Wahl-Voraussetzungen für kleine Parteien: Weniger Unterschriften benötigt

Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln, um auf dem Wahlzettel zu stehen. Wegen Corona wollen zwei Bundesländer die Quoten senken.

Abstimmung im Landtag von Baden-Württemberg. Menschen heben ihre Hände

Abstimmung im Landtag von Baden-Württemberg Foto: Sebastian Gollnow/dpa

FRANKFURT AM MAIN/KARLSRUHE taz | Winfried Kretschmann wollte sich zu keinem Kommentar hinreißen lassen. Nur weil er selbst einer Partei angehört habe, die mal klein gewesen sei, könne er noch lange nicht beurteilen, ob es unter Coronabedingungen unzumutbar sei, 150 Unterschriften in jedem Wahlkreis zu sammeln. „Sie werden von mir keine Aussage dazu bekommen“, sagte der Ministerpräsident noch letzte Woche vor JournalistInnen.

Auch die Fraktionen im Stuttgarter Landtag hatten kein offenes Ohr für die Nöte der kleinen Parteien mit den Hürden, die das Wahlgesetz vorschreibt. Hätte man mal früher angefangen mit dem Unterschriftensammeln, hieß es. Und das Innenministerium riet dazu, statt an Türen zu klingen, digital um UnterstützerInnen zu werben.

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte da klarere Vorstellungen von Chancengleichheit. ÖDP, Linke, Piratenpartei und Die Partei hatten gegen das baden-württembergische Wahlgesetz geklagt und bekamen am Montag nach einer kurzen mündlichen Verhandlung recht.

150 Unterschriften in jedem Wahlkreis sammeln zu müssen, wie es das Wahlgesetz für Parteien vorsieht, die bisher nicht im Landtag vertreten waren, sei angesichts von Kontaktsperren eine zu hohe Hürde, entschieden die RichterInnen. Sie empfahlen die Zahl auf 75 zu halbieren. Dann müssten die Kleinen landesweit immerhin noch 5.250 Unterschriften sammeln.

„Unverhältnismäßige Gesundheitsrisiken“

Wahlrechtsänderungen sind immer Machtfragen. Für CDU und Grüne geht es bei der Landtagswahl im März darum, wer die Nase vorn hat. Umfragen sehen mal die Grünen, mal die CDU als stärkste Partei. In den Popularitätswerten liegt Kretschmann uneinholbar vor seiner Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Kommen neue Kräfte ins Spiel, müssen beide befürchten, dass am Ende wichtige Prozentpunkte für die Führung fehlen könnten.

Bei der CDU könnten das neben der AfD die Freien Wähler sein, wie zuvor schon in Bayern. Die Grünen könnten durch die frisch gegründete Klimaliste, die sich dafür einsetzt, die Pariser Klimaziele entschiedener durchzusetzen, entscheidend geschwächt werden. „Natürlich kann uns das schaden“, hatte Kretschmann schon vor wenigen Wochen zur Gründung der grüneren Grünen gesagt: „Es kann sein, dass es nicht für die Regierung reicht.“

Vom Verfassungsgerichtshof dazu gezwungen, geht alles nun ganz schnell. Noch diese Woche soll das geänderte Wahlgesetz durch einen interfraktionellen Antrag geändert werden.

Einen versöhnlicheren Weg in dieser Frage gehen die etablierten Parteien in Rheinland-Pfalz. Auch dort wird am 19. März gewählt, auch dort könnten die „kleinen“ Parteien der regierenden Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP entscheidende Stimmen wegnehmen. Doch die Koalitionspartner haben sich hier mit der oppositionellen CDU auf eine Anpassung der Wahlgesetze an die Pandemie verständigt, die die Hürden für die Zulassung zur Wahl deutlich absenkt.

Wahlrechtsänderungen immer auch Machtfragen

Am Mittwoch beriet der Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der vier demokratischen Parteien, der für faire Bedingungen bei der Zulassung zur Wahl sorgen soll. In einer gemeinsamen Erklärung stellen die vier Fraktionen das fest, was in Baden-Württemberg ein Gericht den Verantwortlichen ins Stammbuch schreiben musste.

Durch die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde die Sammlung der nötigen Unterschriften „in erheblichem Maß erschwert“. In ihrem Statement ist auch von „unverhältnismäßigen Gesundheitsrisiken“ die Rede, denen KandidatInnen und UnterstützerInnen ausgesetzt würden.

Deshalb sollen in den Wahlkreisen statt heute 125 künftig nur noch 50 Unterschriften ausreichen. Landeslisten werden zugelassen, wenn sie von 520 WählerInnen unterstützt werden. Bislang waren dafür 2.080 Unterschriften nötig.

„Damit wird gewährleistet, dass auch kleine Parteien bis zum Ablauf der Frist am 29. Dezember eine realistische Chance haben, das Quorum zu erreichen“, stellen die vier parlamentarischen Geschäftsführer fest. Außerdem kann nun die Wahl entweder in einzelnen Bezirken oder im ganzen Land als Briefwahl durchgeführt werden, wenn es die Lage erfordern sollte.

Allein die AfD hat mit dieser Regelung ein Problem. Eine „verpflichtende Briefwahl“ sei „unverhältnismäßig“ und erhöhe das „Manipulationsrisiko“, erklärte die AfD-Landtagsfraktion.

Die übrigen „kleinen“ Parteien begrüßen dagegen die Neuregelungen. Im Vorfeld des Wahlkampfs hatte vor allem die neue Partei Volt, die sich „paneuropäisch progressiv“ nennt, gefordert, die Hürden abzusenken. Auch in Rheinland-Pfalz profitieren die UmweltaktivistInnen, die hier ebenfalls mit einer Klimaliste antreten wollen. Außerdem die Partei die Linken: Sie war bislang stets an der Fünfprozenthürde gescheitert und muss deshalb ebenfalls Unterschriften sammeln.

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