Strafen für falsche Angaben im Café: Bußgeld für Lucky Luke

Restaurantbesucher:innen geben auf Corona-Gästezetteln falsche Namen an. Und Bund und Länder halten mit Bußgeldern dagegen. Nein, so wird das nichts.

Ein Mann mit einem Cowboyhut sitzt an einem Restauranttisch

Mit Abstand: Mann in Gaststätte Foto: Mint Images/imago

Also, liebe Darth Vaders, liebe Lucky Lukes, liebe Pippi Langstrumpfs. So, wie ihr das gerade macht, so geht das nicht. Erst an einem Superspreading-Event aka Restaurant-/Café-/Barbesuch teilnehmen und dann mäßig einfallsreiche Fantasienamen auf den Gästezetteln hinterlassen. Also auf jenen Papieren, die dazu dienen sollen, potenzielle Ansteckungsketten schnell nachzuvollziehen. Und sich dann nicht einmal direkt melden, wenn das Gesundheitsamt um Mithilfe bittet (na, Mr. Vader?).

Murks ist das, pandemiemäßig. Und nur mal so nebenbei: Bei Facebook, Whatsapp und Telegram, wie haltet ihr es denn da mit dem Datenschutz?

Aber, liebe Bundesregierung, liebe Landesministerpräsident:innen: So wie ihr das gerade macht, geht das ebenfalls gar nicht. Dass die in der Gastronomie tätigen Menschen seit ein paar Monaten Zettel für Kontaktangaben austeilen und einsammeln müssen, weil noch niemandem ein besseres System eingefallen ist: okay. Dass sich die Betriebe Aktenvernichter zum Schreddern der Kontaktzettel zulegen müssen: sei’s drum, ist immerhin eine sinnvolle Investition.

Aber dass Bund und Länder die Betreiber:innen implizit verpflichten, die Daten zu checken, mindestens auf Plausibilität, und den Gästen bei Falschangaben nun ein Bußgeld droht, und zwar ohne dass gleichzeitig die Daten auch nur ein My besser vor dem Zugriff durch Strafverfolger:innen geschützt werden: Das ist eine Frechheit.

Service für die Polizei

Zumal in manchen Bundesländern neben dem Namen nicht (nur) die Postadressen angegeben werden müssen, sondern (auch) E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Was, nebenbei, lustige Gedankenspiele über die Überprüfungswege dieser Angaben aufwirft, wenn das Ordnungsamt mal auf eine Stichprobe vorbeikommt. Aber abgesehen davon: Was soll das sein? Ein Service für Polizei und Staatsanwaltschaft, die, wenn sie wollen, sich gleich ein ganzes Paket persönlicher Daten von den Restaurants abholen können?

Nein, werte Bundesregierung, liebe Ministerpräsident:innen: Das ist kein sehr vielversprechender Weg, die Lucky Lukes davon zu überzeugen, dass es für die Kontaktverfolgung tatsächlich einen Kontakt braucht. Besser wäre: Vertrauen aufbauen. Da die Pandemie ja nicht übermorgen vorbei sein wird, könnte es lohnen, sich doch noch mal über datenschutzfreundlichere Erhebungswege Gedanken zu machen. Noch wichtiger und dringender ist aber: klare Zugriffsverbote für andere Zwecke als zur Corona-Kontaktverfolgung. Sofort.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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