Prozess in Hamburg nach Polizeigewalt: Klageerfolg zu erwarten

In der Berufung sieht auch das Oberlandesgericht Johannes M. als Opfer von Polizeigewalt. Der hatte die Stadt nach einem Polizeieinsatz verklagt.

Johannes M. zuhause auf seinem Sofa sitzend.

Hat gute Chancen auf ein bisschen Wiedergutmachung: Johannes M Foto: Miguel Ferraz

HAMBURG taz | Als die Richterin noch einmal die Details darüber durchgeht, was am 13. September 2009 auf dem Schanzenfest geschehen ist, kämpft Johannes M. mit den Tränen. „Der Stress ist zu groß“, sagt sein Anwalt Dieter Magsam im Saal des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG).

Kommende Woche ist es elf Jahre her, dass sich M.s Leben durch einen Schlag auf seinen Kopf vollends änderte. Doch noch immer wurde nicht abschließend juristisch geurteilt, dass er ein Opfer von Polizeigewalt ist. In dem am Mittwoch begonnenen Berufungsverfahren ließ das Gericht allerdings deutlich durchblicken, dass es seiner Klage folgen wird.

M. hatte im September 2009 mit Freund*innen auf dem Schanzenfest vor der Roten Flora gefeiert. In der Nacht begann die Polizei, die nicht angemeldete Veranstaltung zu räumen. Es kam zu Auseinandersetzungen. M. lief davor weg, in die Eiffestraße hinein, und blieb stehen. Dann, daran erinnere er sich noch, kam eine „schwarze Wand“ auf ihn zu – dunkle Uniformen, die ihn an „Darth Vader“ erinnerten.

Er bekam einen Schlag auf den Kopf. Wer ihn ausführte, daran kann sich M. nicht mehr erinnern. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, von denen er sich nie erholt hat. M. musste seine Ausbildung abbrechen und ist auf eine kleine Rente angewiesen.

Schwere Verletzung durch Tonfa-Schlagstock

Bereits im März hatte das Landgericht geurteilt, dass ihm die Stadt Hamburg Schadensersatz zahlen muss. Sie, konkret die Hamburger Polizei, leitete damals den Einsatz und setzte dabei auch die Beweis- und Festnahmeeinheit „Blumfeld“ ein. Eine Person dieser Einheit zertrümmerte mit einem Tonfa-Schlagstock M.s. Kopf, befand das Landgericht damals.

Doch die Stadt ging in Berufung. Und das, so das OLG, sei auch gut nachvollziehbar. Das Landgericht hatte darauf verzichtet, die Polizist*innen der Einheit zu vernehmen. Verstehen konnte das auch das OLG nicht. Selbst wenn das Landgericht die Aussagen für unglaubwürdig gehalten hätte, hätte es diese Ansicht, auch aufgrund der Abwägung mit den anderen Beweismitteln, danach immer noch würdigen können. Das OLG sieht darin einen klaren Verfahrensfehler.

Hätte die Stadt Hamburg in der aktuellen Verhandlung auf die Vernehmung der Polizist*innen bestanden, wäre das Verfahren sofort erneut ans Landgericht überwiesen worden. Da es jedoch sehr wahrscheinlich gewesen wäre, dass das Verfahren wieder mit einer Berufung vor dem OLG gelandet wäre, verzichtete die Stadt auf die Befragung der Polizist*innen. Es lagen ohnehin Protokolle von ihnen vor.

Alle Polizist*innen hatten ausgesagt, entweder keinen Tonfa an diesem Abend bei sich gehabt zu haben oder aber ihn nicht benutzt zu haben. Auch will niemand Kolleg*innen dabei beobachtet haben.

Das Gericht ließ kaum Zweifel daran, dass es von diesen Aussagen genauso wenig halte wie die Kolleg*innen am Landgericht. Wer sonst hätte diese Verletzung verursachen können? Laut einem Gutachten eines Sachverständigen sei es zudem kaum denkbar, dass ein anderer Gegenstand diese Art der Verletzung hervor gerufen habe.

M.s Anwalt Dieter Magsam zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. M. dagegen konnte sich kaum freuen. „Derzeit will ich nur noch, dass die Geschichte ein Ende hat.“

Am 9. Oktober will das Gericht sein Urteil verkünden. Über die Höhe der Entschädigung würde danach verhandelt.

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