Corona-Gesetz in Norwegen: Einmaliges Ausnahmerecht

Norwegens Regierung darf ohne das Parlament Gesetze aufheben und Vorschriften erlassen. Ein paar Vollmachten verweigerte die Opposition aber.

zwei Menschen tanzen in einem Hof, andere schauen zu

Trotz Corona mal kurz nach draußen: BewohnerInnen eines Altenheims in Norwegen Foto: Hakon Mosvold Larsen/ap

STOCKHOLM taz | Die Parteien im norwegischen Storting haben sich am Samstag auf ein „Koronalov“, ein Coronagesetz geeinigt. Es ist ein in Norwegen bislang einmaliges Ausnahmegesetz, mit der der regierenden Minderheitsregierung unter Ministerpräsidentin Erna Solberg umfassende Vollmachten eingeräumt werden.

Um schnelle Entscheidungen im Rahmen der Bekämpfung der Konsequenzen von Covid-19 zu treffen, darf die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments Vorschriften erlassen, die geltendes Recht außer Kraft setzen. Das Gesetz wird von vielen Juristen kritisiert, und mehrere Parlamentsparteien machten ihre Zustimmung von wesentlichen Änderungen des von der Regierung zunächst vorgelegten Entwurfs abhängig.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes, die von Justizministerin Monica Mæland von der konservativen Regierungspartei Høyre am Mittwoch präsentiert worden war, hatten Kritiker als Gefahr für die Demokratie und verfassungswidrig bezeichnet. Einige Kommentare sprachen von „Umsturz“ oder gar „Staatsstreich“.

Die Regierung wollte die Vollmacht haben, unter Umgehung des Parlaments auf allen Rechtsgebieten uneingeschränkt geltende Gesetze und internationale Abkommen für unwirksam zu erklären und eigene Vorschriften erlassen zu können. Erst dachte man an eine Geltungsdauer bis Ende 2021, dann beschränkte man diese auf 6 Monate. Die einzige „Notbremse“, die dem Parlament eingeräumt werden sollte: Wenn ein Drittel der Storting-Abgeordneten es forderten, sollten einzelne von der Regierung so getroffene Vorschriften wieder aufgehoben werden können.

Der Rechtsstaat werde untergraben

Mitglieder der norwegischen Sektion der „Internationalen Juristenkommission“ (JCJ) warnten daraufhin vor einer Aushöhlung von Rechtsstaatsprinzipien. Das System der Gewaltenteilung werde untergraben und die Kontrolle durch die Gerichte könne ganz ausser Kraft gesetzt werden. Stimme das Parlament einem solchen Gesetz zu, begehe es einen Verfassungsbruch, warnten die JCJ-Juristen.

„Absoluter Wahnsinn“ urteilte der Juraprofessor Hans Petter Graver, und 15 Verfassungsrechtler sprachen in einem öffentlichen Aufruf von einem Gesetz, das unbegrenzt in die Freiheit der Menschen eingreifen und damit menschenrechtswidrig sein könne.

Die Kritik hatte Wirkung. Von den Rechtspopulisten bis zu den Linkssozialisten forderten die Oppositionsparteien Änderungen. So ein Gesetz brauche man gar nicht, das Parlament sei ja arbeitsfähig, meinte beispielsweise Ex-Justizminister Per-Willy Amundsen von der Fortschrittspartei. Und die sozialistische „Rødt“ forderte, die Behandlung des Gesetzes erst einmal ganz auszusetzen, damit Zeit für eine öffentliche Debatte bleibe.

Aus Furcht und Unsicherheit laufe man Gefahr, ohne ausreichende Debatte die Demokratie zu opfern, warnte die sozialdemokratische Juristin Ane Sofie Tømmerås: „Dabei brauchen wir doch gerade in Krisenzeiten demokratische Kontrolle.“ Ihre Ablehnung sei ausdrücklich nicht als Misstrauen gegen die Minsterpräsidentin oder die jetzige Regierung zu verstehen. Diese wolle sicher das Beste für das Land.

Gültigkeit nur für einen Monat

Aber zum einen, sagte Tømmerås, habe Norwegen bereits alle erforderlichen Gesetze, um die Krise handhaben zu können, und gerade in einer Ausnahmesituation sei es wichtig, dass eine Regierung die Bevölkerung hinter sich habe. Handlungskraft ja, aber nicht zu diesem Preis, kommentierte das liberale „Dagbladet“: „Diesen Kurs darf unser Land nicht wählen.“

In der Fassung, auf die sich das Storting am Samstag einigte, gibt das „Koronalov“ nun der Regierung tatsächlich die Befugnis, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, aber nur wenn es unmöglich ist, das Parlament rechtzeitig in diesen Beschlussprozess einzubinden. Ausserdem gilt das Gesetz jetzt nur für die Dauer von einem Monat. Dann muss erneut darüber abgestimmt werden.

Regierungschefin Solberg wandte sich gegen den „Staatsstreich“-Vorwurf: „Wir bemühen uns nur, dass das Alltagsleben funktionieren kann. Wir brauchen Handlungsfreiheit.“ Das Gesetz soll am Dienstag beschlossen werden.

„Das Storting hat wieder die Kontrolle“, ist der Linkssozialisten-Vorsitzende Audun Lysbakken zufrieden. Nicht so der Juraprofessor Mads Andenæs: „Ein unnötiges und schlechtes Gesetz.“ Man wolle nur Handlungskraft demonstrieren und stelle dafür den Rechtsstaat zur Disposition.

Und „Dagbladet“ kritisiert das Verfahren: Das Gesetz sei in aller Heimlichkeit innerhalb von drei, vier Tagen zusammengeschustert worden. Alle Parteien seien beteiligt gewesen, und alle hätten Stillschweigen bewahrt: „Das gereicht ihnen nicht zur Ehre.“ Offenbar sei beabsichtigt gewesen, ein solches Gesetz weitgehend ohne öffentliche Debatte verabschieden zu können.

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