Pro und Contra zu Coronamaßnahmen: Quarantäne-Verweigerer wegsperren?

Bisherige Maßnahmen gegen hohe Infektionszahlen wirken kaum. Schleswig-Holstein will Uneinsichtige in den Jugendknast sperren.

Gefängniszaun mit Stacheldraht und Kameras

Hier könnten bald Quarantäne-Verweigerer einsitzen: Arrestanstalt bei Neumünster Foto: Carsten Rehder/dpa

Heute treffen sich Kanzlerin Merkel und die Länderspitzen zum vorgezogenen Corona­gipfel. Aber die Infektionszahlen, die trotz der Einschränkungen nicht nennenswert sinken, sorgen auch in den Ländern für Debatten. Schleswig-Holstein will nun zu einem drastischen Mittel greifen. Ist es richtig, Quarantäne-Verweigerer wegzusperren?

Ja,

denn das ist ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Bei wenigen Ereignissen lässt sich so wenig behaupten, es handele sich um eine Erfindung wie bei der Coronapandemie. Weltweit, in den verschiedensten Kulturen und unter den verschiedensten Regierungsformen wird wahrgenommen, dass ungewöhnlich viele Menschen erkranken und sterben. So viele Zeugen gab es selten.

Dazu kommt der seltene Fall, dass sich während der Pandemie live vergleichende Regierungsforschung betreiben lässt. Die Basis hierfür ist die statistische Übersterblichkeit in verschiedenen Ländern, in denen die Epidemie mehr oder weniger unter Kontrolle gehalten wurde. In Deutschland war sie moderat, in Belgien exorbitant, wie sich auf der Website des Statistischen Bundesamts nachschauen lässt.

Wenn also das Risiko, jemanden tödlich anzustecken, bei Corona wesentlich höher ist als bei einer normalen Grippe, dann ist es geboten, sich so zu verhalten, dass man andere Menschen nicht mutwillig ansteckt. Was beim Aids-Virus als selbstverständlich angesehen wird, sollte auch bei Corona gelten.

Mag in dem einen oder anderen Kopf auch das Wort „Schutzhaft“ aus der Nazi-Zeit aufploppen, so ist das ein Reflex, der in die völlig falsche Richtung führt.

Nun steckt man sich mit Corona viel leichter an als mit Aids: Wo im einen Fall ein Kondom genügt, ist im anderen Falle eben eine Quarantäne erforderlich. Diese ergibt nur Sinn, wenn sie auch durchgesetzt wird. Das heißt: Wer nicht das Moralgefühl besitzt oder den Anstand, andere von sich aus zu schützen, muss gezwungen werden.

Nach den Regeln, die hierzulande gelten, ist das auch möglich, ja sogar zwingend. Mag in dem einen oder anderen Kopf auch das Wort „Schutzhaft“ aus der Nazi-Zeit aufploppen, so ist das ein Reflex, der in die völlig falsche Richtung führt.

Das Grundgesetz wägt die Freiheit des Einzeln fein gegen die Rechte der anderen ab. „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt“, heißt es in Artikel 2. Zu den Rechten anderer gehört „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Weigert sich jemand, der als ansteckend zu gelten hat, in Quarantäne zu bleiben, muss er deshalb als letztes Mittel festgesetzt werden. Darüber muss im Übrigen ein Richter entscheiden; steht auch im Grundgesetz. Gernot Knödler

Nein,

denn das wäre eine vollkommen überzogene Reaktion eines autoritär anmutenden Staates. Es ist der Versuch, von den bislang recht erfolglosen Maßnahmen der Landesregierungen, die Virusausbreitung zu mindern, abzulenken. Statt Menschen wegzuknasten sollte die Politik anfangen, das Problem mit wirksamen Maßnahmen anzugehen.

Es ist unbestritten, dass es sich bei den Quarantänebrecher:innen um idiotische Schwurbler:innen handelt. Auf die muss der Staat reagieren, damit sie nicht andere Menschen anstecken. Das kann er und macht es bislang auch, ohne dass dafür ein Knast nötig wäre.

So viele sinnvolle Maßnahmen liegen auf dem Tisch, wie die Zahlen wieder durch nicht-autoritäre politische Maßnahmen nach unten gedrückt werden können – von Massentestungen über kostenlose FFP2-Masken bis hin zum umfassenden Recht von Büro-Beschäftigten auf Homeoffice.

Stattdessen wird überlegt, als letzte Maßnahme des Strafenkatalogs eine Art Knast für die ohnehin wenigen Menschen einzurichten. Für ein paar Personen kostet das unnötig viel Arbeitskraft. Die wäre besser in der Kontaktverfolgung der Gesundheitsämter aufgehoben.

Es ist bezeichnend, wie locker leicht Menschen nun weggesperrt werden sollen und wie die Politik gleichzeitig fast schon zärtliche und demütige Appelle an die Wirtschaft stellt, doch bitte für ein klein wenig mehr Homeoffice-Möglichkeiten der Beschäftigten zu sorgen.

Wir brauchen jetzt keinen strafenden, sondern einen schützenden Staat.

Auch hier ist zu fragen: Warum soll nun viel Energie in den Betrieb eines Knastes gesteckt werden statt energisch das Einhalten des Arbeitsschutzes in Büros und Betrieben zu überprüfen? Es muss daher über eine Schließung von Arbeitsstätten nachgedacht werden, in denen es nicht möglich ist, Abstand zu halten. Wir brauchen jetzt keinen strafenden, sondern einen schützenden Staat.

Neu ist es nicht, dass sich die politischen Entscheidungsträger:innen nur allzu gern gegen kluge und stattdessen für autoritäre Problemlösungen entscheiden, deren Ergebnis dürftig sein wird. Das war schon mit dieser kaum verständlichen 15-Kilometer-Radius-Regelung der Fall, das wird die bald kommende nächtliche Ausgangssperre, und das ist auch ein Knast für ein paar Quarantäne-Verweiger:innen. Dennoch ist es einmal mehr ärgerlich. André Zuschlag

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Jahrgang 1991, hat Politik und Geschichte in Göttingen, Bologna und Hamburg studiert. Von 2020 bis August 2022 Volontär der taz nord in Hamburg, seither dort Redakteur und Chef vom Dienst. Schreibt meist über Politik und Soziales in Hamburg und Norddeutschland.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

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