Loveparade-Prozess endgültig eingestellt: Das Ende der Farce

Der Loveparade-Prozess konnte keine Schuldigen für den Tod von 21 Menschen finden. Strafrechtlich. Moralisch aber müssen alle mit ihrer Schuld leben.

Ein Mann auf einem E-Scooter fährt durch einen dunklen TunnelKreuze, Pappherzen und Bluemntöpfe, die auf einer Treppe stehen

Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade-Katastrophe am Ort des Unglücks in Duisburg Foto: Jochen Tack/imago

Knapp zehn Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und über 650 Verletzten will das Landgericht Duisburg das Verfahren einstellen. Auch die letzten drei Angeklagten dürften den Gerichtssaal damit ohne Urteil, ohne Auflagen verlassen. Unverständlich und enttäuschend ist das nicht nur für die Verletzten und die Angehörigen der Toten, sondern auch für die Öffentlichkeit: 21 Tote – und niemand soll Schuld sein?

Allerdings: Absehbar war dieses bittere Ende seit Beginn. Seit 2017 steht der Prozess unter massivem Zeitdruck. Denn am 27. Juli 2020, zehn Jahre und drei Tage nach der Katastrophe, verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung – und die soll strafrechtlich individuell kaum nachweisbar sein.

Natürlich ahnt jeder, der jemals durch den dreckigen, niedrigen Karl-Lehr-Tunnel unter dem Duisburger Güterbahnhof zum Fuß der Rampe gegangen ist, die gleichzeitig als Ein- und Ausgang für zehntausende euphorisierte Raver*innen dienen sollte, dass es hier drangvoll eng werden musste. Aber: Mussten die Planer*innen der Stadtverwaltung von Duisburgs ehemaligem CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland und des Loveparade-Veranstalters Rainer Schaller zwangsläufig davon ausgehen, dass hier eine tödliche Massenpanik drohte?

Die Antwort des Gerichts lautet: nein. Damit zeigt der Prozess die Grenzen des Strafrechts: Schaller und Sauerland mussten sich nie vor Gericht verantworten. Mögen sie noch so viel Druck gemacht haben: Für eine Anklage seien sie viel zu weit weg von den konkreten Planungen gewesen, lautet die Einschätzung von Jurist*innen, darunter auch Vertreter von Nebenkläger*innen.

Vor Gericht landeten stattdessen Befehlsempfänger: der einstige Stadtentwicklungsdezernent und fünf seiner Mitarbeiter*innen, dazu vier Beschäftigte von Schallers Veranstaltungsfirma Lopavent. Nie beleuchtet wurde dagegen die Rolle der Polizei: Zwar wurden deren Absperrungen überrannt, zwar fuhr sie kurz vor der Massenpanik noch mit einem Kastenwagen in die Menge. Nordrhein-Westfalens einstiger SPD-Innenminister Ralf Jäger aber stellte sich sofort schützend vor seine Beamten.

Was bleibt, ist der Eindruck einer trägen Justiz, die noch 2016 die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens verweigerte. Dazu kommt eine Staatsanwaltschaft, die zunächst auf ein fehlerhaftes Gutachten setzte, erst spät einen zweiten Sachverständigen einschaltete – und gegen die ihr verbundene Polizei nie ermittelte. Das Ergebnis: Strafrechtlich reicht es für keine einzige Verurteilung. Moralisch aber müssen alle mit ihrer Schuld leben – allen voran die Herren Sauerland und Schaller.

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