Neues Erneuerbare-Energien-Gesetz: Deutlich mehr Ökostrom geplant

Um die Klimaziele zu erreichen, sollen mehr Windräder und Solaranlagen gebaut werden. Ein Gesetzentwurf nennt nun Details.

Ein Kran hebt den Flügel einer Windanlage

Soll künftig wieder häufiger passieren: Bau eines Windrads, hier in Brandenburg Foto: Paul Langrock/Zenit

BERLIN taz | Vor knapp einem Jahr hat die Große Koalition ihre Klimaziele für das Jahr 2030 vorgelegt: Bis dahin sollen mindestens 65 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Jetzt hat das von Peter Altmaier (CDU) geführte Wirtschaftsministerium in einem Entwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes klargestellt, wie dieses Ziel erreicht werden sollen.

Der Entwurf, der der taz exklusiv vorliegt, sieht vor, vor allem den Ausbau der Windenergie an Land deutlich zu steigern: Im Schnitt sollen in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils Anlagen mit einer Leistung von 4 Gigawatt (GW) errichtet werden, wobei der Wert von 2,9 GW im Jahr 2022 auf 5,8 GW im Jahr 2028 steigt. Zum Vergleich: Derzeit liegt das jährliche Ausbauziel bei 2,9 GW, tatsächlich gebaut wurden im vergangenen Jahr aber nur Anlagen mit einer Leistung von gut 1 Gigawatt.

Neu im Gesetzentwurf: Wenn Windkraftanlagen in einem Jahr nicht gebaut werden, erhöht sich in den Folgejahren die Obergrenze um diese Zahl. Voraussetzung für den gesteigerten Ausbau ist dem Gesetzentwurf zufolge allerdings, dass im Artenschutzrecht mehr Ausnahmen für Windenergie festgelegt werden – das aber ist zwischen den Ländern und dem Bundesumweltministerium noch nicht entschieden.

Neu eingeführt wird zudem eine Regelung, die mehr Windräder auch an weniger ertragreichen Standorten vor allem im Süden Deutschlands rentabel machen soll. Um die Ausweisung von Gebieten attraktiver zu machen, erhalten Gemeinden, in denen die Anlagen errichtet werden, künftig eine Beteiligung an den Einnahmen.

Einen leichten Anstieg des geplanten Ausbaus gibt es bei der Solarenergie: Hier soll die jährlich ausgeschriebene Leistung für Anlagen auf Freiflächen und großen Gebäuden von 2,1 Gigawatt im Jahr 2021 auf 2,8 GW im Jahr 2028 steigen; dieser Wert lag für das Jahr 2018 noch bei 1 Gigawatt. Dazu kommen kleine Dachanlagen, die wie bisher über feste Einspeisesätze vergütet werden. Insgesamt soll damit ein jährlicher Zuwachs von 4,6 bis 5,6 GW erreicht werden. Zum Vergleich: Das aktuelle Ausbauziel liegt bei 2,5 Gigawatt, tatsächlich gebaut wurden 2019 knapp 4 GW.

Das Gesetz ist vom Wirtschaftsministerium am Montag zur Abstimmung in die anderen Ministerien geschickt worden. Geplant ist, es noch im September im Kabinett zu verabschieden und anschließend in den Bundestag einzubringen, so dass es zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) stellte am Montag Forderungen für den weiteren Ausbau vor. Bei den Windrädern an Land liegt die Forderung des Verbands mit 4,7 Gigawatt pro Jahr nur etwas höher als die Ziele des Wirtschaftsministeriums. Bei der Solarenergie fordert der BEE mit 10 Gigawatt pro Jahr dagegen mehr als doppelt so viel wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Anders als das Wirtschaftsministerium geht der Verband davon aus, dass der Stromverbrauch bis 2030 deutlich steigt, weil Verkehr, Heizungen und Industrieprozesse zunehmend auf Strom umgestellt werden.

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