Rechte Preppergruppe Nordkreuz: Der Zoll schießt weiter in Güstrow

Wegen einer Munitionsklauaffäre haben viele Behörden die Zusammenarbeit mit einem Schießplatz in Güstrow beendet. Aber nicht alle.

Ein von einem Wassergraben umgebenes Schoss

Güstrow: eigentlich idyllisch Foto: Jens Büttner/dpa

BERLIN taz | Als vor zwei Jahren der ehemalige SEK-Polizist und Gründer der Preppergruppe Nordkreuz Marko G. verhaftet wurde und seine enge Verbindung zu einem Schießplatz in Mecklenburg-Vorpommern bekannt wurden, haben die meisten Behörden die Zusammenarbeit mit dem Betreiber beendet. Denn dieser war zeitweise auch Teil von Nordkreuz.

Der Zoll aber schickt weiterhin Mitarbeitende nach Güstrow zum Schießen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der taz vorliegt. „Der Schießplatz wurde und wird für reguläre Schieß- und Einsatztrainings des Zolls genutzt“, schreibt Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke.

Linken-Politiker Tobias Pflüger kritisiert, dass der Schießplatz weiter von staatlichen Stellen genutzt wird. „Das ist erschreckend und diese Praxis muss umgehend eingestellt werden“, sagte er der taz. Die Generalzolldirektion betonte auf taz-Anfrage, dass der angemietete Schießstand stets alleine mit eigenen Trainern genutzt werde.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge haben zwischen 2010 und 2018 Beamt*innen des Bundeskriminalamtes den Schießplatz in Güstrow benutzt. Auch Beamt*innen der Bundespolizei – darunter die Eliteeinheit GSG 9 – waren mehr als ein Dutzend Mal dort, mehrere Länderpolizeien sowie ausländische Spezialkräfte.

Wie taz-Recherchen ergeben hatten, dürfte der Schießplatz als Umschlagplatz für Munition gedient haben, die 2017 und 2019 beim ehemaligen SEK-Polizisten Marko G. gefunden wurde. Ein großer Teil der rund 55.000 sichergestellten Schuss waren Polizeipatronen aus mindestens sieben Bundesländern sowie von Bundeswehr, Zoll und der Bundespolizei.

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Marko G. selbst war noch während seiner Tätigkeit als Polizist als Schießtrainer für zivilen Schießsport für die Firma Baltic Shooters tätig. Der Firmenchef Frank T. trainierte die Spezialkräfte aus dem In- und Ausland. Dabei waren auch er und mindestens einer seiner Mitarbeiter zeitweise Mitglied bei Nordkreuz, einer Gruppe, die sich auf einen „Tag X“ vorbereitete und von der zwei Mitglieder unter Terrorverdacht stehen.

Marko G. wurde inzwischen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu 21 Monaten Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt in dem Komplex inzwischen auch gegen den Mitarbeiter einer Waffenbehörde. Der Verdacht: Er soll beschlagnahmte Patronen beiseite geschafft und sich durch eine “geldwerte Gegenleistung“ bestochen lassen haben.

Ob die Bundesregierung überprüft, wie Munition aus Behördenbeständen zu einer Privatperson in Mecklenburg-Vorpommern gelangen konnten und ob es disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen mögliche Helfer in Bundesbehörden gibt, teilt sie nicht mit. In der Antwort wird lediglich auf die laufenden strafrechtliche Ermittlungen verwiesen.

Wenig kontrolliert

Der Fall Güstrow offenbart, wie wenig kontrolliert Schießplätze sind, selbst dann nicht, wenn Spezialkräfte von Bundeswehr, Polizei oder Behörden dort trainieren. Eine Sicherheitsüberprüfung von Betreibern von privaten Schießstätten sei gesetzlich nicht vorgesehen, heißt es. „Auch bestand keine Veranlassung, eine Sicherheitsüberprüfung des Schießplatzes oder des Betreibers zu initiieren, da die Workshops zunächst unter inhaltlicher und fachlicher Begleitung durch das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und später unter der Schirmherrschaft des Innenministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattfanden.“

Die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern hat die Zusammenarbeit, auf die sich die Bundesregierung bezieht, mit dem Schießplatz 2019 aufgekündigt. Eine Sicherheitsüberprüfung hatte es nie gegeben. Das Landesinnenministerium teilte der taz im April lediglich mit: Zur Betreibung eines Schießstandes müssten „gewerberechtliche und waffenrechtliche Auflagen“ erfüllt werden. „Spätestens jetzt, wo wie in Güstrow solche Unmengen von Munition bei Nazis landen, muss diese gefährliche Sicherheitslücke dringend geschlossen werden“, fordert Tobias Pflüger von der Linksfraktion.

Insgesamt haben Beamt*innen von Bundespolizei, BKA und Zoll der Bundesregierung zufolge in den vergangenen Jahren auf mehr als 70 privaten Schießstätten trainiert. Für die Bundeswehr werden keine Angaben gemacht.

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