Bewertung von Hanau: Deutsches Oxymoron

Wenige Wochen nach dem Anschlag in Hanau stellt sich eine Frage, die zynisch ist: War der Täter Rechtsextremist?

Sarg, bedeckt mit grünem Tuch, wird durch eine Menschenmenge getragen

Hanau, Ende Februar: Der Sarg eines der Opfer wird über den Marktplatz getragen Foto: Boris Roessler/dpa

Kann eine Tat rechtsextremistisch motiviert sein, ohne dass der Täter selbst Rechtsextremist ist? In Deutschland offensichtlich schon.

Dabei war nach Hanau doch „dieses Mal“ alles ganz anders? Dieses Mal erbarmten sich hochrangige Staatsrepräsentanten zu einer Trauerfeier am Ort der Tat; statt von „Beileidstourismus“ zu sprechen wie Helmut Kohl nach Mölln 1992. Nein, Innenminister Horst Seehofer nannte die Tat beim Namen („rassistisch motivierter Terroranschlag“), sprach später mit Bezug auf diesen rechten Terror von einer „Blutspur“.

Alles besser geworden also? Wir wären nicht in Deutschland, wenn eine eigentlich selbstverständliche Feststellung nicht doch noch einmal diskutiert würde: Am Freitag berichtete tagesschau.de über den Einblick des Rechercheverbunds NDR, WDR, SZ in einen entstehenden BKA-Abschlussbericht zum Hanauer Anschlag. Darin hieß es: „Tobias R. habe zwar eine rassistische Tat verübt, aber sei kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gewesen, so die Analyse des BKA.“ Der Täter habe seine Opfer ausgewählt, „um größtmögliche Aufmerksamkeit“ für seine Verschwörungstheorien zu bekommen.

Die Einschätzung des BKA basiere auf Auswertungen von Dokumenten, Daten auf Computer und Handy sowie Zeugenaussagen. Ähnlich berichtete am Samstag die SZ. Nicht nur Angehörige reagierten auf diese Berichte irritiert. Wollte das Bundeskriminalamt tatsächlich infrage stellen, was sein Oberchef Seehofer und andere zuvor festgestellt hatten?

Doch nicht alles anders

Über drei Tage nach der Berichterstattung verbreitete das BKA auf Twitter ein Statement ihres Präsidenten Holger Münch: „Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch“, hieß es. „Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.“ In der Zwischenzeit hatte die Bild-Zeitung aber bereits einen Artikel mit „Kein rassistisches Motiv bei den Morden in Hanau“ überschrieben, parlamentarische und außerparlamentarische Rechtsextreme hatten die ersten Berichte auch in ihrem Sinne gedeutet.

„Dieses Mal“ ist also doch nicht alles anders gelaufen – dabei hatten sich Seehofer und Co. solche Mühe gegeben.

Auch notwendige Differenzierung darf keine Vorlage für Relativierung liefern

Haben die Kollegen vom Rechercheverbund Fehler gemacht? Oder hat das BKA den Bericht geändert? Weder noch, scheint die richtige Antwort zu sein: Am Abend nach dem BKA-Statement berichtete der ARD-Faktenfinder von einer „Verwirrung um Täter-Analyse“; stellte fest, dass die Kollegen nicht falsch berichtet hatten, aber „teilweise irreführend zitiert worden“ seien.

Denn die Ermittler seien nach Informationen der Kollegen eben zu dem Schluss gekommen, dass der Täter „kein klassischer Rechtsextremist“, der Anschlag in Hanau aber eine „rassistische Tat gewesen“ sei.

Betroffenen- statt Täterperspektive

Das Problem an dieser Stelle ist aber nicht etwa ein falsches Zitat, sondern die auch von den Kollegen übernommene Unterscheidung zwischen Tat und Täter. Primär sind an dem entstandenen Eindruck auch nicht Bild-Zeitung und Rechtsextreme schuld – die verstehen ohnehin alles gerne so, wie sie es verstehen wollen, sondern jene, die ihnen mit dieser Unterscheidung eine Vorlage geben.

Ermittungstechnisch ist gewiss relevant, ob ein Täter der organsierten Naziszene angehört oder sich einsam radikalisiert hat. Der Rechtsextremismusforscher Matthias Quent schreibt dazu, dass der Täter von Hanau „sicher kein typischer, Klischees entsprechender ‚Rechtsextremer‘“ gewesen sei, auch wenn die Opferauswahl und die Propaganda „unzweifelhaft rassistisch“ gewesen seien. Aber er fügt hinzu, dass man bei der Bewertung solcher Anschläge die Betroffenenperspektive über die des Täters stellen müsse. Und dass dies eine Lehre aus den NSU-Morden sei.

Da scheint es dann doch zweifelhaft, wenn zwischen Täter und Tat unterschieden wird. Wer das Problem ernst nehmen möchte, darf bei aller notwendigen ermittlungstechnischen Differenzierung keine Vorlage für Relativierung geben.

BKA-Chef Münch hat zwar von einer rechtsextremistischen Tat, nicht aber einem solchen Täter gesprochen. Diese Einschätzung hat ein logisches Problem: Oxymoron nennt man eine rhetorische Figur, die in ihrer Bedeutung widersprüchlich ist. „Trockener Regen“ wäre ein Beispiel. Oder eben: rechtsextrem motivierte Morde eines nicht-rechtsextremen Täters.

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Kolumnist (Postprolet) und Redakteur im Ressort taz2: Gesellschaft & Medien. Bei der taz seit 2016. Schreibt über Soziales, Randständiges und Abgründiges.

Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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