Zu enge Einzelkäfige für Sauen: Tierschutzbund will Verbot

Wieder hat der Bundesrat die Regeln für breitere Sauenkäfige verschoben. Nun verlangen Tierschützer, das Verbot zu enger Gestelle durchzusetzen.

Sau säugt einen Wurf Ferkel in einer modernen Bewegungs-Abferkelbucht.

So viel Platz sollten eine Sau und ihre Ferkel mindestens haben Foto: Fritz Rupenkamp/imago

BERLIN taz | Der Deutsche Tierschutzbund will nicht mehr auf eine Reform der Regeln für Sauen-Käfige warten. „Unsere Geduld ist am Ende. Wir fordern jetzt den sofortigen Vollzug des geltenden Rechts“, teilte Verbandspräsident Thomas Schröder mit.

Bei einem Treffen am Dienstag hatten sich Bund und Länder nicht über die Reform der Regeln für Sauen-Käfige geeinigt, die Verabschiedung der Vorschriften im Bundesrat wurde erneut verschoben. Gemäß der geltenden Verordnung sind die meisten, „Kastenstände“ genannten Käfige derzeit illegal, weil sie so eng sind, dass in ihnen die Schweine ihre Beine im Liegen nicht ausstrecken können.

Da die Amtsveterinäre die Ställe seit 30 Jahren unbeanstandet gelassen hätten, müssten Bund und Länder gegebenenfalls den Landwirten Schadensersatz zahlen, verlangte Schröder. „Die Bauernmilliarde als Unterstützung zur Umsetzung der Dünge-Verordnung war haushaltstechnisch ja auch kein Problem. In der gleichen Größenordnung Geld für einen tiergerechten Umbau der Ställe zur Verfügung zu stellen, sollte also hier und jetzt auch machbar sein“, so der Tierschützer.

Bund und Länder hätten am Dienstag keine Einigung erreicht, berichtete das Fachblatt top agrar. Kommende Woche werde der Bundesrat daher keine Entscheidung über die Nutztierhaltungsverordnung fällen. Der bisher anvisierte Termin am 13. März sei auf den 15. Mai verschoben worden, schrieb das Magazin unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Es seien noch weitere Fragen zu bearbeiten, hieß es. Schon Mitte Februar hatte der Bundesrat die Abstimmung über die Nutztierhaltungsverordnung wegen Differenzen insbesondere zur Sauenhaltung kurzfristig verschoben.

Käfige sollen künftig breiter sein

Die Länder wollen demnach, dass die Tiere im Kastenstand ihre Gliedmaßen in Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die Käfige künftig deutlich breiter sein müssen als im Verordnungsentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgeschlagen. Vor allem den Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen ist zudem die bisher geplante Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Verordnung von 15 bis 17 Jahren zu lang.

Die 1,8 Millionen Sauen in Deutschland werden meist monatelang in Metallgestellen gehalten, die nur etwa so groß wie das Schwein sind. Es kann sich nicht umdrehen und sich nur langsam hinlegen. Dies hat den Vorteil, dass die Jungtiere nicht so leicht erdrückt werden. Zudem erleichtert der Kastenstand dem Personal den Überblick, zum Beispiel, welche Sau schon besamt ist. Das Metallgestell spart auch Platz, denn außerhalb des Käfigs ist mehr Bewegungsfreiheit vorgeschrieben.

Tierschützer kritisieren jedoch, dass die Kastenstände oft Geschwüre im Schulter- und Hüftbereich verursachten. Es sei Tierquälerei, die Sauen ohne Kontakt zu Artgenossen und ohne Möglichkeiten zu halten, herumzulaufen, ihren Erkundungstrieb auszuleben oder sich zu suhlen. Wenn Sauen genug Platz hätten, würden ohne Kastenstand auch nicht wesentlich mehr Ferkel erdrückt werden.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlaubt Kastenstände zwar für einen begrenzten Zeitraum. Aber seit 1992 ist laut Verordnung vorgeschrieben, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verlangte deshalb 2015, dass der Kastenstand entweder mindestens so breit wie das stehende Schwein hoch ist oder ermöglichen muss, die Gliedmaßen ohne Behinderung in benachbarte leere Käfige zu stecken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2016 das Urteil aus Sachsen-Anhalt.

„Für kleine Betriebe nicht machbar“

Kastenstände wie vom Gericht gefordert „sind kaum anzutreffen“, räumt das Agrarministerium in der Begründung seines Verordnungsentwurfs ein. „Praxisüblich sind derzeit Kastenstände mit einer Breite von 65 cm (Jungsauen) bzw. 70 cm (Sauen) und einer Länge von 200 cm, wobei in regional unterschiedlichem Ausmaß auch schmalere Kastenstände verbreitet sein können.“ Die durchschnittliche Sau hat aber Wissenschaftlern zufolge eine Körperhöhe von 90 cm. Demnach müsste der Kastenstand ebenso breit sein.

Klöckners Ministerium teilte der taz auf Anfrage mit, dass der Verordnungsentwurf den Tierschutz deutlich verbessern würde. Schließlich würden die Fixierzeiten erheblich verkürzt und die Kastenstände vergrößert. Kürzere Übergangsfristen wären „gerade für kleine Betriebe nicht machbar, ohne sie damit vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten zu stellen“, so das Ministerium. „Es ist wichtig, die Produktion in Deutschland zu halten und weitere Strukturbrüche zu vermeiden – denn nur in Deutschland haben wir konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Haltungsbedingungen und somit das Tierwohl.“

Die Kastenstände würden künftig so breit sein, dass „die Tiere normal aufstehen und sich hinlegen sowie in Seitenlage liegen können.“ Sie dürften aber auch nicht so breit sein, dass sich die Sauen umdrehen und dabei verletzen können.

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