Pflegehelfer droht Abschiebung: Irrsinn verdeckt wahren Skandal

Abschiebungen nach Ägypten sind grundsätzlich skandalös. Selbst das Auswärtige Amt nennt die Menschenrechtslage in der Diktatur besorgniserregend.

Ein Flugzeug steigt hinter einem Stacheldrahtzaun auf

Flugzeuge fliegen pandemiebedingt zum Glück gerade nicht Richtung Ägypten Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Gäbe es ein Ranking von Fallbeispielen, die den Irrsinn von Abschiebungen illustrieren – der Fall von Jamar A. aus Bad Segeberg läge weit vorn. Was schwer ist. Denn Sinn hat diese Übung ja ohnehin nur auf einem sehr theoretischen, staatsrechtlichen Level: Die Kosten sind hoch, praktischen Nutzen hat Abschiebungen noch keiner je nachweisen können.

Sie dienen nur dazu, dass die Verwaltung demonstriert, dass sie Herrin der Lage ist: Den Anspruch zu bestimmen, wer im Land leben darf, bestätigen sie, indem sie ihn durchsetzen, ganz unter Absehung vom Menschen: In ihr feiert sich das Gewaltmonopol als Prinzip. Hätte das ein so solide fundierter Staat wie die Bundesrepublik Deutschland wirklich nötig?

Wer nicht grundsätzlich von Ausländerhass getrieben ist, muss zweifeln, dass es klug ist, einen jungen Mann zu verjagen, der seit sieben Jahren hier lebt und in einem Job arbeitet, dessen Systemrelevanz die Coronakrise grell beleuchtet – wegen? Na, wegen Formalia, weil man es kann und weil der Sachbearbeiter es will: Es ist wirklich so bescheuert. Zum Glück sind in Ägypten die Flughäfen derzeit pandemiebedingt gesperrt.

Die Perspektive des Eigennutzes überdeckt indes das größere Problem: die Frage nach dem Zielland. Ägypten ist ein Land, wo man bis zur Pandemie zwar prima Urlaub machen konnte, wo aber ein Diktator herrscht, der seinen Putsch von 2013 zynisch als zweite demokratische Revolution feiern lässt und dessen Sprachrohre verkünden, Menschenrechte würden nun mal „nicht universell“ gelten – so ein pseudo-postkolonialer Move, der sich am rechtsextrem-identitärem Denken orientiert.

Menschenrechtslage in Ägypten „besorgniserregend“

Dabei war Ägypten doch seinerzeit schon bei der Verabschiedung der UN-Menschenrechtserklärung dabei, und hat die Arabische und die Afrikanische Menschenrechts-Charta unterzeichnet: Folter, Verschwindenlassen und willkürliche Verhaftungen verbieten diese auch ganz regional und kultursensibel.

Laut Auswärtigem Amt ist die Menschenrechtslage in Ägypten dennoch „besorgniserregend“. Seit 2017 befinde sich das Land „im Ausnahmezustand“. Dass wir uns das Recht herausnehmen, in diesen abzuschieben, ist der eigentliche Skandal.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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