „regionale Maßnahmen“ empfohlen, um das Erreichen der gewünschten Inzidenz von höchstens 50 Infektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen und Woche zu erreichen.

„Medizinische Masken“ in ÖPNV und Geschäften

Einigkeit bestand dagegen darin, dass der bisher bis Ende Januar befristete Lockdown zunächst bis zum 14. Februar verlängert und in einigen Punkten verschärft wird. So sieht die Einigung vor, dass in ÖPNV und Einzelhandel künftig „medizinische Masken“ getragen werden müssen. Anders als im Vorfeld diskutiert, fallen darunter aber nicht nur die besonders wirksamen, aber teuren FFP2-Masken, sondern auch sogenannte OP-Masken. Diese sind deutlich billiger, bieten aber keinen vergleichbar guten Schutz.

Deutlich über die bisherigen Regeln hinaus gehen Bund und Länder bei den Vorgaben für Unternehmen. Während es bisher nur unverbindliche Appelle an Ar­beit­ge­be­r*in­nen gab, ihren Angestellten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, sollen sie nun per Verordnung verpflichtet werden, Homeoffice einzuführen, „sofern die Tätigkeiten es zulassen“. Für Arbeitsbereiche, in denen ausreichende Abstände und Lüftung nicht möglich sind, sollen medizinische Masken verbindlich vorgeschrieben werden.

Neuinfektionen nehmen weiter ab

Die jüngsten Zahlen zu den in Deutschland gemeldeten Neuinfektionen hatten zuvor weiter einen rückläufigen Trend gezeigt. Am Dienstag meldete das Robert Koch-Institut 11.369 neue Fälle; der 7-Tage-Mittelwert sank damit auf unter 17.000 Fälle am Tag – das sind 19 Prozent weniger als eine Woche zuvor. Bei den gemeldeten Coronatoten ist zumindest der bisher steile Anstieg gestoppt: Mit 865 Toten pro Tag liegt das 7-Tage-Mittel etwa gleich hoch wie vor einer Woche.

Dass trotzdem eine Verschärfung des Lockdowns beschlossen wurde, liegt zum einen daran, dass die Zahlen weiterhin hoch sind und nur langsam sinken. Bis der Zielwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen und Woche – den viele Ex­per­t*in­nen zudem für zu hoch halten – erreicht ist, würden beim derzeitigen Reduktionstempo noch mindestens fünf Wochen vergehen.

Vor allem herrscht aber weiterhin Sorge über die neuen Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika. Sie gelten als deutlich ansteckender; wie stark sie sich in Deutschland derzeit verbreiten, ist unbekannt, weil das bisher nicht systematisch untersucht wurde. Im gemeinsamen Beschluss heißt es darum, Bund und Länder seien der Auffassung, „dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.