Brandenburgs Landtagspräsidium: Vielleicht bald nazifrei

Eine Verfassungänderung soll den Brandenburger Landtag von seinem AfD-Vizepräsidenten befreien. Das ist längst überfällig.

Portrait

Fast sympathisch: Andreas Galau (AfD) im Februar im Potsdamer Landtag Foto: Christian Spicker/imago images

Langsam hat die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg ihren Landtagsvizepräsidenten von der AfD satt. Andreas Galau sei für das Amt „untragbar“, sagt Jan Redmann, CDU-Fraktionsvorsitzender. Ebenso die gesamte AfD-Fraktion, in der es „von Rechtsextremisten wimmelt“.

Nun steht eine Verfassungsänderung zur Debatte, die Galaus Abwahl ermöglichen soll, berichtet der rbb. Doch die CDU-Fraktion möchte das Vorhaben „nicht vorantreiben“; nur scheitern würde es an ihr nicht. Grüne und SPD wollen darüber nachdenken.

Nachdenken? Ein bisschen mehr Enthusiasmus, bitte.

Vor einem Jahr hatten die Abgeordneten – also 36 von ihnen – Galau verfassungstreu zum Landtagsvize gewählt, mit strahlendem Lächeln und Blumenstrauß. Laut Landesverfassung haben alle Fraktionen bei der Präsidiumswahl das Recht, im Gremium vertreten zu sein, sowie ein Vorschlagsrecht je nach Anzahl der Sitze. Und die AfD ist nun einmal zweitstärkste Fraktion.

Galau kuschelte mit Nazis

Man dachte damals, Galau sei einer der Gemäßigteren seiner Partei. Doch nach Hanau versuchte er (ohne Erfolg), eine Aktuelle Stunde zu Rechtsterrorismus zu blockieren. Ende August kuschelte er bei einer Anti-Corona-Demo mit dem rechtsextremistischen, judenfeindlichen Politiker Grzegorz Braun der polnischen Partei Konfederaja. Andere Vertreter durften Galau sogar im Landtag besuchen.

Man könne doch aber nicht einfach die Verfassung ändern, wenn sie einem gerade nicht passt, sagen Kritiker*innen. Aber hier geht es nicht um die freie Wahl selbst, nicht um die Zusammensetzung des Landtags, der das entscheidende Organ ist und aus dem die Regierung hervor geht. Es geht um das Präsidium, dessen repräsentative und administrative Aufgaben das Parlament über die Geschäftsordnung regelt.

Außerdem: Die Hürde für eine Verfassungsänderung ist nicht ohne Grund eine Zweidrittelmehrheit. Für sie bräuchte die Koalition Stimmen der Linksfraktion; an ihr sollte es aber wohl nicht scheitern. Auch nicht am Erkennen von Galaus demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen. Das haben die Politiker*innen nach nur einem Jahr geschafft.

Wenn die Verfassungsänderung scheitert, dann am Irrglauben, dass man die Mittel der Demokratie nicht so weit ausreizen dürfe, um Menschen wie Galau zu isolieren.

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