Bamf-Krampf in Bremen: Skandal verpufft

Das Bremer Landgericht weist die Anklage im Bamf-Skandal fast ganz zurück. Asylrechtlich ist der Bremer Außenstellenleiterin nichts vorzuwerfen.

Das Türschild einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit Schriftzug und Bundesadler

Das Bamf: Skandalöse Asylrechtsverstöße hat es in Bremen laut Landgericht nicht gegeben Foto: Jens Kalaene/dpa

BREMEN taz | Nicht zur Verhandlung zugelassen wird der größte Teil der Anklage im sogenannten Bamf-Skandal. Das hat das Landgericht Bremen am Freitag mitgeteilt. Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018 mit großem medialen Getöse erhobenen Vorwürfen gegen die derzeit beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), ­Ulrike B.: Sie wurde bezichtigt, massenhaft Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt zu haben.

Die gebildete Ermittlungsgruppe aus Staatsanwaltschaft, Polizei und Mitarbeiter*innen der Bamf-Zentrale in Nürnberg war mit bis zu 44 Personen die größte, die es in Bremen seit Menschengedenken gegeben hatte. Im Laufe von mehr als einem Jahr hatte sie 121 vermeintliche Straftaten Ulrike B.s zu erkennen geglaubt.

Allerdings: Mehrere der dort als Straftaten gewerteten Bescheide waren inzwischen von den Verwaltungsgerichten bestätigt worden – rechtskräftig. Dabei ging es meist um Dublin-Verfahren. Laut Dublin-Abkommen sollen Geflüchtete in das EU-Land abgeschoben werden, in dem sie zuerst einen Asylantrag gestellt haben.

Eine solche Praxis jedoch ist illegal, wenn den Betroffenen dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Laut Europäischem Gerichtshof und Bundesverwaltungsgericht ist das in Bulgarien oft der Fall. Von Ulrike B. ausgestellte Aufenthaltstitel, die solche Abschiebungen verhinderten, hatte das Bamf offenbar zurückgenommen – war aber damit vor Gericht gescheitert.

Nur noch wenig substanzielle Vorwürfe sind übrig

Diese Entscheide hatten die Ankläger nicht näher berücksichtigt – und die Erteilung legaler Aufenthaltstitel einfach weiter als kriminelles Handeln eingestuft. Nach über einem Jahr der Prüfung hält das Landgericht nun die Vorwürfe gegen Ulrike B. und vermeintliche Mittäter nur in einer Handvoll Fälle für so substanziell, dass verhandelt werden muss.

So wird der Hildesheimer Anwalt Irfan C. weiter verdächtigt, vier Ausländer eingeschleust und zwei zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu haben. Bei Ulrike B. ist von möglicher Vorteilsnahme die Rede: So sind zwei Hotelübernachtungen im Gegenwert von 65 Euro offenbar nicht ordnungsgemäß quittiert oder die Belege nicht regelkonform abgeheftet worden. Noch ist der Beschluss des Gerichts, die Anklage nicht anzunehmen, nicht rechtskräftig.

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