Reform der Straßenverkehrsregeln: Neue StVO im Bundesrat

Umwelt- und Verkehrsverbände fordern von der Länderkammer ein Tempolimit. Kritisiert wird, dass Verbesserungen für Radler fehlen.

Ein Fahrrad fahrende Person zwängt sich zwischen zwei Autos hindurch

Gefährlicher Alltag im Straßenverkehr: Werden hier bald neue Regeln gelten? Foto: dpa

BERLIN taz | Vor der Abstimmung des Bundesrats über die Reform der Straßenverkehrsordnung fordert ein Bündnis aus elf Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie der Gewerkschaft der Polizei ein klares Votum für ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 und eine Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Städten. Am Freitag stimmt der Bundesrat über die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Die VertreterInnen der Länder werden mehr als 80 Änderungsanträge für die Vorlage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) abstimmen.

Scheuer will die StVO modernisieren. Dafür braucht er die Zustimmung der Länderkammer. Der Verkehrs- und der Umweltausschuss des Bundesrats, in denen jedes Land eine Stimme hat und nicht wie im Plenum je nach Größe mehrere, haben sich für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zuge der Novellierung ausgesprochen.

„Der Bundesrat hat jetzt die Chance, für die Verkehrswende, den Klimaschutz und mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu stimmen“, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses, dem unter anderem der BUND, der ökologische Verkehrsclub Deutschland und die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland angehören. Aufgrund der Stimmenverhältnisse im Plenum des Bundesrats ist ein Votum für die Geschwindigkeitsbegrenzungen allerdings unwahrscheinlich. Das Land Thüringen wird wegen der aktuellen Regierungskrise nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Mit der neuen StVO soll auch das Fahrradfahren sicherer werden. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung von Mindestabständen zwischen Autos und RadfahrerInnen und Verboten unter anderem für auf Radwegen und in der zweiten Reihe haltende Autos. Den ursprünglichen Plan, das Parken von Lastenrädern auf Straßen zu verbieten, hat das Bundesverkehrsministerium zurückgezogen.

„Fahrradfahren wird nicht wesentlich sicherer“

Die Reform sei ernüchternd, sagte der Verkehrsexperte der grünen Bundestagsfraktion Stefan Geldhaar. „Fahrradfahren wird nicht wesentlich sicherer“, sagte er. In der Novelle würden wichtige Punkte fehlen. So können Kommunen nach wie vor keine Sicherheitszonen einrichten, in denen nur Lkws mit Abbiegeassistenten fahren dürfen. Diese Alarmgeräte warnen FahrerInnen, wenn sich in ihrem toten Winkel Personen befinden – und können so dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.

Bei der Abstimmung im Bundesrat wird es außerdem darum gehen, den Kommunen eine deutliche Verteuerung des AnwohnerInnenparkens zu ermöglichen. Nach dem Willen von Scheuer sollen außerdem künftig Busspuren von Pkw befahren werden können. „Dies wäre eine deutliche Verschlechterung für den ÖPNV“, sagt Gelbhaar. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, ist unklar.

Die Entscheidungen des Bundesrats müssen nicht vom Bundestag bestätigt werden. Die Novelle geht mit den Änderungen direkt an die Bundesregierung zurück, die entscheidet, ob und wann sie in Kraft tritt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kann die Reform ganz fallenlassen, wenn ihm die Änderungen des Bundesrats nicht gefallen.

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