Gesetz gegen Hass im Netz in Österreich: Cyber-Hass wird teuer

Ein überparteilicher Gesetzentwurf soll Opfern schnelleres Vorgehen gegen Hasspostings ermöglichen. Plattformen sollen Posts umgehend löschen müssen.

Alma Zadic und Sigi Maurer stehen hintereinander.

Alma Zadic und Sigi Maurer bei der Präsentation des Gesetzespakets „Hass im Netz“ Foto: Roland Schlager/picture alliance

WIEN taz | Hass im Netz wird in Österreich teuer. Ein Gesetzespaket, das am Donnerstag präsentiert wurde, wird Opfern von Hass- oder Gewaltpostings den Zugang zu Gerechtigkeit spürbar erleichtern. Plattformen sollen im Schnellverfahren verpflichtet werden, einschlägige Postings zu löschen. Im Fall von systematischer Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht drohen Strafen bis zur Höhe von zehn Millionen Euro.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Sigi Maurer, die Fraktionschefin der Grünen im Nationalrat, die die Initiative präsentierten, sind alle selbst schon Ziel von kruden Anzüglichkeiten, wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen gewesen.

Sigi Maurer steht nächste Woche wieder vor Gericht, weil sie einen Bierwirt bloßgestellt hat, von dessen Computer sie wiederholt sexuell angemacht wurde. Er bestreitet, Autor der zotigen Botschaften zu sein und klagte auf Rufschädigung.

Nach der zukünftigen Gesetzeslage hätte Maurer nur ein Formblatt herunterladen müssen, Screenshots von den Postings anhängen und ein Bezirksgericht um einen Unterlassungsauftrag ersuchen müssen. Im Schnellverfahren wäre die Sache erledigt gewesen.

Auch für Upskirting drohen jetzt Strafen

„Wir als Politikerinnen wissen uns zu wehren“, sagte Zadić, die seit ihrer Vereidigung Personenschutz genießt. Aber die meisten Menschen würden vor einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zurückschrecken, weil es lange dauere und mit hohem Kostenrisiko verbunden sei. Im Falle eines Freispruchs oder eines Vergleichs bleibe man auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Jetzt würden die Gerichtsgebühren für Fälle von Hass im Netz für drei Jahre suspendiert. Danach wolle man evaluieren, ob diese Lösung auch angenommen wird.

Cybermobbing war bisher nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ ausgeübt wurde. Jetzt wird auch schon das einmalige Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person unter Strafe gestellt. Upskirting, also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs unter dem Rock, ist derzeit überhaupt nicht mit Strafe bedroht. Auch das wird sich ändern.

Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und/oder über 500.000 Euro Jahresumsatz werden verpflichtet, rund um die Uhr ansprechbare Personen zu beschäftigen, die binnen 24 Stunden einen Löschungsauftrag umsetzen. Das Gesetzespaket geht jetzt in Begutachtung und landet dann im Nationalrat.

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