Corona-Beschränkung für Unverheiratete: Kein Visum für Liebende

Seit Montag dürfen ausländische Partner*innen von Deutschen eigentlich wieder einreisen. Etliche Betroffene haben aber nichts von der Lockerung.

Eine Maske mit einem Lippenstiftabdruck.

Ein letzter Kuss, dann war Lockdown Foto: imagebroker/imago

BERLIN taz | David Kasper ist einer von denen, die weiterhin das Nachsehen haben. Die Verlobte des Stuttgarters kommt aus Vietnam. Seit Beginn der Beziehung im Jahr 2018 hat sie ihn mehrmals in Deutschland besucht, zum Teil über Monate. Seit Beginn der Coronapandemie können sich die beiden aber nicht mehr sehen: Als Deutscher gilt für ihn eine Einreisesperre für Vietnam, als Vietnamesin ist für sie die Grenze nach Deutschland dicht.

Dass die Bundesregierung die Beschränkungen für unverheiratete Paare gerade gelockert hat, hilft ihnen nicht weiter. „Die neuen Regularien bringen uns überhaupt nichts, solange sie keinen Aufenthaltstitel bekommt. Da kommt sie am Startflughafen nicht mal über den Check-in-Schalter hinweg“, schreibt er der taz per E-Mail.

Die Neuregelung, von der Kasper spricht, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeordnet. Zuvor galt für Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten, deren Partner*innen in Deutschland leben, die aber nicht verheiratet sind, über Monate eine generelle Einreisesperre. Seit Montag ist es damit vorbei. Von der Lockerung profitieren aber in erster Linie Betroffene aus Staaten wie den USA: Sie brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Für Betroffene aus Staaten mit Visumpflicht sieht es weiterhin düster aus.

Schon in normalen Zeiten haben es viele von ihnen schwer, ein Besuchervisum zu bekommen. Die Wartezeiten bei der Beantragung sind oft sehr lange, und vor allem Anträge aus armen Ländern lehnen die Konsulate häufig ab – sogar in Fällen, in denen die Betroffenen mit Deutschen verheiratet sind.

Visastelle außer Betrieb

Durch Corona wurde die Si­tua­tion noch schwieriger. In vielen Ländern sind die deutschen Visastellen wegen der Pandemie geschlossen oder nur in Ausnahmefällen erreichbar, was neben Liebespaaren auch viele Antragsteller*innen betrifft, die zum Arbeiten oder aus anderen Gründen nach Deutschland wollen. So heißt es beispielsweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kairo: „Aufgrund der Schließung der Visastelle aus gesundheitlichen Gründen wird aber die Erteilung von Visa vorerst auch in Fällen unmöglich sein, in denen eine Einreise wieder möglich ist.“

Die Lockerung durch den Innenminister hat hier also keine praktische Auswirkung. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) fordert daher, dass das Auswärtige Amt gegensteuert. „Die Visastellen müssen personell verstärkt und durch eine teilweise Bearbeitung der Anträge in Deutschland entlastet werden. Schließlich geht es bei Familien und Paaren nicht um touristische Reisen, sondern um Herzensangelegenheiten“, sagt sie.

Anderswo, etwa in Vietnam, dürfen unverheiratete Partne­r*in­nen von Deutschen inzwischen zwar wieder Anträge stellen. Interessenten werden aber per Mail vorab darüber informiert, dass ihre Anträge wenig Chancen auf Erfolg haben. So schrieb das Konsulat an den Stuttgarter David Kasper, dass seine Verlobte besser erst dann ein Visum beantragen solle, wenn „der reguläre Flugbetrieb zwischen Deutschland und Viet­nam wieder besteht“. Ansonsten würde der Antrag wohl abgelehnt, da „nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Antragsteller(in) rechtzeitig vor Ablauf des Visums den Schengenraum verlässt“.

Das Auswärtige Amt beantwortete auf Anfrage nicht, in wie vielen Staaten die Antragstellung derzeit entweder gar nicht möglich oder ohne Aussicht auf Erfolg ist. Dem „Verband binationaler Familien und Partnerschaften“ zufolge geht es aber nicht nur um Einzelfälle. „Schon früher scheiterten die Besuchsvisa an einer restriktiven Handhabung. Die Partner*innen müssen ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen“, sagt Swenja Gerhard, Rechtsberaterin des Verbands. „Es wurde schon vor Corona unterstellt, dass die Partner*innen nach einem Besuch einfach hierbleiben.“ Heute gelte das umso mehr.

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