Debatte um Grundrechte in Berlin: Rot-Rot-Grün demonstriert gegen Senat

Der Rechtsausschuss stimmt für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht. Die Koalition kritisiert in der Debatte den eigenen Senat scharf.

Polizisten stehen um einen Menschen mit einem Regenschirm

Absurdistan auf dem Alexanderplatz: Protest am Samstag gegen Aluhüte Foto: reuters

BERLIN taz | Opposition zu sein ist auch mal ganz schön – das war zumindest der Eindruck, den die VertreterInnen der Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne in der Sitzung des Rechtsausschusses am Montagnachmittag vermittelten. Sie äußerten scharfe, geradezu schärfste Kritik am Senat insgesamt, an SPD-Innensenator Andreas Geisel und auch am Verhalten der Berliner Polizei. Es ging um die korrekte Übermittlung von Unterlagen, die Demonstrationen vom Samstag und die Versammlungsfreiheit.

Auf der Tagesordnung stand vor allem deren gänzliche Wiederherstellung sowie die Freiheit der Religionsausübung. Bei Ersterer gilt derzeit, dass Versammlungen nur bis zu einer Obergrenze von 50 Menschen erlaubt sind; ab 25. Mai dürfen es 100 sein. Demonstrationen sind verboten.

Diese Grenze sei „völlig willkürlich“, sagte der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg (Linke). Faktisch sei angesichts der Auflagen das Grundrecht in erheblicher Weise eingeschränkt, erklärte Sven Kohlmeier (SPD). Beide verwiesen als Beispiel auf die Versammlungen am Samstag, sowohl von Anhängern von Verschwörungsideologien als auch von deren Gegnern.

Dabei sei es am Alexanderplatz und rund um dem Rosa-Luxemburg-Platz zu absurden Szenen gekommen, so Kohlmeier. Während in den Schlangen vor den Geschäften oft kein Abstand eingehalten wurde, habe die Polizei unmittelbar daneben deswegen Teilnehmer von Protesten ausgeschlossen und teilweise abgeführt. „Das Grundrecht auf Konsum hatte mehr Gewicht als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“, kritisierte Schlüsselburg. Und Kohlmeier betonte in Richtung Innensenator: „Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und vom Versammlungsrecht.“

Sebastian Schlüsselburg, Linke

„Das Grundrecht auf Konsum hatte mehr Gewicht als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“

Nur mit Hygienekonzept

Rot-Rot-Grün im Ausschuss forderte deswegen die Aufhebung aller Einschränkungen auf Versammlungsfreiheit in den Coronaverordnungen; die Anmelder eines Protests müssten allerdings ein Hygienekonzept vorlegen und dafür sorgen, dass Abstandsregeln eingehalten werden. Auch die Ausübung der Religion müsse wieder uneingeschränkt möglich sein, unter Beachtung der Abstandsregeln, heißt es in dem Antrag. Er wurde einstimmig von allen Fraktionen angenommen.

Er hoffe, dass der Senat am Dienstag diese Entscheidung als „politisches Votum“ erkennt, sagte Kohlmeier und fügte hinzu: „Die Zeit der Exekutive ist vorbei, der Parlament ist der Gesetzgeber.“

Ob der Senat das auch so wahrnimmt? Innenstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) sprach im Ausschuss von einem „Zielkonflikt“ zwischen Grundrechten und Pandemiebekämpfung. Es sei schwierig, große Versammlungen zu kontrollieren, die sich nicht einem Hygienekonzept unterwerfen wollten.

Blick auf den Alexanderplatz

Und wo ist die Kundgebung? Heiteres Durcheinander am Samstag auf dem Alex Foto: dpa

Vielleicht war Gaebler sauer, weil auch er aus der eigenen Partei hart angegangen worden war. „Es ist eine Sauerei, wie der Senat mit dem Parlament umgeht“, hatte Kohlmeier erklärt. Der Grund: Schon vergangenen Mittwoch hatte der Ausschuss über die Versammlungsfreiheit diskutieren wollen. Doch aus formalen Gründen wurde er daran gehindert: Der Senat hatte die Verordnung zu spät übermittelt. Gaebler, zerknirscht: „Den Weg, den die Verfassung vorgibt, werden wir in Zukunft auch sicherstellen.“

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