Hanau-Debatte im Brandenburger Landtag: AfD darf nicht Debatte blockieren

Der AfD-Landtagsvize Galau wollte eine Aktuelle Stunde über Hanau im Brandenburger Landtag verhindern. Nun pfiff ihn das Verfassungsgericht zurück.

Mann im anzug mit Brille hebt die Hand

Andreas Galau (AfD) wollte eine Aktuelle Stunde zu rechtem Terror verhindern Foto: Monika Skolimowska/dpa

POTSDAM epd | Der brandenburgische Landtag wird nun doch am Donnerstag über den rassistischen Anschlag von Hanau debattieren. Das Landesverfassungsgericht verfügte am Mittwoch, dass die Landtagspräsidentin eine von der CDU-Fraktion gewünschte Aktuelle Stunde dazu in die Tagesordnung aufnehmen muss (Aktenzeichen VfGBbg 1/20 EA). Zuvor hatte Landtagsvizepräsident Andreas Galau von der AfD sein Einvernehmen dazu verweigert. CDU und SPD äußerten sich erleichtert über die Anordnung des Verfassungsgerichts. Bereits am Mittwoch gedachte der Landtag der Terroropfer von Hanau mit einer Schweigeminute.

Ein 43-Jähriger hatte am 19. Februar in der Stadt bei Frankfurt/Main zwei Bars angegriffen und neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen. Er und seine Mutter wurden im Anschluss in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Der Generalbundesanwalt sprach von einer „zutiefst rassistischen Gesinnung“ des Täters.

Die CDU-Fraktion beantragte daraufhin eine Themenänderung der Aktuellen Stunde am Donnerstag. Sie wollte über „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ sprechen. AfD-Landtagsvize Galau hatte das Einvernehmen mit der Landtagspräsidentin darüber mit der Begründung abgelehnt, es gebe keinen landespolitischen Bezug und er sehe eine politische Instrumentalisierung der Tat.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erklärte nun auf Antrag der CDU-Fraktion, dem Landtagsvize stehe ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht nicht zu. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.

Erleichterung bei der CDU

CDU-Fraktionschef Jan Redmann äußerte sich erleichtert. Zugleich kündigte er einen Antrag für eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums an, in der sich Galau erklären solle und nach der über eine Abwahl des Landtagsvizepräsidenten beraten werde solle. „Galau hat in dieser Frage die notwendige Neutralität eines Vizepräsidenten vermissen lassen und sein Amt beschädigt“, sagte Redmann zur Begründung.

Auch SPD-Fraktionschef Erik Stohn schloss Konsequenzen für Galau nicht aus: „Wir haben viele Fragen an ihn, auf die wir in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums im März Antworten erwarten.“ Galaus Verhalten lasse Zweifel an der gebotenen parteipolitischen Neutralität aufkommen. „Weitere Schritte behalten wir uns nach den Beratungen im Präsidium vor“, erklärte Stohn.

Galau selbst erklärte, die Entscheidung des Gerichts zu bedauern, aber zu respektieren. Er fügte hinzu: „Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich meinem Neutralitätsgebot nicht gerecht geworden bin, bedaure ich dies.“

Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch hatte der Landtag mit einer Schweigeminute der Terroropfer von Hanau gedacht. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) sagte, wieder stehe das Land vor der Frage, wie die Demokratie geschützt und der Gefahr des Rechtsextremismus begegnet werden könne. „Wir müssen uns darüber verständigen, wie die Würde eines jeden Menschen geschützt werden kann“, sagte die Präsidentin. Die Tat von Hanau mache „traurig und fassungslos“. Die Opfer sollten wissen, dass sie nicht allein sind, sagte Liedtke, bevor sich die Abgeordneten zu einer Schweigeminute von ihren Plätzen erhoben.

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Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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