Neue Gesetze 2021: Soli weg, Mindestlohn steigt

Es gibt ein bisschen mehr Hartz IV und die Grundrente kommt. Wer steht im neuen Jahr finanziell besser da? Ein Überblick.

Für wen geht die Rechung 2021 wohl auf? Foto: imago

BERLIN taz | Kein Soli mehr, wieder eine höhere Mehrwertsteuer, mehr Kindergeld, aber auch höhere Bemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung. Das neue Jahr bringt Änderungen – die sich auszahlen oder auch nicht.

Der sogenannte Solidaritätszuschlag, also der Zuschlag von 5,5 Prozent auf die fällige Einkommensteuerschuld, wird ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben für Leute, die bis zu rund 62.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen haben (Ehepaare: 124.000 Euro). Die höhere Mittelschicht profitiert am meisten: Ein Ehepaar mit 120.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen spart 2.132 Euro an Steuern, errechnete die Stiftung Warentest.

Die Homeoffice-Pauschale kommt: Wer tageweise zu Hause arbeitet, kann fünf Euro am Tag, aber nur maximal 600 Euro im Jahr bei der Steuer geltend machen. Da die Pauschale zu den Werbungskosten zählt, profitieren Steuerzahler allerdings nur dann davon, wenn sie die bisher geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr schon durch andere Jobkosten geltend machen und die Homeoffice-Pauschale sozusagen oben draufschlagen.

Ab Januar steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro, für das vierte auf 250 Euro im Monat. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden entsprechend angehoben. Das Kindergeld wird auf den Bezug von Hartz IV angerechnet.

GutverdienerInnen müssen wegen der höheren Beitrags­bemessungsgrenzen im Jahre 2021 mehr berappen

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat, 14 Euro mehr als bisher. Die anderen Regelsätze steigen ebenfalls. Bei Kindern im Alter von 14 bis 17 Jahren legt der Regelsatz von 328 Euro auf 373 Euro zu.

Die Grundsicherung kommt

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto angehoben und dann am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto die Stunde. Damit steigt der Mindestlohn prozentual gesehen langsamer als der Hartz-IV-Regelsatz.

Die Grundrente kommt ab dem 1. Januar 2021. Schätzungsweise 1,3 Millionen RentnerInnen mit ehemals kleinen Einkommen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hatten (inklusive Kindererziehungszeiten), sollen Zuschläge von im Schnitt 75 Euro im Monat bekommen. Die Auszahlung wird sich verzögern, berechnet wird aber rückwirkend. Die Leistung wird von den Behörden automatisch errechnet.

Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, nur eine kleine Rente erhält und auch mit der Grundrente nicht über Sozialhilfeniveau kommt, der oder die hat Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter mit ab 2021 neuen Freibeträgen von bis zu 223 Euro. Das heißt, auch für KleinrentnerInnen mit langer Versicherungszeit und ergänzender Grundsicherung kann das Monatseinkommen deutlich steigen.

GutverdienerInnen müssen wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenzen im Jahre 2021 mehr berappen: In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) Beiträge fällig, in Ostdeutschland bis zu einem Einkommen von 6.700 Euro (bisher 6.450 Euro). In der gesetzlichen Krankenkasse steigen die Bemessungsgrenzen auf bundeseinheitlich 4.837,50 Euro im Monat.

Die Mehrwertsteuer wird nach einer vorübergehenden Senkung zum 1. Januar wieder von 16, beziehungsweise 5 Prozent auf 19, beziehungsweise 7 Prozent angehoben. Diese Sätze galten auch vor dem Juli 2020.

Das Baukindergeld wurde von der Bundesregierung um drei Monate verlängert. Die Förderung gibt es nun für BauherrInnen und ImmobilienkäuferInnen, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben.

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschalbeträge geltend machen, durch die sie etwa Fahrtkosten von der Steuer absetzen können.

Außerdem tritt eine Regelung gegen Upskirting in Kraft: Wer Frauen heimlich unter den Rock oder deren Dekollete fotografiert und solche Fotos verbreitet, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

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