Coronabedingter Aufenthalt: Gestrandet in Kamerun

Das Konsulat ist nicht für alle Berliner*innen zuständig. Vor allem für Menschen mit Aufenthaltsstatus ist die Rückreise nicht so einfach

Anzeigentafel am Flughafen Tegel

Anzeigentafel am Flughafen Tegel: Einfach aus Kamerun zurückzureisen ist derzeit nicht möglich Foto: dpa

BERLIN taz | Während derzeit Urlaubsreisende aus dem zwei- oder dreiwöchigen Sommerurlaub nach Berlin zurückkehren oder in diesen aufbrechen, stecken einige Ber­liner*innen seit Monaten noch in einer Anfang des Jahres angetretenen Reise fest. So wie Elvis Lazare Tagueu. Seit März steckt der 39-jährige Berliner in Kamerun fest. Er war Ende Februar für vier Wochen hingeflogen, um dort seinen Vater und weitere Verwandte zu besuchen. Aus den vier Wochen sind wegen der Pandemie inzwischen knapp fünf Monate geworden. Oder, um genauer zu sein: wegen Corona und wohl auch wegen seines Aufenthaltsstatus: Denn er hat zwar einen unbefristeten Aufenthalt in Berlin, ist aber kein deutscher Staatsbürger.

„Die Ausländerbehörde und die Deutsche Botschaft haben mich überhaupt nicht unterstützt“, sagt er. „Es ist nicht zu verstehen, dass ich bisher nicht ausreisen konnte.“ Auch ohne deutschen Pass sei er schon lange Arbeitnehmer und Steuerzahler in Deutschland. Kamerun hatte seine Grenzen als Reaktion auf die Pandemie am 18. März dichtgemacht, der normale Flugverkehr wurde eingestellt – doch es gab weiterhin Flüge für Rückkehrer*innen, darunter auch drei von der Bundesregierung.

Dringend ist die Rückreise für Tagueu nicht nur wegen seiner Arbeit, sondern auch, weil in Berlin seine 12-jährige Tochter lebt. Tagueu ist alleinerziehend, für die Dauer seiner Kamerun-Reise war sie bei Freunden in Berlin untergekommen. Nun ist sie schon seit Monaten ohne erziehungsberechtigten Elternteil in Berlin. „Ich habe jetzt Elternabende verpasst und Termine, die wichtig für ihren Schulwechsel waren“, sagt er. „Schon wegen meiner Tochter hätte das Konsulat meiner Rückreise als Härtefall zustimmen sollen.“

Dafür, dass er bisher nicht zurückreisen konnte, macht er die Behörden verantwortlich. „Air France ist durchgehend geflogen. Aber nur, wer offiziell angemeldet wurde, konnte in den Flügen einen Platz bekommen“, sagt er. „Sie haben mir beim Konsulat gesagt, dass sie für mich nicht zuständig sind und nichts für mich tun können.“ Tagueu klingt erst genervt und dann ziemlich schnell wütend am Telefon.

Kein Anspruch auf Betreuung

Für ihre Rückholaktion hatte die Bundesregierung sich zu Anfang der Pandemie noch feiern lassen, die Zahlen waren beachtlich: ab März waren rund 67.000 Personen mit mehr als 270 Flügen aus insgesamt 65 Ländern zurückgebracht worden – die hatten in erster Linie aber auch einen deutschen Pass. Ohne den ist es schon schwieriger: Für „Angehörige aus Drittstaaten mit bestehendem Aufenthaltsrecht“ seien grundsätzlich die Behörden des Staats der Staatsangehörigkeit zuständig, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Im Falle des Aufenthalts im Heimatstaat – wie er hier offenbar vorliege – bestehe kein Anspruch auf konsularische Betreuung.

„Unabhängig davon haben wir uns im Rahmen der Rückholungsaktion bemüht, auch Angehörigen dritter Staaten mit Lebensmittelpunkt in Deutschland eine Rückkehrmöglichkeit anzubieten, soweit die verfügbaren Kapazitäten das zuließen“, heißt es weiter. Für das Amt läuft jemand wie Tagueu nun als Einzelfall, Zahlen darüber, wie viele Menschen mit ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik noch in anderen Ländern festsitzen, hat das Amt nicht.

Tagueu sagt, er habe inzwischen seinen ganzen Jahresurlaub nehmen müssen und befinde sich nun im unbezahlten Urlaub: ohne Einkommen, aber mit doppelten Kosten, denn seine Miete in Berlin läuft weiter, dazu kommen Hotelkosten und Kosten für Telefonate und Papiere in Kamerun. Er möchte von den Behörden nun eine Kompensation. Und er hofft weiter auf einen baldigen Rückflug.

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