Verfassungsklage der CDU kommt: Mietendeckel vor Gericht

Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will Verfassungsklage gegen den Mietendeckel einreichen. Damit wäre der Weg nach Karlsruhe frei.

Berlin goes Karlsruhe: Der Mietendeckel beschäftigt bald die Verfassungsrichter Foto: picture alliance/Jörg Carstensen/dpa

BERLIN dpa/taz | Für die von Union und FDP im Bundestag geplante Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel zeichnet sich nach Angaben der CDU breite Unterstützung ab. In der Unionsfraktion hätten mehr als 190 der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag – bereits erreicht.

„Das ist ein starkes Signal“, sagte Luczak, der die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage für seine Fraktion koordiniert. Da auch die FDP sich an der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250 Bundestagsabgeordneten unterstützt. „Den Antrag beim Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause stellen“, kündigte Luczak an. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“

Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich an diesem Sonntag in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen werden dann für fünf Jahre gesetzlich eingefroren. CDU und FDP gehen davon aus, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich hat, und wollen das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch auf Landesebene haben beide Parteien Verfassungsklage angekündigt.

Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Deckel hatte Karlsruhe in der Vorwoche aus formalen Gründen verworfen, weil das Gesetz offiziell noch nicht in Kraft getreten ist.

Falls das Gesetz gekippt wird, könnten Vermieter möglicherweise nicht gezahlte – weil nach Mietendeckel überhöhte – Mieten zurückfordern. Der Mieterverein hatte seinen Mitgliedern bereits wiedergeholt geraten, für diesen Fall die eingesparte Miete beiseitezulegen. Das rate man aber grundsätzlich in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.

Ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht, hat auch bereits mehrere Gutachter beschäftigt. Zuletzt stützte ein Rechtsgutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung die Position des rot-rot-grünen Senats, der die Kompetenz für die Mietengestaltung beim Land sieht. Für den Immobilienverband GdW hatte der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zuvor genau das widerlegt. Nun müssen die obersten Richter in Karlsruhe entscheiden.

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