Rechtsanwältin Beate Bahner: Gegen die Corona-„Tyrannei“

Sie war die juristische Hoffnung der Corona-Skeptiker. Doch nun ermittelt die Polizei und Juristin Beate Bahner plant den persönlichen „Shutdown“.

Ein Polizei-Mannschaftswagen fährt durch einen Park, rechts und links Spaziergänger und Menschen auf einer Parkbank

„Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“? Szene im Berliner Volkspark Friedrichshain Foto: Christophe Gateau/dpa

FREIBURG taz | Die Corona-Skeptiker hatten eine neue Heldin. Neben dem Lungenarzt Wolfgang Wodarg war in den letzten Wochen die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner in den Vordergrund gerückt. Am 7. April veröffentlichte sie eine Analyse, die seither in den sozialen Netzwerken zigtausendfach geteilt wurde: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“, so der etwas sperrige und unbescheidene Titel.

Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde Menschen“. Bahner wertet die Corona-Verordnungen aller Bundesländer als „schreiendes Unrecht“, als „Tyrannei“ und „eklatant verfassungswidrig“.

In ihrer 19-seitigen Streitschrift kündigte Bahner an, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. Sie habe „das große Vertrauen, dass spätestens die Gerichte diesen fundamentalen Angriff auf die Grundrechte“ abwehren.

Bahners Vorstoß kam wie aus dem Nichts. Sie hatte 25 Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet, war aber immer Spezialistin. Sie darf sich „Fachanwältin für Medizinrecht“ nennen, ihre Spezialgebiete sind das „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Expertin für Infektionsschutzrecht ist sie nicht. Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, weil die Bibliotheken geschlossen seien.

Eilantrag in Karlsruhe

Ihr medizinischer Ausgangspunkt ist einfach: Das Coronavirus habe nur „grippeähnliche Auswirkungen“, es sei nur „angeblich“ ein Killervirus. Dass die massiven Freiheitsbeschränkungen „nicht notwendig“ seien, diese Ansicht vertrete die „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“. Letzteres behauptet sie ohne Beleg, es ist auch ziemlich offensichtlich falsch.

Eine Frau mit mittellangen Haaren, trägt einen schwarzen Blazer.

Juristin Beate Bahner Foto: privat

Juristisch wirft Bahner den Landesregierungen vor, ihre Corona-Verordnungen seien nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Maßnahmen der Gesundheitsbehörden wie Quarantäne-Anordnungen und Tätigkeitsverbote dürften sich nur gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richten, nicht gegen Gesunde. Bahner räumt zwar ein, dass das Gesetz auch erlaubt, Veranstaltungen und Ansammlungen zu verbieten sowie Bäder, Kindergärten und Schulen zu schließen. Doch das gelte nur „im Einzelfall“, so Bahner, also nicht landesweit.

Am vorigen Mittwoch (8. April) erhob die Anwältin einen Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Am gleichen Tag beantragte Bahner beim Bundesverfassungsgericht einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“.

In diesen Schriftsätzen wird die Anwältin immer wieder polemisch und spricht etwa vom „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“. Die angebliche „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“.

Nur zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen 16 Bundesländern betroffen sein könne. Außerdem habe sie in Baden-Württemberg nicht den Ausgang des Verfahrens am VGH Mannheim abgewartet. Bisher hat der VGH wohl noch nicht entschieden.

Große Hoffnungen braucht Bahner sich aber auch nicht zu machen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen Schutzmaßnahmen“. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und Epidemiologen sind Maßnahmen erforderlich, die die Kontakte der ganzen Bevölkerung reduzieren. So soll verhindert werden, dass Menschen, die gar nicht wissen, dass sie infiziert sind, andere anstecken. Sonst könnten alsbald die Intensivstationen der Krankenhäuser überfordert sein.

Nur Maßnahmen gegen Kranke?

Ende März hat der Bundestag im IfSG zudem klargestellt, dass auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden können. Und der VGH Mannheim hat vorige Woche in einem anderen Eilfall (es ging um ein Fitnessstudio) entschieden, dass auch Einrichtungen geschlossen werden können, wenn dort noch niemand erkrankt ist. Das Hauptargument Bahners, das Gesetz erlaube im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke, steht also auf sehr wackligen Füßen.

Inzwischen hat Bahner allerdings ganz anderen Ärger. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wegen „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“. In ihrer Streitschrift vom 7. April hatte sie zu bundesweiten Demonstrationen am 11. April aufgerufen. Motto der Kundgebungen „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ Die Ermittler halten den Aufruf für strafbar, weil die Corona-Verordnungen auch politische Kundgebungen fast überall verbieten. Am kommenden Mittwoch soll Bahner um 13 Uhr bei der Kripo Heidelberg Stellung zu den eher kleinlichen Vorwürfen beziehen.

Zudem ersuchte die Heidelberger Polizei am Donnerstag (9. April) den Internetprovider 1&1, die Webseite von Bahner vorübergehend vom Netz zu nehmen. So sollte die „fortgesetzte Begehung von Straftaten“ verhindert werden. Auch hier ging es um den Demo-Aufruf. Die Maßnahme wurde auf das baden-württembergische Polizeigesetz gestützt. 1&1 kam zunächst der Bitte nach, doch schon am Freitag war Bahners Webseite wieder online. Die Polizei konnte nicht sagen, warum.

Immer merkwürdigere Postings

Unterdessen wurden die Posts auf Bahners Webseite immer eigentümlicher. Am Freitag (10. April) schrieb die Anwältin einen offenen Brief an die Schriftstellerin Juli Zeh: „Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie.“ Sie könne nicht allein die Welt retten und müsse sich jetzt endlich wieder um ihren kleinen Hund kümmern.

Noch am selben Tag, nach der Ablehnung ihres Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, erklärte Bahner spontan, sie gebe jetzt ihre Anwaltszulassung zurück. „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun“, schrieb sie ihren Unterstützern.

Am Samstag (11. April) veröffentlichte Bahner dann – passend zu Ostern – eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“, in der alle geschlossenen Einrichtungen wieder geöffnet wurden. Am Ende des Paragrafenwerks heißt es: „Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner.“ Zudem kündigte sie an, dass sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will. Die Polizei prüft noch, ob die Fake-Verordnung gegen Gesetze verstößt.

Am Sonntag (12. April) erschien nun das bisher letzte Schreiben Bahners, in dem sie ihren eigenen „Shutdown“ ankündigt. Sie müsse sich „ein paar Wochen erholen“ und ihr „Leben neu sortieren“. Frühestens im Mai sei sie wieder ansprechbar. Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe. Auf Anfragen reagierte die Anwältin nicht.

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