Wegen Text über Verbrechen der Wehrmacht: Ermittlungen gegen Historiker

Ein pensionierter Offizier hat den früheren Leiter der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten angezeigt. Die Ermittlungen sind eingestellt worden.

Historiker Jens-Christian Wagner

Vermutet eine Retourkutsche der AfD: Historiker Jens-Christian Wagner Foto: Swen Pförtner/dpa

GÖTTINGEN taz | „Kein Scherz und nicht 1944, sondern 2020“, twitterte Jens-Christian Wagner am Montag: „Gegen mich wurde ein #Ermittlungsverfahren wegen Behauptung ‚ehrenrühriger Tatsachen zum Nachteil der Wehrmachtssoldaten‘ eingeleitet. Corpus delicti ist ein wiss. Begleitband zu einer Ausstellung zu Verbrechen der Wehrmacht.“ Einen Tag später und nach öffentlichen Protesten hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen die Ermittlungen gegen den Historiker und langjährigen Leiter der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten schon wieder eingestellt.

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Wagner ist Herausgeber des im Göttinger Wallstein-Verlag erschienenen Begleitbandes „Aufrüstung, Krieg und Verbrechen. Die Wehrmacht und die Kaserne Bergen-Hohne“ zu einer gleichnamigen Ausstellung in der Gedenkstätte Bergen-Belsen. Der Truppenübungsplatz und die Kaserne Bergen-Hohne wurden 1935 im Rahmen der Aufrüstungs- und Kriegspolitik des NS-Regimes eingerichtet. Hier übte die Wehrmacht den Angriffskrieg, dem ab 1939 Millionen Menschen zum Opfer fielen – darunter Zehntausende Kriegsgefangene, die in Lagern am Truppenübungsplatz untergebracht waren, und mehr als 52.000 Häftlinge des KZ Bergen-Belsen.

Der bei ihm eingetrudelte Bescheid über die Ermittlungen basiere auf einer 28 Seiten umfassenden Strafanzeige eines namentlich nicht genannten pensionierten Bundeswehroffiziers, sagte Wagner am Mittwoch der taz. Er habe die Anzeige selbst noch nicht gesehen, über seinen Anwalt aber Akteneinsicht in das Verfahren beantragt. Den Vorwurf der Verbreitung „ehrenrühriger Tatsachen zum Nachteil der Wehrmachtssoldaten“ sieht Wagner als Beleg für eine „Diskursverschiebung nach rechts“.

Retourkutsche der AfD?

Bei der Anzeige könne es sich um eine Retourkutsche der AfD handeln, sagt Wagner. Er hatte Ende September die AfD-Fraktion im Berger Stadtrat wegen Volksverhetzung angezeigt. Im Kommunalparlament gab es zunächst Widerstand gegen eine von Wagner und der parteilosen Bürgermeisterin Claudia Dettmar-Müller verfasste Erklärung zum Weltfriedenstag. „Während des Zweiten Weltkrieges haben SS und Wehrmacht vor unserer Haustür unvorstellbare Verbrechen begangen“, lautete ein Satz darin.

Die zweiköpfige Berger AfD-Fraktion verfasste eine eigene Erklärung, in der die NS-Verbrechen mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verglichen wurden. „Wer sich immer nur um seine in der Tat zutiefst schuldbeladene Vergangenheit kümmert, aber zur zutiefst schuldbeladenen gegenwärtigen Praxis schweigt, für die er selbst verantwortlich ist, der hält keinen Frieden“, hieß es darin. Wer sich für die angeblich von Migranten verübten Verbrechen „als Täter und Dulder nicht in Grund und Boden schämt“, brauche von Freiheit und Demokratie „steuerfinanziert“ nicht zu schwärmen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe jedoch Ermittlungen gegen die AfD aufgrund seiner Anzeige abgelehnt, so Wagner zur taz. Trotzdem habe sich die AfD womöglich dafür revanchieren wollen. Bei dem An­zeigenerstatter gegen Wagner könnte es sich nach taz-Informationen um den Berger AfD-Fraktionsvorsitzenden Michael Telkemeyer handeln, er ist pensionierter Berufssoldat.

Der Göttinger Oberstaatsanwalt Andreas Buick hat nach eigenen Angaben erst durch Wagners Tweet und Anrufe von Journalisten von der Anzeige gegen den Historiker erfahren. Er habe sich den Vorgang daraufhin von dem ermittelnden Kollegen vorlegen lassen, sagte Buick der taz. Und sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass nichts Strafbares vorliege. Das Verfahren sei bereits eingestellt, Wagner werde entsprechend benachrichtigt. „Das alles ist unglücklich gelaufen“, sagte Buick.

„Skandalöses“ Verfahren

Der Göttinger Grünen-Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin nannte es am Mittwoch „skandalös“, dass im Jahr 2020 ein solches Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet und die Anzeige nicht gleich als gegenstandslos abgewiesen worden sei.

Es handele sich um den wissenschaftlichen Begleittext zu einer Ausstellung. Allein dass jemand deshalb wegen „ehrenrühriger Tatsachen zum Nachteil der Wehrmachtssoldaten“ Anzeige erstatte, sei an sich schon absurd. „Die Verbrechen der Wehrmacht in der NS-Zeit sind unumstritten“, betonte Trittin. „Das sollten Staatsanwälte schon im Grundstudium gelernt haben.“

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