Naturschutz in Spanien: Zu viel Wasser für Erdbeeren

Die EuGH-Generalanwältin schlägt vor, Spanien wegen des Verstoßes gegen Naturschutzgesetze zu verurteilen. Viel Zeit bleibt nicht.

Flamingos stehen im Wasser

Schützenswert:das Wasser im Naturschutzgebiet Donana Foto: Marcelo del Pozo/reuters

FREIBURG taz | Spanien hat beim Schutz des Feuchtgebiets Doñana europäisches Umweltrecht verletzt. Zu diesem Schluss kam die unabhängige Generalanwältin Juliane Kokott in einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie empfahl dem EuGH, einer Klage der EU-Kommission gegen Spanien überwiegend stattzugeben.

Der Naturraum Doñana ist Spaniens wichtigstes Feuchtgebiet. Er liegt an der andalusischen Küste in Südspanien. An seinem Rand mündet der große Fluss Guadalquivir in den Atlantik. Allerdings sind der Doñana-Nationalpark und der Doñana-Naturpark von Austrocknung bedroht. Grund sind riesige Erdbeerplantagen in der unmittelbaren Nachbarschaft, die mit legalen und illegalen Brunnen bewässert werden.

EuGH-Generalanwältin Kokott schlug in ihrem vorbereitenden Gutachten nun vor, der Klage der EU-Kommission gegen Spanien weitgehend stattzugeben. Spanien habe gleich dreifach gegen EU-Recht verstoßen. So habe Spanien das „Verschlechterungsverbot“ der EU-Habitat-Richtlinie missachtet, die auch diesen Naturraum schützt. Spanien konnte sich dabei nicht auf „sozioökonomische Interessen“ berufen, so Kokott, weil es die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Gebiete nicht angemessen geprüft habe.

Außerdem habe Spanien gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, so die Generalanwältin, weil es auch die Auswirkungen der Grundwasserentnahme nicht korrekt untersuchte. So wurde die Entnahme durch illegale Plantagenbrunnen ebenso wenig berücksichtigt wie die Entnahme von Trinkwasser.

Schließlich sieht Kokott die Wasserrahmenrichtlinie auch dadurch verletzt, dass Spanien im Bewirtschaftungsplan für den Fluss Quadalquivir keine Schutzmaßnahmen gegen übermäßige Wasserentnahme im nahe gelegenen Ferienort Matalascañas vorsah.

Das Urteil des EuGH wird in einigen Wochen verkündet. (Az.: C-559/19)

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